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Mit der Haftpflichtversicherung für Hunde auf der sicheren Seite
Wer kennt es nicht: Der Hund läuft aufgeregt auf die Straße und das Auto muss eine Vollbremsung durchführen. Wenn man Pech hat, verursacht der Fahrer einen Unfall, wenn man Glück hat, erleidet er nur einen kleinen Schock. In jedem Fall steht fest, wer für den entstandenen Schaden – unabhängig von der Schadenshöhe – aufkommen muss: nämlich der Tierhalter.
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Bundesland | Versicherungspflicht für | Besonderheiten |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Gefährliche Hunde und Kampfhunde | Im Einzelfall auch für „auffällige“ Hunde anderer Rassen |
Bayern | Gefährliche Hunde und Kampfhunde | |
Berlin | Alle Hunderassen | |
Brandenburg | Nach Rassenliste, sowie „40/20-Hunde“* | Unterscheidung nach Rasse und Gruppe sowie Hunde, die als gefährlich gelten und zwischen solchen, für die eine Gefährlichkeitsvermutung gilt. Gefährliche Hunde müssen versichert werden, Tiere, für die eine Gefährlichkeitsvermutung gilt auch, es sei denn, man kann für den individuellen Hund in einem Wesenstest die Ungefährlichkeit nachweisen. |
Bremen | Gefährliche Hunde | Gelistete Hunde, als auch Mischlinge der gelisteten Rassen |
Hamburg | Alle Hunderassen | |
Hessen | Nach Rassenliste | Gelistete Hunde, als auch Mischlinge der gelisteten Rassen |
Mecklenburg-Vorpommern | Keine Versicherungspflicht | |
Niedersachsen | Alle Hunderassen | |
Nordrhein-Westfalen | Gefährliche Hunde und Hunde mit Gefährlichkeitsvermutung, sowie „40/20-Hunde“* | |
Rheinland-Pfalz | Nach Rassenliste | Gelistete Hunde, als auch Mischlinge der gelisteten Rassen |
Saarland | Nach Rassenliste | Gefährliche Hunde, deren Mischlinge und individuell als „gefährlich“ eingestufte Hunde |
Sachsen | Nach Rassenliste | Gefährliche Hunde, deren Mischlinge und individuell als „gefährlich“ eingestufte Hunde |
Sachsen-Anhalt | Alle Hunderassen | Gefährliche Hunde, deren Mischlinge und individuell als „gefährlich“ eingestufte Hunde |
Schleswig-Holstein | Nach Rassenliste | Versicherungspflicht gilt für alle neu angeschafften oder nach dem 01.03.2009 geborenen Hunde |
Thüringen | Alle Hunderassen | Gefährliche Hunde, deren Mischlinge und individuell als „gefährlich“ eingestufte Hunde |
* „40/20-Hunde“: So werden Hunde mit einer Widerristhöhe ab 40 cm und einem Gewicht ab 20 kg bezeichnet. Halter solcher Hunde sind in Brandenburg verpflichtet die jeweiligen Hunde den Behörden anzuzeigen und einen sogenannten Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen. In Nordrhein-Westfalen ist es vorgeschrieben solche Hunde mit einem Transponder auszustatten.
Kommen Sie der Pflicht zum Hundehaftpflicht-Versicherungsschutz Ihres Bundeslandes nicht nach, kann es teure Konsequenzen nach sich ziehen: das Nicht-Versichern wird nämlich mit hohen Bußgeldern geahndet. Sollte Ihr Vierbeiner auffällig werden und kommt es zu einer Meldung bei einer Behörde durch Dritte, werden Sie zur Rechenschaft gezogen. Spätestens dann wird überprüft, ob Sie Ihren Hund gesetzestreu versichert haben. Sollte das nicht der Fall sein, müssen Sie mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro rechnen.
Auch wenn die Hundehaftpflichtversicherung in Ihrem Bundesland keine Pflichtversicherung ist, werden Sie laut Deutscher Rechtsprechung für Schäden Ihres Hundes an Dritten belangt:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ – § 833 Satz 1 BGB
Ohne eine Hundehaftpflichtversicherung müssen Sie dann für die Schäden aus privater Tasche aufkommen. Da es sich hier um Schadensersatz in Höhe von mehreren hundert bis tausend Euro handeln kann, ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sehr empfehlenswert.
Unsere Empfehlung
Der Uelzener-Tarif „Hundehalter-Haftpflicht Premium Plus (ohne SB)“ für 160 Euro pro Jahr ist unsere Empfehlung. In diesem Tarif gibt es keinen Selbstbehalt und die Deckungssumme für Sach- und Personenschäden beträgt jeweils 15 Mio. Euro, genauso wie für Vermögens- und Mietsachschäden. Dieser Tarif gewährt auch einen Auslandsversicherungsschutz für Ihren Vierbeiner und das für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten.
Die günstige Alternative
Die günstige Alternative der Haftpflichtversicherungen für Hunde ist der Tarif „Haftpflichtversicherung 24“ des Versicherers AGILA. Die Tarifprämie beträgt 49 Euro im Jahr und somit nicht mal ein Drittel des Uelzener-Tarifs. Dafür muss man aber auch auf einige Leistungen verzichten. Zudem birgt dieser Tarif eine Selbstbeteiligung in Höhe von 80 Euro pro Versicherungsfall. Auch die Deckungssummen für Sach- und Personenschäden sind deutlich geringer und betragen 5 Mio. Euro, Vermögensschäden werden bis zu einer Höhe von 500 000 Euro erstattet und Mietsachschäden sind gar nicht versichert. Der Auslandsschutz gilt zwei Monate.
* „40/20-Hunde“: So werden Hunde mit einer Widerristhöhe ab 40 cm und einem Gewicht ab 20 kg bezeichnet. Halter solcher Hunde sind in Brandenburg verpflichtet die jeweiligen Hunde den Behörden anzuzeigen und einen sogenannten Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen. In Nordrhein-Westfalen ist es vorgeschrieben solche Hunde mit einem Transponder auszustatten.
In den gängigen Haftpflichtversicherungen für Privatpersonen sind Schäden durch einen Hund in der Regel ausgeschlossen. Möchten Sie Schäden, die durch Ihren Vierbeiner entstehen können versichern, ist immer eine Spezialversicherung nötig. Eine separate Hundehaftpflichtversicherung ist also in jedem Fall sinnvoll, da die Schäden durch keine andere Versicherung abgesichert werden.
Die Regelungen in Deutschland sind in jedem Bundesland unterschiedlich.
Im August 2016 bestand jedoch eine generelle Versicherungspflicht für alle Hunderassen in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt.
In Nordrhein-Westfalen müssen Hunde nur versichert werden, wenn deren Körpergröße höher als 40 cm ist.
In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz müssen nur Tarife abgeschlossen werden, wenn der Hund als „auffällig“ bescheinigt wurde.
In allen anderen Bundesländern geht die Versicherungspflicht nach Rassenliste, es müssen nicht alle Hunde versichert werden. Nur in Mecklenburg-Vorpommern muss man Hunde generell nicht versichern.
Quelle: gdv.de
Ja. Auch wenn es meist bei einer Verwarnung bleibt, kann im schlimmsten Fall ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro verhängt werden.
In Niedersachsen müssen zudem alle Hunde gechipt sein. Sollten sich Hundehalter nicht an die Pflicht halten, können auch zu Hause Kontrollen durchgeführt werden.
Bei den meisten Versicherern sind die Welpen nicht mitversichert. Die Allianz versichert jedoch in ihren Tarifen alle Welpen der versicherten Hundemutter maximal 1 Jahr lang.