Der Reisewert – Wie berechnet sich der Wert meiner Reise?

Wer eine Reiserücktrittsversicherung und/oder Reiseabbruchversicherung buchen möchte, sollte bei der Angabe eines korrekten Reisewertes auf einige wichtige Aspekte achten. Denn mit einer falschen Angabe des Reisewertes riskieren Sie unter Umständen Ihren Versicherungsschutz.

In den nachfolgenden Antworten klären wir deshalb einige der wichtigsten und am häufigsten auftretenden Fragen zum Thema “Reisewert”.

Der Reisewert ist ein Hauptbestandteil von Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruchversicherungen. Damit ist er maßgebend für den gewährten Versicherungsschutz und bestimmt durch seine Höhe den Beitrag für die Versicherung. Die Beitragssätze sind häufig gestaffelt und erhöhen sich bei steigenden Reisewerten.

Der Reisewert setzt sich üblicherweise aus allen Kosten von gebuchten Reiseleistungen zusammen. Dies können z. B. Kosten für diverse Flugtickets oder Hotelbuchungen sein.

Bei der Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruchversicherung können Sie sämtliche Kosten für Reiseleistungen als Reisewert angeben. Einige der am häufigsten versicherten Kosten sind beispielsweise folgende:

  • Kosten für Flug-, Bus- oder Bahntickets
  • Kosten für das Hotel oder die Ferienwohnung
  • Kosten für den Mietwagen

Grundsätzlich sollte bei der Buchung einer Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruchversicherung immer die Summe aller Kosten für sämtliche Reiseleistungen als Reisewert angegeben werden. Nur so genießen Sie vollen Versicherungsschutz und vermeiden eine Unterdeckung.

Für Paar- und Familientarife sind analog dazu die Gesamtkosten aller Personen anzusetzen.

Sie haben einen Teil Ihrer Reiseleistungen (z. B. Flug oder Hotel) über einen rabattierten Preis erworben und wissen nicht welchen Preis Sie nun ansetzen müssen? Den rabattierten oder den originalen Preis? Prinzipiell sollte immer der Originalpreis bei der Buchung angegeben werden. Der rabattierte Preis kann nur angegeben werden, wenn der Rabatt auch bei einer möglichen Stornierung beibehalten bleiben würde und sich die Stornokosten anhand dessen errechnen würden.

In der Regel finden Sie für die meisten Reisen die passende Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruchversicherung direkt über unseren Vergleichsrechner. Für Einzelpersonen, Paare und Familien können wir Ihnen Tarife bis zu einem maximalen Reisewert in Höhe von 15.000,00 € anbieten.

Sie sind ein Paar oder eine Familie und Ihr gesamter Reisewert übersteigt die oben genannten 15.000,00 €? Kein Problem! Sie können in diesem Fall den gesamten Reisewert auf die einzelnen zu versichernden Personen bis zu einem Gesamtwert von 25.000,00 € aufteilen und jeweils Einzelverträge buchen – die Tarife der TravelSecure bieten sich hierfür an, da ein gemeinsamer Versicherungsschutz dennoch gewährleistet werden kann. Über unseren Buchungsrechner müssen Sie dabei nicht alle Daten mehrfach eingeben, sondern können innerhalb nur weniger Sekunden mehrere zu versichernde Personen eintragen.

Es gibt immer noch keine passende Versicherung für Sie? Gerne bieten wir Ihnen weitere Lösungen für höhere Reisewerte an. Bitte füllen Sie hierzu unser Anfrageformular über folgenden Link aus: https://www.covomo.de/vergleichsrechner/reiseruecktritt-reiseabbruch-hohe-reisewerte/

In der Regel ja. Es empfiehlt sich jedoch die Aufstockung der Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruchversicherung bei dem gleichen Versicherer vornehmen zu lassen. Wählt man einen anderen Versicherer, so kann dies unter Umständen häufig dazu führen, dass sich die Abwicklungszeiten im Falle eines Schadens deutlich erhöhen. Dies liegt unter anderem daran, da sich beide Versicherer um die Abwicklung des Schadensfalles bemühen und ggf. abstimmen müssen.

Generell können Sie Ihre Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruchversicherung bei den folgenden Versicherern durch den Abschluss eines zweiten Vertrages aufstocken lassen: HanseMerkur, ERV, Europ Assistance

Bei folgenden Versicherern kann keine Aufstockung Ihrer Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruchversicherung vorgenommen werden und es wird ein kompletter Neuabschluss in voller Höhe der Reisekosten empfohlen: TravelSecure (Würzburger)

Ja. Bei selbstorganisierten Fahrten muss die Versicherung auf den Skipper abgeschlossen werden und der Reisewert der Gesamtsumme aller Mitreisenden entsprechen. Hintergedanke: ohne Skipper darf niemand das Schiff führen, sodass die Reise nicht angetreten werden kann.

Sonderanfrage für Reisen mit hohen Reisewerten

Sie haben über unseren Vergleichsrechner keine passende Reiserücktritt-/Reiseabbruchversicherung aufgrund Ihres hohen Reisewertes gefunden? Gerne nehmen wir mit unseren Versicherungspartnern Kontakt auf, um Sonderlösungen zu finden. Bitte füllen Sie hierzu unser Anfrageformular aus.

Anfrageformular
Zu den häufigsten Fragen zu Reiseversicherungen