Risikopersonen

Wer eine Reiserücktrittsversicherung buchen möchte, der sollte bei der Auswahl eines passenden Tarifes auf eine Reihe von wichtigen Kriterien achten. Dabei spielen die sogenannten Risikopersonen des versicherten Personenkreises eine enorme Rolle.

Doch was sind Risikopersonen? Diese und weitere Fragen möchten wir Ihnen im Nachfolgenden umfassend beantworten.

Angehörige des Versicherungsnehmers. Hierzu zählen je nach Versicherer Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder sowie adoptierte Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder Schwäger, Tanten und Onkel, Nichten und Neffen.

Des Weiteren zählen auch Betreuer von nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen dazu.

Je nach Assekuranz zusätzlich zwischen 2 und 6 mitreisenden Personen, welche gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer gebucht haben.

Grundsätzlich gilt, dass bei Tarifen mit mitversicherten Risikopersonen alle reisenden Personen untereinander immer versichert sind, solange alle Mitreisenden (in den meisten Fällen bis max. 4 Personen) im Versicherungsvertrag eingetragen sind.

Nachweise um einen Versicherungsbetrug auszuschließen und an denen die Versicherung erkennt, dass Sie eine gemeinsame Reise geplant haben sind folgende:

  • Kopien von Flugtickets
  • Kopien von Hotelreservierungen
  • usw.

Beispiel:

Sie planen mit einem Bekannten nach Ibiza zu fliegen. Zwei Tage vor Ihrer Reise stirbt die Großmutter Ihres Reisepartners und dieser tritt von der Reise zurück. In diesem Fall können Sie als „gegenseitige Risikoperson“ ebenfalls von der Reise zurücktreten und den Versicherungsfall Ihrer Versicherung melden.

Während die engsten Verwandtschaftsverhältnisse bei fast allen Versicherern als Risikopersonen gelten, unterscheiden viele Versicherungsunternehmen darüber hinaus durchaus nach Beziehungsverhältnis. Wir haben uns die Mühe gemacht, Ihnen die aktuellen Definitionen (Stand April 2015) je Versicherer im Nachfolgenden aufzulisten.

                                       Definition der Risikopersonen

Nur mit TravelSecure Reiserücktrittsversicherung reisen

Bei der Würzburger Versicherungs-AG ist die Familie als komplette Familie zu betrachten d.h., dass Ehepartner oder Lebensgefährten, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger als Risikopersonen im Schadensfall gelten. Des Weiteren gibt es keinen Unterschied der Definition der Risikopersonen, wenn es sich um eine Jahres oder Einmalpolice handelt. Bei der Reisekrankenversicherung hingegen gibt es keine Risikoperson, nur die versicherte Person ist geltend.

  • Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
  • Kinder
  • Adoptivkinder
  • Stiefkinder
  • Pflegekinder
  • Eltern
  • Adoptiveltern
  • Stiefeltern
  • Pflegeeltern
  • Großeltern
  • Geschwister
  • Enkel
  • Schwiegereltern
  • Schwiegerkinder
  • Schwäger

Bei einer Reise mit einem Freund oder einem Bekannten sind die Reisenden unter sich Versichert, sofern sie beide bei der Würzburger Travel Secure versichert sind. (gegenseitige Risikoperson)

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Die Europ assistance bezeichnet im Fall einer Reiserücktrittsversicherung die Risikopersonen nicht als Familie, sondern als nahe Angehörige d.h., dass der Versicherungsnehmer und die nicht mitreisenden Angehörigen Versichert sind. Diese wären: Ehe- bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährte, Enkelkinder, Großeltern, Kinder, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners, Ihre Eltern oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners oder Ihres Lebensgefährten, Geschwister oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners oder Lebensgefährten und Personen, die nicht mitreisenden Angehörigen, die Sie während der Reise pflegerisch betreut hätten.

  • Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
  • Enkelkinder
  • Großeltern
  • Kinder
  • Stiefkinder
  • Stiefeltern
  • Pflegekinder
  • Eltern oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners oder Ihres Lebensgefährten

Bei einer Reise mit einem Freund oder einem Bekannten sind die Reisenden unter sich Versichert, sofern sie beide im Versicherungsvertrag eingetragen sind. (gegenseitige Risikoperson)

ERV Auslandskrankenversicherung

Bei der ERV gelten als Familie zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind. Kinder zählen bis einschließlich 25 Jahre. Die Regelung gilt unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Der Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie. Als Familie bzw. Paar im Rahmen einer Jahres-Versicherung gilt die Regelung, maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie ggf. deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie/des Paares. Für allein reisende versicherte Personen gelten maximal die Versicherungssummen der jeweiligen Tarife für Einzelpersonen. Für die Wahl des Familien- / Paartarifs ist das Alter des ältesten zu versichernden Familienmitglieds / Partners maßgeblich.

