Vertragsabschluss und Vertragsänderung

Nicht nur nach dem Vertragsabschluss, sondern auch davor können jede Menge Fragen auftreten. So ist beispielsweise nicht immer klar, wann die Versicherungspolice zugesandt wird oder ab wann der Versicherungsschutz tatsächlich greift. Diese und weitere Fragen möchten wir Ihnen im Nachfolgenden beantworten.

Ja. Sie erhalten nach Abschluss eine Email mit den Kopien für Ihre Unterlagen. Der Onlineprozess ist schneller für Sie und außerdem 24h am Tag verfügbar.

Die Versicherungspolice erhalten Sie nach Eingang des Antrages. Dies erfolgt in der Regel binnen 24 Stunden. Bitte beachten Sie, dass wir in Ausnahmefällen eine Bearbeitungszeit von bis zu maximal 5 Werktagen benötigen.

Der Versicherungsschutz beginnt mit Zahlungseingang. Um den Schutz nicht zu gefährden, empfehlen wir daher das Lastschriftverfahren.

Reiserücktrittsversicherungen:

  • Flug: Check-in am Flughafenschalter oder -automaten.
  • Flug mit Vorabend-Check-in: Passieren der Sicherheitskontrolle des Reisenden am Reisetag.
  • Flug mit Online-Check-in: Passieren der Sicherheitskontrolle des Reisenden am Reisetag.
  • Flug mit Rail & Fly: Einsteigen in den Zug
  • Flug mit separat gebuchtem Bahn- oder ÖPNV-Zubringer: Abhängig davon, ob der Zubringer im Gesamtreisepreis versichert ist.
  • Autoreise: Übernahme des Mietwagens oder Wohnmobils.
  • Eigenanreise: Schlüsselübergabe im Hotel oder für die Ferienwohnung.
  • Kreuzfahrt: Ist die Anreise im versicherten Reisepreis inkludiert, mit Betreten
  • des Zubringers (zum Beispiel Bahn oder Bus). Bei Eigenanreise mit dem Gang an Bord.

Reisegepäck– und Reiseunfallversicherung: Werden mit dem Verlassen der Wohnung wirksam.

Auslandsreisekrankenversicherung: Tritt beim Verlassen des deutschen Staatsgebietes in Kraft bzw. dem Staatsgebiet, in dem der Versicherte seinen ständigen Wohnsitz hat.

Notfallversicherung: Tritt mit Reiseantritt oder Eintreffen im Ausland in Kraft.

Reiseversicherungen können in der Regel bis zum Tag des geplanten Reisebeginnes bzw. vor der Einreise im Aufenthaltsland abgeschlossen werden.

Einzige Ausnahme: Reiserücktritts- und ReiseabbruchversicherungenReiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen  sind in der Regel nur bis 30 Tage vor Reisebeginn abschließbar. Ein Abschluss innerhalb dieser Karenzzeit von 30 Tagen ist in den meisten Fällen nur dann möglich, wenn der Abschluss auch am Buchungstag der Reise bzw. spätestens drei Werktage danach erfolgt. Weitere Informationen zu den Abschlussfristen bei Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen finden Sie hier: Abschlussfristen

Die Versicherungsgesellschaft wird in diesem Fall in der Regel eine Wartezeit von 31 Tagen einrichten. Wenn Sie eine Vorversicherung nachweisen können, so kann die Wartezeit entfallen.

Jede Änderung sollte schriftlich, per Fax oder E-Mail angezeigt werden. Das gilt auch für einen Wechsel der Staatsangehörigkeit oder Ablauf der Aufenthaltserlaubnis.

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