Hundehaftpflicht­versicherung vergleichen

 Pflicht in 15 deutschen Bundesländern
 Kostendeckung bis zu 15 Mio. €
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Mit der Haftpflichtversicherung für Hunde auf der sicheren Seite

Wer kennt es nicht: Der Hund läuft aufgeregt auf die Straße und das Auto muss eine Vollbremsung durchführen. Wenn man Pech hat, verursacht der Fahrer einen Unfall, wenn man Glück hat, erleidet er nur einen kleinen Schock. In jedem Fall steht fest, wer für den entstandenen Schaden – unabhängig von der Schadenshöhe – aufkommen muss: nämlich der Tierhalter.

In Deutschland sind in 15 Bundesländern die Hundehalter zumindest für bestimmte Hunderassen verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. So ist es beispielsweise in Berlin, Hamburg und Niedersachsen verpflichtend für jeden Hund eine solche Haftpflichtversicherung abzuschließen. Aber auch ohne Pflicht macht diese Versicherung durchaus Sinn, da sie vor hohen finanziellen Einbußen schützen kann.

Zu den Tarifen

Rundum-sorglos-Schutz schon ab…

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Uelzener Premium Plus (ohne SB)*
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Uelzener Basis (mit SB)**
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Agila Haftpflichtschutz24 (mit SB)***

Das decken die Tarife ab

Personenschäden: Kommt eine Person zu Schaden oder wird verletzt, werden die entstandenen Kosten an Dritten ersetzt.

✓ Sachschäden: Auch wenn fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört wird, werden Kosten ersetzt.

Vermögensschäden: Weitere finanzielle Schäden an Dritten, die durch Ihren Hund entstanden sind, werden ebenfalls von der Hundeversicherung übernommen.

Hüten durch Dritte: Entstehen Schäden während dem nicht erwerbsmäßigem Hüten durch Dritte, übernimmt die Versicherung die Kosten.

 Führen ohne Leine: Schäden, die während dem Freilauf ohne Leine entstehen, übernimmt der Versicherer die entstandenen Kosten.

Schäden aus Deckakt: Kosten für beispielsweise Tierarztbesuche und Medikamente durch einen (un-)gewollten Deckakt werden erstattet.

Forderungsausfalldeckung: Schäden durch einen dritten Hund, dessen Halter nicht für den Schaden aufkommen kann, werden von Ihrem Versicherer gedeckt.

Bergungs-/Rettungskosten: Sollte Ihr Hund einen Unfall erleiden, übernimmt der Versicherer die Kosten für Rettung und Bergung.

Auslandsschutz: Auch im Ausland gilt oftmals der Versicherungsschutz für eine gewisse Dauer.

Das decken die Tarife ab

Kommt eine Person zu Schaden oder wird verletzt, werden die entstandenen Kosten an Dritten ersetzt.
Auch wenn fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört wird, werden Kosten ersetzt.
Weitere finanzielle Schäden an Dritten, die durch Ihren Hund entstanden sind, werden ebenfalls von der Hundeversicherung übernommen.
Entstehen Schäden während dem nicht erwerbsmäßigem Hüten durch Dritte, übernimmt die Versicherung die Kosten.

Schäden, die während dem Freilauf ohne Leine entstehen, übernimmt der Versicherer die entstandenen Kosten.
Kosten für beispielsweise Tierarztbesuche und Medikamente durch einen (un-)gewollten Deckakt werden erstattet.

Schäden durch einen dritten Hund, dessen Halter nicht für den Schaden aufkommen kann, werden von Ihrem Versicherer gedeckt.

Sollte Ihr Hund einen Unfall erleiden, übernimmt der Versicherer die Kosten für Rettung und Bergung.
Auch im Ausland gilt oftmals der Versicherungsschutz für eine gewisse Dauer.
Zu den Tarifen

Warum eine Hundehaftpflichtversicherung Sinn ergibt

Private Haftpflichtversicherungen übernehmen keine Schäden, die durch das Haustier entstanden sind. Wer als Hundehalter keine zusätzliche Versicherung für seinen Hund abgeschlossen hat, muss alle Kosten selbst tragen.

Dies ist auch im BGB § 833 Satz 1 festgehalten. Dieser Paragraph besagt nämlich, dass der Tierhalter für Schäden, die das Tier verursacht, vollumfänglich aufkommen muss. Diese Kosten können je nach Schaden immens werden und in Extremfällen sogar die Privatinsolvenz nach sich ziehen.

