Fragen und Antworten zum Coronavirus (COVID-19) und Ihrem Versicherungsschutz

Coronavirus: Das sollten Reisende jetzt wissen

Das Coronavirus breitet sich immer weiter aus. Viele Reisende sind aufgrund der immer höher steigenden Infiziertenzahl verunsichert, ob sie ihren geplanten Urlaub überhaupt antreten sollen oder können. Hinzu kommt die Frage, inwiefern sich das Coronavirus auf den Reiseversicherungsschutz auswirkt.

Allgemeine Fragen zum Coronavirus

  • Erkundigen Sie sich auf der Homepage des Auswärtigen Amts über aktuelle Hinweise und Reisewarnungen zu Ihrem Reiseland.
  • Aktuelle Informationen zum Coronavirus (COVID-19) erhalten Sie auch auf der Homepage des Robert Koch-Instituts (RKI).
  • Kontaktieren Sie zuerst Ihren Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Reise wie geplant stattfindet. Hier erfahren Sie außerdem, ob eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung Ihrer gebuchten Reise möglich ist.
  • Prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, ob Ihre Reisekrankenversicherung eine Corona-Infektion (Krankheit) abdeckt. In den Versicherungsbedingungen finden Sie alle Informationen zu versicherten Leistungen und Leistungsausschlüssen.

Wichtig: Die meisten Reiserücktrittsversicherungen gibt es in der Regel im Kombipaket zusammen mit einer Reiseabbruchversicherung. Meiden Sie scheinbar günstigere Tarife mit Selbstbehalt, da diese eine zusätzliche finanzielle Belastung im Fall eines Rücktritts hervorrufen.

Wichtig: Eine Reiserücktrittsversicherung muss in der Regel 30 Tage vor Reiseantritt oder spätestens 3 Tage nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.

Zu den Tarifen

Reiserücktrittsversicherung in Kürze

So viel kostet eine Reiserücktrittsversicherung

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Travelsecure Topschutz (Ohne SB) Testsieger Tarif*
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HanseMerkur Urlaubsgarantie Günstigster Tarif*
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Travelsecure Topschutz (mit SB) Weiterer Tarif*

* Preis bei einem Reisewert in Höhe von 500 €. Tarifberechnung für Einzelreisen.

Deshalb macht eine Reise­rücktritts­versicherung Sinn

Lange fiebert man dem Sommerurlaub oder dem Kurztrip entgegen – doch dann machen unvorhersehbare Umstände den Antritt der Reise undenkbar. Das kann beispielsweise der Tod eines nahen Angehörigen, der eigene Jobverlust oder eine Erkrankung kurz vor dem Reisebeginn sein.

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt genau in diesen und weiteren mitversicherten Ereignissen die Stornierungs- und Umbuchungskosten der geplanten Reise und federt so finanzielle Belastungen ab. Besonders für teure Reisen mit mehreren reisenden Personen, die lange im Voraus geplant sind, ist der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung ratsam.

Ein plötzlicher Tod eines nahen Angehörigen, der eigene Jobverlust oder eine Erkrankung kurz vor dem Reisebeginn können den Reiseantritt unmöglich machen.

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt genau in diesen und weiteren mitversicherten Ereignissen die Stornierungs- und Umbuchungskosten der geplanten Reise und federt so finanzielle Belastungen ab. Besonders für teure Reisen mit mehreren Reisenden, die lange im Voraus geplant sind, ist der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung ratsam.

Komplette Transparenz und bester Kundenservice

Wir spielen mit offenen Karten – anders als die meisten Vergleichsportale favorisieren wir nicht bestimmte Anbieter und stellen einen genauen Vergleich von Versicherungsleistungen bereit. Gerne beraten wir Sie auch in Sonderfällen per E-Mail, am Telefon oder im Live-Chat. Das kommt bei unseren Kunden an.

Live-Chat

In 3 Schritten zur Reiserücktrittsversicherung

1. Geben Sie die notwendigen Daten in unseren Vergleichsrechner ein und vergleichen Sie die Tarife hinsichtlich Preis und Leistung.

2. Wählen Sie den passenden Tarif aus, geben Sie Ihre Daten und eine korrekte E-Mail-Adresse ein. Wir können jetzt Ihre Anfrage bearbeiten.

