Die Reiseschutzversicherung – Rundum-Sorglos-Paket für Ihre Reise

Heutzutage reisen immer mehr Menschen aus den unterschiedlichsten Beweggründen. Manche reisen in den Urlaub andere aus geschäftlichen Gründen. Eines haben sie alle gemeinsam: alle Reisenden sollten an einen umfassenden Reiseschutz denken.

Zu einer kompletten Reiseschutzversicherung gehört eine Reisekrankenversicherung, eine Reisegepäckversicherung, eine Reiserücktrittsversicherung und gegebenenfalls auch eine Reiseabbruchversicherung. Außerdem werden Reisehaftpflichtversicherungen und Reiseunfallversicherungen immer beliebter.

Vorteile einer Reiseschutzversicherung

  1. Weltweiter Versicherungsschutz
  2. Das gute Gefühl abgesichert zu sein
  3. Versicherungen meist online abschließbar
  4. Kombitarife möglich
  5. 24 Stunden Notfall Hotline und Assistance Service
Geld Sparen und Vergleichen
Eine Reisekrankenversicherung schützt vor Kosten, die durch ambulante oder stationäre Behandlungen im Ausland entstehen. Des Weiteren ist auch immer ein medizinisch sinnvollerKrankenrücktransport abgedeckt, über den Sie im Notfall nach Deutschland zurückkommen.
Eine Reisegepäckversicherung leistet Ersatz für das Abhandenkommen, die Zerstörung oder Beschädigung des mitgeführten Reisegepäcks. Meist wird Ersatz geleistet bis zu einer vorab festgelegten Versicherungssumme.
Die Reiserücktrittsversicherung leistet dann, wenn Sie aus unerwarteten Gründen, wie zum Beispiel schwerer Krankheit eine gebuchte Reise kurzfristig nicht antreten können. Immerhin können einen kurz vor Reiseantritt schon Stornierungskosten von 80 bis hin zu 100% des Reisepreises erwarten. Die Reiserücktrittsversicherung kommt für diese Stornierungskosten im Rücktrittsfall auf.
Eine Reiseabbruchversicherung ist oft im Kombitarif mit der Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die Reiseabbruchversicherung kommt auf für Kosten für nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen auf, wenn Sie aus unerwarteten Gründen, wie Krankheit oder einem Einbruch zu Hause, die Reise abbrechen müssen.
Eine Reisehaftpflichtversicherung schützt Sie weltweit vor jeglichen Schadensereignissen gegenüber Dritten und bietet Schutz vor Schadensersatzverpflichtungen. Wenn Sie bereits eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben gilt diese in der Regel auch für begrenzte Zeit im Ausland.
Die Reiseunfallversicherung erbringt Leistungen bei Unfällen auf der Reise, die zum Tod oder zur dauerhaften Invalidität führen. Die Leistungen orientieren sich in der Regel an einer vorab festgelegten Versicherungssumme.

Incoming Versicherung vergleichen lohnt sich

Darum lohnt sich ein Vergleich

Der Markt der Reiseversicherungen ist groß und unübersichtlich und als Laie kann man schon ratlos vor dem vielfältigen Angebot stehen. Zudem sollte eine Reiseversicherung auch die individuellen Bedürfnisse der zu versicherten Person berücksichtigen. Wir empfehlen Ihnen bei der Wahl einer Reiseschutzversicherung einen Vergleich anzustellen. Hierzu können Sie unseren unabhängigen Online-Vergleichsrechner nutzen. Dieser zeigt Ihnen zuverlässig die Versicherungsprodukte verschiedener Anbieter in einer Übersicht, die es Ihnen ermöglicht ganz einfach Preise und Leistungen der verschieden Anbieter zu vergleichen und sich letztendlich für die beste und günstigste Reiseschutzversicherung zu entscheiden.

Reisekrankenversicherung – das sollte versichert sein

Eine Reisekrankenversicherung leistet grundsätzlich für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland. Man sollte normalerweise freie Wahl bei Ärzten und Krankenhäusern haben.

Des Weiteren sollten in der Versicherung schmerzstillende Zahnbehandlungen, einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie provisorische Zahnersatzleistungen und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz abgedeckt sein. Eine gute Versicherung kommt auch zusätzlich für unfallbedingten Zahnersatz auf zumindest bis zu einer gewissen Höchstsumme.

In der Regel sind Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen, Entbindung bis zur 36. Schwangerschaftswoche, Behandlungen wegen Fehlgeburt sowie Schwangerschaftsabbrüche in der Versicherung enthalten. Eine gute Auslandskrankenversicherung kommt auch auf für die postnatale Heilbehandlung des neugeborenen Kindes und der Mutter.

Die Versicherung sollte aufkommen für Medikamente und Verbandsmittel, wobei in der Regel Nähr- und Stärkungsmittel sowie kosmetische Präparate nicht dazugehören auch nicht, wenn sie ärztlich verordnet sind.

Eine Krankenversicherung sollte Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen sowie auch Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik beinhalten. Außerdem sollten Hilfsmittel erstattet werden, wie beispielsweise Gehhilfen und ein Rollstuhl, wenn er benötigt wird. Es werden in der Regel in keiner Reisekrankenversicherung Kosten für Sehhilfen und Hörgeräte erstattet.