  • Lebensgefährten
  • Betreuungspersonen
  • Mitreisende

Bei einer Reise mit einem Freund oder einem Bekannten sind die Reisenden unter sich Versichert, sofern sie beide im Versicherungsvertrag eingetragen sind. (gegenseitige Risikoperson)

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Bei der MDT Makler der Touristik GmbH sind als Familie die Risikopersonen maximal zwei Erwachsene + mindestens ein Kind (Volljährige Kinder solange sie in der Ausbildung befinden) versichert. Es macht keinen Unterschied ob es sich um eine Jahres oder eine Einmalpolice handelt. Ebenso ändert sich die Definition der Risikoperson, wenn es sich um eine Reisekrankenversicherung oder eine Reisrücktrittsversicherung handelt nicht.

  • Angehörige
  • Mitreisende
  • Betreuungspersonen

Bei einer Reise mit einem Freund oder einem Bekannten sind die Reisenden unter sich Versichert, sofern sie beide im Versicherungsvertrag eingetragen sind. (gegenseitige Risikoperson)

Nicht ohne HanseMerkur Reiseversicherung

Die Hanse Merkur nennt als Risikopersonen im Schadensfall die Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen. Des Weiteren zählen die eigenen Angehörigen, sowie die Angehörigen des Ehepartners bzw. des Lebensgefährten, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten. Eine Ausnahme gibt es jedoch bei der Auslandskrankenversicherung, dort ist nur die versicherte Person versichert.

  • Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben
  • Angehörige
  • Angehörigen Ihres Ehepartners
  • Ehepartner
  • Lebensgefährte
  • Kinder
  • Adoptivkinder
  • Stiefkinder
  • Pflegekinder
  • Eltern
  • Stiefeltern
  • Pflegeeltern
  • Großeltern
  • Geschwister
  • Enkel
  • Tanten
  • Onkel
  • Neffen
  • Nichten

Bei einer Reise mit einem Freund oder einem Bekannten sind die Reisenden unter sich Versichert, sofern sie beide im Versicherungsvertrag eingetragen sind. (gegenseitige Risikoperson)

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Als Risikopersonen bei der Allianz Global Assistance werden die Angehörigen der versicherten Person genannt, dies sind der Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder, Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Onkel und Tanten, Nichten und Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person. Mitreisende minderjährige sind ebenfalls versichert. Diese Definition der genannten Risikopersonen gilt bei jedem Versicherungsprodukt.

  • Ehegatte
  • Lebenspartner
  • Kinder
  • Adoptiv- und Stiefkinder
  • Eltern
  • Adoptiv- und Stiefeltern
  • Geschwister
  • Großeltern
  • Enkel
  • Schwiegereltern
  • Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person
  • Tanten und Onkel
  • Nichten und Neffen
  • Lebenspartner einer der versicherten mitreisenden Personen
  • Diejenigen, die nichtmitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
  • Diejenigen, die bei Buchungen bis zu 5 Personen gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben, und deren Angehörige

Bei einer Reise mit einem Freund oder einem Bekannten sind die Reisenden unter sich Versichert, sofern sie beide im Versicherungsvertrag eingetragen sind. (gegenseitige Risikoperson)

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Risikopersonen bei der Travel Protect, sind versicherte Personen untereinander, sowie ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben. Angehörige einer versicherten Person (Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger; Beim Ereignis Tod zusätzlich Tante, Onkel, Neffen oder Nichten) sind ebenfalls Risikopersonen.  Die Definition ändert sich bei einer Jahres oder Einmalpolice nicht.

  • versicherte Personen untereinander
  • Ehepartner oder Lebensgefährte
  • Kinder
  • Adoptivkinder
  • Stiefkinder
  • Pflegekinder
  • Eltern
  • Adoptiveltern
  • Stiefeltern
  • Pflegeeltern
  • Großeltern
  • Geschwister
  • Enkel
  • Schwiegerkinder und Schwäger
  • Tod von Tante
  • Tod von Onkel
  • Tod von Neffe
  • Tod von Nichte

Bei einer Reise mit einem Freund oder einem Bekannten sind die Reisenden unter sich Versichert, sofern sie beide im Versicherungsvertrag eingetragen sind. (gegenseitige Risikoperson)

Fragen Sie uns!

Wenn Sie eine Reise mit einem Freund oder Bekannten planen, ist es für den Fall der Fälle immer gut zu wissen wer mitversichert ist.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema „Risikopersonen“  können Sie uns unten gerne einen Kommentar hinterlassen. Alternativ stehen wir Ihnen weiterhin jederzeit telefonisch unter der Rufnummer  069 / 900 219 219 oder auch per E-Mail zur Verfügung: [email protected]