Visum nach Deutschland
Die Visumspflicht für Deutschland richtet sich hauptsächlich nach zwei Dingen: Der Staatsangehörigkeit des Einreisenden und der Reisedauer. Es ist dabei zu empfehlen, sich vor der Reise um ein Visum zu kümmern, da einige Staatsangehörige ohne Visum an der Grenze abgewiesen werden könnten.
Auf der Website des Auswärtigen Amtes finden Sie darüber Informationen, welche Staatsbürger für die Einreise ein Visum nach Deutschland benötigen und welche nicht. Staatsgehörige, bei denen ein „Ja“ in der angegebenen Liste steht, benötigen für alle Reisen ein Visum nach Deutschland, egal mit welchem Grund Sie nach Deutschland kommen oder für welche Dauer.
Auch Staaten bei denen ein „Nein“ steht, also keine allgemeine Visumspflicht besteht, muss in einigen Fällen ein Visum beantragt werden. Sollte der Aufenthalt beispielsweise länger als 90 Tage dauern, müssen alle Ausländer ein Visum beantragen. Dies gilt auch, wenn die Einreisenden in Deutschland arbeiten möchten (auch als Au-pair) oder hier studieren wollen. Das Visum muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung/Botschaft oder Konsulat beantragt werden. Es gibt eine aktuelle Auflistung der jeweiligen Stellen. Es gibt die Unterscheidung zwischen zwei Visaarten, dem Schengen-Visum und dem nationalen D-Visum. Das Schengen-Visum gilt für kürzere Zeiträume und den gesamten Schengenraum. Das D-Visum ist nur für Deutschland gültig und wird bei längeren Reisen abgeschlossen.
Staatsangehörige ohne Visumspflicht
Auch bei einem Aufenthalt, der länger als 90 Tage dauert, brauchen einige Staatsangehörige kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Dies gilt beispielsweise für alle Staatsbürger der Europäischen Union (EU). Hier besteht generell Arbeitnehmer- und Reisefreiheit. Alle Bürger dieser Staaten dürfen ihren Wohnsitz und Arbeitsplatz frei in allen Ländern der EU wählen. Ausgenommen von der Visumspflicht nach 90 Tagen sind insgesamt jedoch mehrere Staaten:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Sollten Sie aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea oder den USA kommen, müssen Sie sich nicht zwingend vor der Einreise um ein Visum kümmern. Sie können hier auch nach der Einreise die nötigen Aufenthaltsgenehmigungen einholen und zu einem späteren Zeitpunkt ein Visum einholen. Wir empfehlen jedoch allen sich vor der Reise um ein Visum zu kümmern, damit es nicht zu Komplikationen kommt. Die gleiche Regelung gilt auch für Staatsbürger aus Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, falls Sie in Deutschland nicht arbeiten.
Die wichtigsten Fragen:
Beim Beantragen eines Visums nach Deutschland muss man sich an die deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat im aktuellen Hauptwohnsitzland wenden. Die Botschaft befindet sich in den meisten Fällen in der Hauptstadt des Staates, wobei die Konsulate meist in wichtigen anderen Großstädten zu finden sind. Online finden sich meist alle Unterlagen die man für einen Antrag benötigt.
Dies sollte jedoch so früh wie möglich geschehen, da ohne Visum häufig nicht eingereist werden darf. Außerdem muss die Bearbeitungsdauer für den Visumsantrag ebenfalls eingeplant werden. Bei Reisen die bis zu 90 Tage dauern kann dies in weniger als zwei Wochen erfolgen, falls Sie ein Schengen-Visum beantragen. Bei längerer Dauer des Aufenthalts muss jedoch mit mehreren Monaten Bearbeitungszeit gerechnet werden, da der Antrag für das nationale D-Visum komplizierter und ausführlicher ist.
Das Beantragen eines Visums ist nicht kostenfrei. Auf Grund der Bearbeitung fällt bei allen Visa eine Gebühr von 60 Euro an. Es ist jedoch möglich sich von der Bearbeitungsgebühr befreien zu lassen, wenn Einreisende als Studenten, Forscher oder Vertreter einer gemeinnützigen Organisation nach Deutschland kommen.
