Subsidiaritätsprinzip

Das Subsidiaritätsprinzip legt die hierarchische Reihenfolge der Zuständigkeit für Übernahme von Versicherungsleistungen fest.

Das bedeutet, wenn die Übernahmeleistung eines Versicherungsfalls auf den ersten Blick von mehreren Versicherern übernommen werden kann, können Sie den Schaden nicht bei jeder Versicherung einreichen und sich mehrfach entschädigen lassen. Sie müssen sich zunächst erkundigen, welche Instanz für den konkreten Fall zuständig ist.

Außerdem legt das Subsidiaritätsprinzip fest, an welcher Stelle welche Versicherung eingreifen darf und soll. Die subsidiäre („letzte“) Versicherung komm also erst dann zum Einsatz, wenn eine andere nicht leisten muss. Eine der bestehenden Versicherungen muss aber auf jeden Fall einspringen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung des Sachverhaltes

Wenn Sie auf Ihrer Reise innerhalb der EU ärztliche Behandlungen oder sonstige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen müssen, müssen Sie zunächst prüfen, ob Ihre gesetzliche Krankenversicherung diese abdeckt. Ist dies nicht der Fall, können Sie entsprechende Leistungsnachweise bei Ihrer privaten Auslandskrankenversicherung einreichen. Sind die in Anspruch genommenen Leistungen im Versicherungsvertrag als Übernahmeleistungen aufgeführt, so wird die entrichtete Summe zurückerstattet.

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