3. Die Versicherungspolice wird Ihnen digital per Mail zugesandt. Ihre Reise ist nun bestens versichert!

Testsieger Reise­rücktritts­versicherungen

Die Testsieger Reiserücktrittsversicherungen

Die Stiftung Warentest hat im Finanztest 06/2016 insgesamt 128 Tarife mit einer Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen verglichen. Dabei wurden Policen für Einzelreisende, Familien sowie Jahresversicherungen unter die Lupe genommen.

Zu 65 Prozent floss der Basisschutz bei Reiseabbruch sowie zu 25 Prozent die Leistungen bei Reiseabbruch mit ein. Die restlichen 10 Prozent setzten sich aus Transparenz und Verständlichkeit der Versicherungsbedingungen zusammen.

Folgende sind die 3 besten Reiserücktritts- und Abbruchversicherungen für Einzelreisende (Finanztest 06/16):

  1. Note 1,7 – TravelSecure/Würzburger (Topschutz)
  2. Note 1,9 – Signal Iduna (Reiserücktritt+Abbruch (ohne SB))
  3. Note 2,1 – ERV (RL Storno+RAB)
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4,7 von 5 Sternen

Durch unabhängige Kundenbewertungen und Erfahrungsberichte bei shopauskunft.de für sehr gut befunden.

Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung

Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, fragen Sie gerne in unserem Live-Chat nach oder rufen Sie uns an!

Eine Reiserücktrittsversicherung empfiehlt sich vor allem dann, wenn die Reise lange im Voraus gebucht wird. Je länger der Zeitraum zwischen Buchung und Reisetermin ist, desto größer ist auch die Gefahr, dass unvorhergesehene Ereignisse den Reiseantritt verhindern.

Dazu lohnt sich die Versicherung besonders bei sehr teuren Reisen. Bei Stornierung einer mehrwöchigen Fernreise oder einer Kreuzfahrt können schnell Stornokosten von mehreren Tausend Euro anfallen. Dies gilt auch für den Familienurlaub mit Kindern. Dazu kommt, dass bei Kindern die Gefahr besonders hoch ist, dass ein Unfall oder eine Erkrankung den Reiseantritt verhindert.

Die Prämie einer Reiserücktrittsversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Maßgeblich ist dabei immer der Wert der Reise – je teurer die Reise, desto mehr kostet auch die Versicherung.

Zudem spielt auch der Leistungsumfang des jeweiligen Tarifs eine Rolle. Welche Ereignisse sind durch die Police abgedeckt? Leistet der Versicherer auch bei einem vorzeitigen Reiseabbruch?

Sofern mehrere Personen gemeinsam reisen, ist eine Familienversicherung in den meisten Fällen die günstigere Lösung. Als Familie zählen Vater, Mutter und Kinder. Bei einigen Versicherern können auch Großeltern, die mit ihren Enkeln verreisen, eine Reiserücktrittsversicherung für Familien abschließen. Ob die Eltern verheiratet sind oder als Paar in einem gemeinsamen Haushalt leben ist unerheblich.

Doch auch für kinderlose Paare kann sich der Abschluss einer Familienversicherung lohnen. In den meisten Fällen reicht es aus, wenn die Partner in einer gemeinsamen Wohnung leben. Wird der Versicherungsschutz nur für eine Reise abgeschlossen, lohnt sich ein Vergleich, ob zwei Einzelverträge günstiger sind.

Bei Einzeltarifen wird der Familienbegriff von den Versicherern zumeist großzügiger definiert. Reisen zwei Erwachsene mit Kindern, wird in den meisten Fällen ein günstiger Familientarif angeboten. Dabei müssen die Erwachsenen bei vielen Anbietern nicht einmal mit den Kindern verwandt sein. Bei Jahresverträgen gilt dagegen häufig die Regel, dass alle versicherten Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben müssen.

Wer mehrere Reisen pro Jahr unternimmt, für den lohnt sich in den meisten Fällen eine Jahresversicherung.

Versichert sind sämtliche Reisen innerhalb eines Jahres, sofern der Reisepreis den vereinbarten Betrag nicht übersteigt. Wer beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung bis zu einem Reisepreis von 4.000 € abschließt, kann mehrere Reisen für jeweils 4.000 € oder weniger unternehmen. Bei Familienversicherungen gilt der Versicherungsschutz auch dann, wenn ein Familienmitglied alleine verreist.

Bei einem sehr hohen Reisepreis kann sich ein Jahresvertrag unter Umständen schon bei einer Reise im Jahr lohnen. Beim Test der Zeitschrift Finanztest kostete beispielsweise ein Jahresvertrag für eine Familie bei der Würzburger Versicherung mit einem Reisepreis von 6.000 € nur 167 Euro. Dagegen ist der Preis für eine Einzelversicherung mit 230 Euro deutlich teurer.

