Schadensfall und Abwicklung

Ihr Auslandsaufenthalt war bis jetzt sehr angenehm, doch nun ist es leider doch passiert. Sie oder ein Familienmitglied hatten einen Unfall oder wurden krank. Um hier unverzügliche Hilfe zu bekommen ist es notwendig zu wissen, wie man im Schadensfall vorgehen muss. Deshalb haben wir im Nachfolgenden einige der am häufigsten gestellten Fragen für Sie beantwortet.

  • Informieren Sie den Versicherer
  • Sie gelten im Ausland als Privatpatient. Damit zahlen Sie immer die Behandlungskosten vor Ort selber und reichen dann die Rechnungen in Deutschland ein.
  • Sonderfall Krankenhausbehandlung: Bitte lassen Sie sich von Ihrer Versicherung die Kostenübernahme schriftlich bestätigen. Oftmals ist dies Bedingung für die Krankenhäuser und diese Höchstgrenzen sind separat geregelt.

Alle notwendigen Versichereradressen und Kontaktdaten finden Sie hier: Schadensmeldung

Wenn Sie Medikamente verordnet bekommen, beziehen Sie diese bitte aus einer Apotheke. Dort wird Ihnen der Preis auf dem Rezept bestätigt. Bitte reichen Sie die Rezepte immer nur mit der dazugehörigen Arztrechnung ein. Die Bearbeitungsdauer beträgt bei den meisten Versicherern in der Regel zwei Wochen. Nach Erhalt des Erstattungsbetrages können Sie die Arztrechnung überweisen. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer.
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