Vertragsdauer, Vertragsverlängerung und Kündigung

Für welchen Zeitraum lassen sich Reiseversicherung abschließen und ist es möglich diese nachträglich noch zu verlängern? Wie ist die Kündigung von Reiseversicherungen geregelt? Diese und weitere Fragen möchten wir Ihnen im Nachfolgenden beantworten.

In Deutschland ist die maximale Versicherungsdauer auf 60 Monate gesetzlich beschränkt.

Sie können vor Ablauf der Vertragsdauer eine Verlängerung schriftlich, per E-Mail oder Fax beantragen. Die Versicherungsgesellschaft entscheidet dann, ob und zu welchen Konditionen sie einer Verlängerung zustimmt.

Generell gilt: Viele, aber nicht alle Policen können verlängert werden. Wir empfehlen daher direkt den maximalen Zeitraum der Reise abzusichern. Kehren Sie früher als geplant von Ihrer Reise zurück, so können Sie die zuviel gezahlte Prämie in der Regel zurück erhalten.

Wenn Sie der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung beitreten, ist eine Kündigung grundsätzlich fast immer möglich. Auch bei einer Rückkehr aus dem Ausland und eine Beendigung des Auslandseinsatzes sind Kündigungen möglich. In diesen Fällen senden Sie bitte die Kündigung per E-Mail, Fax oder Post gemeinsam mit den Belegdokumenten (z.B. Kopie der Flugtickets, Schreiben der gesetzlichen Krankenkasse) direkt an die jeweilige Versicherungsgesellschaft.

Ansonsten gilt: Je nach Tarif und Gesellschaft kann der Versicherungsvertrag zwischen vier Wochen und drei Monaten vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Bestimmte einheitliche Fristen gibt es nicht.

Abzüglich einer Bearbeitungsgebühr können alle bereits gezahlten Beiträge erstattet werden.
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