Mittlerweile bieten viele Versicherer ihre Tarife auch ohne Selbstbeteiligung an. Dies ist besonders bei teuren Reisen zu empfehlen. Wer beispielsweise eine Rundreise durch Australien bucht oder mit einem Luxusdampfer durch die Karibik schippert, zahlt hierfür schon mal mehrere Tausend Euro. Im Leistungsfall würde ein Selbstbehalt von 20 % somit schnell Tausend Euro und mehr betragen.

Unabhängige Verbraucherportale und Experten empfehlen deshalb, Tarife ohne Selbstbehalte zu wählen.

Bei einigen Tarifen gilt eine Begrenzung der Reisedauer. Dies ist besonders bei einem vorzeitigen Reiseabbruch oder einer Verlängerung von Bedeutung. So kann es vorkommen, dass Einzelreisen nur bis zu einer Dauer von 31 Tagen versichert sind.

Die Reiserücktrittsversicherung gilt generell auch bei Kurzreisen, sofern diese mindestens eine Übernachtung beinhalten. Bei einigen Versicherern werden auch zwei Übernachtungen gefordert. Dazu gilt der Versicherungsschutz bei verschiedenen Anbietern erst ab einer gewissen Entfernung von 50 oder 100 Kilometern zum Wohnort.

Hier ist Vorsicht geboten, da durchweg alle Kreditkarten in unserer Studie einen Selbstbehalt im Fall eines Reiserücktritt verlangen, der zwischen 10 und 20 % (mindestens jedoch 100 €) des Reisewertes beträgt.

Wie gut die Leistungen Ihrer Kreditkarte ist, können Sie in unserem Kreditkarten-Direktvergleich herausfinden.

Einige Anbieter verlangen für ältere Reisende einen Zuschlag. Ab welchem Alter dieser gezahlt werden muss, hängt dabei immer von der jeweiligen Versicherung ab.

Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung endet, sobald die Reise angetreten wurde. Deshalb empfehlen sich Policen, welche zusätzlich noch eine Reiseabbruchversicherung beinhalten. Diese übernimmt die anfallenden Mehrkosten, wenn eine gebuchte Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss.

Erstattet werden beispielsweise Umbuchungsgebühren für einen früheren Rückflug oder dadurch anfallende Hotelübernachtungen.

Der Versicherungsfall kann vom Versicherungsnehmer selbst sowie einer der in den Vertragsbedingungen aufgeführten Risikopersonen ausgelöst werden. Diese können sich je nach Anbieter unterscheiden.

Sofern mehr als 6 Personen eine Reise gebucht haben gilt der Versicherungsschutz bei den meisten Anbietern nur für Angehörige sowie der Lebensgefährte des Versicherungsnehmers und deren Betreuer als Risikoperson.

Nicht in Anspruch genommene Hotelübernachtungen bei Pauschalreisen sind dagegen zumeist nicht versichert. Sofern eine Erstattung des zeitlichen Anteils nicht explizit in den Vertragsbedingungen genannt ist, übernimmt die Versicherung nur einzeln in der Rechnung des Reiseveranstalters aufgeführte Posten – bei Pauschalreisen demzufolge nichts. Deshalb ist es ratsam, sich vor Abschluss einer Reiseabbruchversicherung genau über die jeweiligen Bedingungen zu informieren.

Legitime Gründe für einen Reiserücktritt oder -abbruch können bspw. eine Erkrankung oder ein Unfall, ein Wohnungseinbruch oder eine unerwartete Kündigung sein. Bei Tod oder Krankheit eines nahen Angehörigen ist eine vorzeitige Heimreise ebenfalls gerechtfertigt.

Bei einer Reiseversicherung sollte sowohl auf die Absicherung der Reisekosten, der Gesundheit der reisenden Person, sowie auf einen umfassenden Schutz der Wertgegenstände, wie beispielsweise das Gepäck, geachtet werden.

Neben der Reiserücktrittsversicherung bietet sich als umfassender Reiseschutz auch eine Auslandskranken-, eine Reiseabbruch- und eine Reisegepäckversicherung an. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Single sind und alleine Reise, oder gar mit Ehepartner und Kind. Es gibt für jeden Fall den individuell passenden Tarif.

Besonders bei Reisen mit Kindern bietet sich zudem eine Reisehaftpflichtversicherung an. Nur mit dieser sind auch von den Kindern verursachte Schäden versichert.

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