Dies hängt von der Art des Visums ab. Bei einem Schengen-Visum gibt es andere Kriterien als beim nationalen D-Visum. Für die Erteilung des nationalen Visums sind die Voraussetzungen nicht einheitlich geregelt, bitte beachten Sie daher die Informationen, die Sie von Ihrer deutschen Botschaft/Konsulat hierzu erhalten.
Für Schengen-Visa, die nur bei Aufenthalten von maximal 90 Tagen pro Jahr ausgestellt werden, gelten jedoch einheitliche Regelungen im gesamten Schengenraum. Hier gilt der sogenannte Visakodex. Ihre Unterlagen werden dabei jeweils von einem Sachbearbeiter in der Auslandsvertretung geprüft.
Dieser muss festlegen, dass Ihr Antrag einigen Kriterien genügt. So muss Ihr Reisezweck nachvollziehbar und plausibel sein. Hier reicht meist die Angabe von Urlaubsinteresse.
Zweitens muss ersichtlich sein, dass die Reise und Lebenskosten in Deutschland selbst bezahlt werden können. Häufig erfolgt dieser Nachweis durch einen Kontoauszug oder einer Vermögensnachweis anderer Art.
Drittens muss klar sein, dass der Reisende nach Gültigkeit des Visums Deutschland auch wieder verlassen wird. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen, der Reisende muss daher nach Gültigkeitsdauer wieder ausreisen. Dieser Nachweis kann beispielsweise durch ein Rückflugticket vorgelegt werden.
Und als letzten Punkt für die Ausstellung eines Visums müssen Sie eine Auslandskrankenversicherung nachweisen. Die Versicherung muss für den gesamten Schengenraum gültig sein und alle Aufenthaltstage in Deutschland abdecken. Außerdem muss eine Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro versichert sein. Passende Tarife finden Sie im unabhängigen Covomo Vergleichsrechner. Dabei sollten Sie nur darauf achten, dass als Region „Europa“ ausgewählt ist und nicht nur Deutschland.
Ob mit Visum oder ohne: Meldepflicht beachten!
Auch wenn für einige Ausländer die Visumspflicht entfällt, sind Sie trotzdem noch an die Meldepflicht gebunden. Nach der Einreise in Deutschland und bei Niederlassung hier muss eine Anmeldung des Wohnsitzes im Einwohnermeldeamt in der jeweiligen Stadt erfolgen. Die Meldepflicht gilt für alle in Deutschland lebenden Menschen, egal ob sie einen deutschen Pass haben oder ausländische Staatsangehörige sind, deshalb gelten Sie auch für alle Menschen die nur für einen begrenzten Zeitraum hier leben oder mit einem Visum hier sind.
Seit 2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz in Deutschland. Seitdem gibt es eine einheitliche Melderegelung in allen deutschen Bundesländern und Städten, die jeden in Deutschland lebenden Menschen zur Meldung verpflichtet. Sollten sich hier lebenden Menschen nicht beim Einwohnermeldeamt melden, kann dies als Ordnungswidrigkeit und in manchen Fällen sogar als Straftat verfolgt werden. Dies kann mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 1.000 Euro belegt werden. Durch ein Gericht können in besonderen Fällen auch besondere Meldepflichten verordnet werden. Wir empfehlen also jedem sich genau mit der Meldepflicht auseinander zu setzen und den eigenen Wohnsitz in Deutschland schnellstmöglich anzumelden.
Die richtige Visa Auslandskrankenversicherung finden
Da Sie ohne Auslandskrankenversicherung nicht nach Deutschland einreisen können, müssen Sie sich in Ihrem Heimatland darum kümmern. Es ist daher wichtig, dass Sie vor der Reise eine Versicherung abschließen. Am einfachsten ist es dabei, eine Auslandskrankenversicherung online abzuschließen. So können Sie sofort eine Versicherung abschließen und erhalten meistens noch am selben Tag alle notwendigen Dokumente für das Visum per E-Mail zugesendet. Dabei unterscheiden sich die Preise und Leistung von Auslandskrankenversicherung deutlich, ein Vergleich lohnt sich in jedem Fall.
Wie komme ich zu meiner Versicherung?
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