Was sind Risikopersonen und wer zählt dazu? – Ein Vergleich

Wer eine Reiserücktrittsversicherung und/oder Reiseabbruchversicherung buchen möchte, der sollte bei der Auswahl eines passenden Tarifes auf eine Reihe von wichtigen Kriterien achten. Dabei spielen die sogenannten Risikopersonen des versicherten Personenkreises eine enorme Rolle.

Doch was sind Risikopersonen? Diese und weitere Fragen möchten wir Ihnen im Nachfolgenden umfassend beantworten.

In der Regel die Mitreisenden und versicherten Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben.

Zudem die Angehörigen der versicherten Person(en). Hierzu zählen je nach Versicherer Ehe- oder Lebenspartner, Kinder (Adoptiv-, Stief-, Pflegekinder), Eltern (Adoptiv-, Stief-, Pflegeeltern), Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger, Tanten, Onkel, Nichten und Neffen.

Auch Betreuer und diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen, werden häufig als Risikoperson gewertet.

Je nach Assekuranz kann es bei Reisen ab einer Größe von etwa vier Erwachsenen und gegebenenfalls zwei weiteren Kindern zu Ausschlüssen von Risikogruppen kommen – bitte sprechen Sie uns in diesen Fällen an. Wir prüfen dann die allgemeinen Versicherungsbedingungen für Sie.

Grundsätzlich gilt, dass bei Tarifen mit mitversicherten Risikopersonen alle reisenden Personen untereinander immer versichert sind, solange alle Mitreisenden (in den meisten Fällen bis max. 4 Personen) im Versicherungsvertrag eingetragen sind.

Nachweise um einen Versicherungsbetrug auszuschließen und an denen die Versicherung erkennt, dass Sie eine gemeinsame Reise geplant haben sind folgende:

  • Kopien von Flugtickets
  • Kopien von Hotelreservierungen
  • usw.

Beispiel: Sie planen mit einem Bekannten nach Ibiza zu fliegen. Zwei Tage vor Ihrer Reise stirbt die Großmutter Ihres Reisepartners und dieser tritt von der Reise zurück. In diesem Fall können Sie als “gegenseitige Risikoperson” ebenfalls von der Reise zurücktreten und den Versicherungsfall Ihrer Versicherung melden.

Während die engsten Verwandtschaftsverhältnisse bei fast allen Versicherern als Risikopersonen gelten, unterscheiden viele Versicherungsunternehmen darüber hinaus durchaus nach Beziehungsverhältnis. Wir haben uns die Mühe gemacht, Ihnen die aktuellen Definitionen (Stand: Dezember 2015) je Versicherer im Nachfolgenden aufzulisten.

                                       Definition der Risikopersonen

Mitversicherte
Risikopersonen
Ehe-/Lebenspartner
Kinder
Adoptivkinder
Stiefkinder
Pflegekinder
Eltern
Adoptiveltern
Stiefeltern
Pflegeeltern
Großeltern
Geschwister
Enkel
Schwiegereltern
Schwiegerkinder
Schwäger
Angehörige (Ehepartn.)
Tanten/Onkel
Neffen/Nichten
Mitreisende
Betreuungspersonen
MDTTravelSecureEurop AssistanceTravelProtectERVUnion ReiseversicherungMapfreAGAHanseMerkurLTACare ConceptReiseversicherungen DirektSafetyCardSekur TravelCardSignal Iduna
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* Nur bei versichertem Ereignis “Tod”

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