Eine Reisekrankenversicherung sollte auch Betreuungsleistungen erbringen. In der Regel erstattet die Versicherung bei der stationären Behandlung eines minderjährigen Kindes die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus. Wenn mitreisende Betreuungspersonen aufgrund eines Unfalls, schwerer Erkrankung oder sogar Tod nicht mehr in der Lage sind mitreisende und mitversicherte Kinder zu betreuen dann übernimmt die Versicherung die Betreuung der Kinder und sorgt dafür, dass diese die Reise fortführen oder abbrechen können.

In der Regel erstattet eine Reisekrankenversicherung die Reise einer nahestehenden Person an den Ort des Krankenhausaufenthaltes übernehmen, wenn Sie länger als 5 Tage stationär behandelt werden müssen.

Immer in einer Reisekrankenversicherung sind auch Such-, Rettungs-, und Bergungskosten von bis zu 10.000 Euro.

Ebenfalls immer enthalten ist ein Krankenrücktransport. Bei einer guten Krankenversicherung ist ein „medizinisch sinnvoller“ Rücktransport enthalten. Es gibt aber auch Versicherungen die nur einen „medizinisch notwendigen“ oder sogar zwingend notwendigen Rücktransport enthalten. Der Rücktransport wird in der Regel als medizinisch sinnvoll angesehen, wenn nach der Prognose des behandelnden Arztes die voraussichtliche Dauer der Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage übersteigt oder wenn die weitere Heilbehandlung im Ausland mehr kostet als der Rücktransport.

Eine Reisekrankenversicherung sollte leisten, wenn die versicherte Person im Ausland verstirbt. In der Regel wird eine Überführung an den ständigen Wohnsitz erstattet oder alternativ die Kosten für eine Bestattung im Ausland.

Reiserücktrittsversicherung – das sollte versichert sein

Eine Reiserücktrittsversicherung leistet, wenn Ihnen aus bestimmten unerwarteten Gründen der Antritt der Reise kurzfristig nicht zuzumuten ist. Die Reiserücktrittsversicherung kommt dann für die Stornierungskosten gegenüber dem Reiseveranstalter auf. Zu den versicherten Ereignissen gehören beispielsweise Leitungswasserschäden, Elementarereignisse oder strafbare Handlungen Dritter.

Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus den beispielweise versicherten Ereignissen einer Reiserücktrittsversicherung. Um zu erfahren, was in der Reiserücktrittsversicherung, die Sie buchen tatsächlich versichert ist müssen Sie die Versicherungsbedingungen lesen. Nutzen Sie Covomo, um ebenfalls eine Übersicht über die versicherten Ereignisse zu erhalten.

Versichert ist in der Regel das Ereignis der Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus. Voraussetzung ist, dass man beim Arbeitsamt Arbeitslos gemeldet war.

Versichert ist in der Regel ein Arbeitsplatzwechsel, wenn die Reisezeit in die Probezeit maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit fällt.

Außerdem ist ein versichertes Ereignis, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren durch eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung. Nicht versichert ist in der Regel der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz von Selbständigen.

Nicht versichert sind die Aufnahme von Praktika, betriebliche Maßnahmen oder Schulungsmaßnahmen jeglicher Art sowie die Arbeitsaufnahme eines Schülers oder Studenten während oder nach der Schul- oder Studienzeit.

Versichert sind normalerweise auch die Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule, Universität oder Fachhochschule. Voraussetzung kann sein, dass die Wiederholungsprüfung in die versicherte Reisezeit oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise fällt.

Versichert ist normalerweise das Versäumnis eines gebuchten und mitgebuchten Anschlussverkehrsmittels aufgrund von Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden oder dessen Ausfall.
Oftmals ist auch ein Haustier mitversichert und die Reiserücktrittsversicherung greift bei schwerer Erkrankung, Unfallverletzung oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer Katze.
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Alles wissenswerte zur Reiseschutzversicherung in kürze

Ein umfassender Reiseschutz ist sehr wichtig, wenn man mit einem guten Gefühl vereisen möchte. Zu einer kompletten Absicherung gehören eine Reisekrankenversicherung, eine Reiserücktrittsversicherung, eine Reiseabbruchversicherung und eine Reisegepäckversicherung. Des Weiteren schließen immer mehr Menschen auch eine Reiseunfallversicherung und eine Reisehaftpflichtversicherung ab. Welche Reiseschutzversicherungen Sie tatsächlich abschließen, bleibt Ihnen überlassen aber wir empfehlen Ihnen in jedem Fall – egal um welche Versicherungsart es sich handelt – vor dem Abschluss über Covomo zu vergleichen. Nutzen Sie hierfür unseren zuverlässigen und unabhängigen Online-Vergleichsrechner. Dieser zeigt Ihnen alle Versicherungsprodukte in einer Übersicht an und Sie können ganz einfach Preise und Leistungen der unterschiedlichen Produkte für eine Reiseschutzversicherung vergleichen. Außerdem werden Ihnen die aktuellen Testsieger und die günstigsten Tarife angezeigt.