Warum eine Hundehaftpflichtversicherung Sinn macht

Laut deutscher Versicherungswirtschaft belaufen sich diese Schäden auf etwa 80 Millionen Euro pro Jahr. Um nicht auf solchen Kosten sitzenzubleiben, empfehlen wir auch dann eine Hundehaftpflichtversicherung, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

In 3 Schritten zur Hundehaftpflichtversicherung

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Darum sind wir unschlagbar

Komplette Transparenz gebündelt mit bestem Kundenservice! Überzeugen Sie sich selbst:

Wir spielen mit offenen Karten. Anders als die meisten „Vergleichs“-Portale favorisieren wir nicht bestimmte Anbieter, sondern stellen einen Vergleich der Versicherungsleistungen bereit.

Außerdem beraten Sie gerne bei offen gebliebenen Fragen und Spezialanfragen. Das kommt bei unseren Kunden an – zufriedene Kunden und Top-Bewertungen bei shopauskunft.de mit 4,7 von 5 Sternen

Häufige Fragen zur Hundehaftpflichtversicherung

FAQ zur Hundehaftpflichtversicherung

 

Bundesland Versicherungspflicht für Besonderheiten
Baden-Württemberg Gefährliche Hunde und Kampfhunde Im Einzelfall auch für „auffällige“ Hunde anderer Rassen
Bayern Gefährliche Hunde und Kampfhunde
Berlin Alle Hunderassen
Brandenburg Nach Rassenliste, sowie „40/20-Hunde“* Unterscheidung nach Rasse und Gruppe sowie Hunde, die als gefährlich gelten und zwischen solchen, für die eine Gefährlichkeitsvermutung gilt.
Gefährliche Hunde müssen versichert werden, Tiere, für die eine Gefährlichkeitsvermutung gilt auch, es sei denn, man kann für den individuellen Hund in einem Wesenstest die Ungefährlichkeit nachweisen.
Bremen Gefährliche Hunde Gelistete Hunde, als auch Mischlinge der gelisteten Rassen
Hamburg Alle Hunderassen
Hessen Nach Rassenliste Gelistete Hunde, als auch Mischlinge der gelisteten Rassen
Mecklenburg-Vorpommern Keine Versicherungspflicht
Niedersachsen Alle Hunderassen
Nordrhein-Westfalen Gefährliche Hunde und Hunde mit Gefährlichkeitsvermutung, sowie „40/20-Hunde“*
Rheinland-Pfalz Nach Rassenliste Gelistete Hunde, als auch Mischlinge der gelisteten Rassen
Saarland Nach Rassenliste Gefährliche Hunde, deren Mischlinge und individuell als „gefährlich“ eingestufte Hunde
Sachsen Nach Rassenliste Gefährliche Hunde, deren Mischlinge und individuell als „gefährlich“ eingestufte Hunde
Sachsen-Anhalt Alle Hunderassen Gefährliche Hunde, deren Mischlinge und individuell als „gefährlich“ eingestufte Hunde
Schleswig-Holstein Nach Rassenliste Versicherungspflicht gilt für alle neu angeschafften oder nach dem 01.03.2009 geborenen Hunde
Thüringen Alle Hunderassen Gefährliche Hunde, deren Mischlinge und individuell als „gefährlich“ eingestufte Hunde

* „40/20-Hunde“: So werden Hunde mit einer Widerristhöhe ab 40 cm und einem Gewicht ab 20 kg bezeichnet. Halter solcher Hunde sind in Brandenburg verpflichtet die jeweiligen Hunde den Behörden anzuzeigen und einen sogenannten Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen. In Nordrhein-Westfalen ist es vorgeschrieben solche Hunde mit einem Transponder auszustatten.

Kommen Sie der Pflicht zum Hundehaftpflicht-Versicherungsschutz Ihres Bundeslandes nicht nach, kann es teure Konsequenzen nach sich ziehen: das Nicht-Versichern wird nämlich mit hohen Bußgeldern geahndet. Sollte Ihr Vierbeiner auffällig werden und kommt es zu einer Meldung bei einer Behörde durch Dritte, werden Sie zur Rechenschaft gezogen. Spätestens dann wird überprüft, ob Sie Ihren Hund gesetzestreu versichert haben. Sollte das nicht der Fall sein, müssen Sie mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro rechnen.

Auch wenn die Hundehaftpflichtversicherung in Ihrem Bundesland keine Pflichtversicherung ist, werden Sie laut Deutscher Rechtsprechung für Schäden Ihres Hundes an Dritten belangt:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ – § 833 Satz 1 BGB

Ohne eine Hundehaftpflichtversicherung müssen Sie dann für die Schäden aus privater Tasche aufkommen. Da es sich hier um Schadensersatz in Höhe von mehreren hundert bis tausend Euro handeln kann, ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sehr empfehlenswert.

