Vorerkrankungen

Wer eine Reisekrankenversicherung oder Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung sucht, die auch Vorerkrankungen im Versicherungsschutz mit einschließt, der sucht leider oft vergebens. Wir haben uns die Mühe gemacht und zu diesem Thema für Sie recherchiert.

Im Nachfolgenden klären wir einige relevante und am häufigsten auftretenden Fragen zum Thema “Vorerkrankungen”.

Sind Vorerkrankungen in der Auslandskrankenversicherung mitversichert?

In der Regel sind Vorerkrankungen, die bereits bei Vertragsabschluss bekannt sind und bei denen es beispielsweise zu einer Verschlechterung kommen kann, nicht mitversichert.

Einige der Ausnahmen finden Sie nachfolgend:

Maßgebend ist hier, ob es in den letzten 6 Monaten zu einer Behandlung der Vorerkrankung kam. Wenn nicht, dann sind Behandlungen von akuten Beschwerden abgedeckt.

Für die ERV sind alle Krankheiten, die länger als 2 Jahre lang nicht behandelt wurden unproblematisch und werden abgedeckt. Sollten innerhalb der letzten 2 Jahre eine Behandlung erfolgt sein, muss der Kunde im Schadenfalls von seinem Arzt eine Reiseunbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen – also ein Beleg dafür, dass für die Reise aus medizinischer Sicht keine Einwände bestanden.

Basierend auf ärztlichen Attesten zum Behandlungszeitpunkt (Schadenszeitpunkt) behält sich die AGA vor zu prüfen, ob aufgrund der Behandlung nicht davon auszugehen ist, dass die Vorerkrankungen „nicht stabil“ war zum Reisebeginn und damit mit der Behandlung zu rechnen war. In diesem Fall wäre keine Deckung gegeben und die Kosten würden nicht erstattet.

Generell: Es gilt zu unterscheiden zwischen Behandlungen und Vorsorge- oder Kontrolluntersuchungen. Letzteres gelten nicht als Behandlung im engeren Sinne.

…und wie sieht es mit der Reiserücktritts-/
Reiseabbruchversicherung aus?

Vorerkrankungen, die bereits bei Reisebuchung bzw. Vertragsabschluss bekannt sind und bei denen es zu Rückfällen kommen kann, sind in der Regel nicht mitversichert.

Eine Ausnahme finden Sie hier:

Versicherungsschutz besteht, wenn es sich um eine unerwartete Verschlechterung einer Erkrankung handelt, bei der in den letzten 6 Monaten vor Reiseantritt keine Behandlung erfolgte – nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen.

zu reiseversicherungsfragen

Tarife mit Versicherungsschutz bei Vorerkrankungen

Über nachfolgende Links finden Sie jeweils eine Vorauswahl an drei relevanten Tarifen der oben genannten Versicherer, die bei einer bestehenden Vorerkrankung unter den genannten Bedingungen Versicherungsschutz bieten. Eine Buchung kann jederzeit online und innerhalb von nur wenigen Minuten vorgenommen werden.

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