Unsere Empfehlung

Der Uelzener-Tarif „Hundehalter-Haftpflicht Premium Plus (ohne SB)“ für 160 Euro pro Jahr ist unsere Empfehlung. In diesem Tarif gibt es keinen Selbstbehalt und die Deckungssumme für Sach- und Personenschäden beträgt jeweils 15 Mio. Euro, genauso wie für Vermögens- und Mietsachschäden. Dieser Tarif gewährt auch einen Auslandsversicherungsschutz für Ihren Vierbeiner und das für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten.

Die günstige Alternative

Die günstige Alternative der Haftpflichtversicherungen für Hunde ist der Tarif „Haftpflichtversicherung 24“ des Versicherers AGILA. Die Tarifprämie beträgt 49 Euro im Jahr und somit nicht mal ein Drittel des Uelzener-Tarifs. Dafür muss man aber auch auf einige Leistungen verzichten. Zudem birgt dieser Tarif eine Selbstbeteiligung in Höhe von 80 Euro pro Versicherungsfall. Auch die Deckungssummen für Sach- und Personenschäden sind deutlich geringer und betragen 5 Mio. Euro, Vermögensschäden werden bis zu einer Höhe von 500 000 Euro erstattet und Mietsachschäden sind gar nicht versichert. Der Auslandsschutz gilt zwei Monate.

* „40/20-Hunde“: So werden Hunde mit einer Widerristhöhe ab 40 cm und einem Gewicht ab 20 kg bezeichnet. Halter solcher Hunde sind in Brandenburg verpflichtet die jeweiligen Hunde den Behörden anzuzeigen und einen sogenannten Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen. In Nordrhein-Westfalen ist es vorgeschrieben solche Hunde mit einem Transponder auszustatten.

In den gängigen Haftpflichtversicherungen für Privatpersonen sind Schäden durch einen Hund in der Regel ausgeschlossen. Möchten Sie Schäden, die durch Ihren Vierbeiner entstehen können versichern, ist immer eine Spezialversicherung nötig. Eine separate Hundehaftpflichtversicherung ist also in jedem Fall sinnvoll, da die Schäden durch keine andere Versicherung abgesichert werden.

Die Regelungen in Deutschland sind in jedem Bundesland unterschiedlich.

Im August 2016 bestand jedoch eine generelle Versicherungspflicht für alle Hunderassen in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt.

In Nordrhein-Westfalen müssen Hunde nur versichert werden, wenn deren Körpergröße höher als 40 cm ist.

In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz müssen nur Tarife abgeschlossen werden, wenn der Hund als „auffällig“ bescheinigt wurde.

In allen anderen Bundesländern geht die Versicherungspflicht nach Rassenliste, es müssen nicht alle Hunde versichert werden. Nur in Mecklenburg-Vorpommern muss man Hunde generell nicht versichern.

Quelle: gdv.de

Ja. Auch wenn es meist bei einer Verwarnung bleibt, kann im schlimmsten Fall ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro verhängt werden.

In Niedersachsen müssen zudem alle Hunde gechipt sein. Sollten sich Hundehalter nicht an die Pflicht halten, können auch zu Hause Kontrollen durchgeführt werden.

Bei den meisten Versicherern sind die Welpen nicht mitversichert. Die Allianz versichert jedoch in ihren Tarifen alle Welpen der versicherten Hundemutter maximal 1 Jahr lang.

Ja, auch Blindenführhunde sowie Rettungs- und Therapiehunde sind versicherbar. Hunde mit einem VDH-Hundeführerschein und Hunde mit Begleithundeprüfung sind ebenfalls versicherbar. Manche Versicherer gewähren für diese Hunde sogar Rabatte.

Komplette Transparenz und bester Kundenservice

Wir spielen mit offenen Karten – anders als die meisten „Vergleichs“-Portale favorisieren wir nicht bestimmte Anbieter und stellen einen genauen Vergleich von Versicherungsleistungen bereit. Gerne beraten wir Sie auch in Sonderfällen per E-Mail oder am Telefon. Das kommt bei unseren Kunden an.

 E-Mail: [email protected]

 Telefon: 069 / 900 219 219

*Monatlich, für einen privaten Hund (Haustier), bei Mindestlaufzeit von einem Jahr. Abgerufen am 07.03.2018

**Monatlich, für einen privaten Hund (Haustier), bei Mindestlaufzeit von einem Jahr, Selbstbehalt: 80 €. Abgerufen am 07.03.2018

***Monatlich, für einen privaten Hund (Haustier), bei Mindestlaufzeit von einem Jahr, Selbstbehalt: 150 €. Abgerufen am 07.03.2018

****Es werden bevorzugt günstigere Tarife präsentiert und erklärt