Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittversicherung schützt Sie, sollten Sie aus einem dringenden und nachweisbaren Grund Ihre Reise nicht antreten können. Außer Gründen, die den Versicherungsnehmer selbst betreffen wie zum Beispiel Krankheit, Unfall oder Tod, gibt es auch Gründe die nicht den Versicherungsnehmer selbst, sondern ihm nahestehende Personen betreffen. Diese werden Risikopersonen genannt und dazu zählen direkte Verwandte des Versicherten.

Kosten und Fristen

Eine Reiserücktrittversicherung muss nicht zwangsläufig bei Buchung der Reise abgeschlossen werden. Der Vertragsabschluss ist noch 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Manche Versicherer gewähren sogar eine Frist von 24 Tagen vor Abreise.

Die Versicherungsprämie ist in erster Linie vom Reisepreis abhängig. Als Beispiel liegt man bei einem Reisewert von 1.000 Euro bei Versicherungsprämien zwischen 21 Euro und 42 Euro. Wie man sieht gibt es auch in diesem Versicherungssegment deutliche Preisunterschiede. Das hängt unter anderem auch mit Kombitarifen zusammen. In dem eben aufgeführten Beispiel handelte es sich beim teureren Tarif um eine Kombination aus einer Reiserücktritt und einer Reiseabbruchversicherung, der günstigere Tarif ist dazu auch noch mit einem Selbstbehalt von 50 Prozent behaftet.

Geld Sparen und Vergleichen

Reiserücktrittsversicherung

Sondertarife

In der Regel wird eine Reiserücktrittversicherung auch nur für eine Einzelreise gebucht, sollten Sie mehrmals jährlich reisen, könnte auch eine Jahrespolice aus finanzieller Perspektive interessant sein. Hierbei gilt der bei Vertragsabschluss angegebene Reisewert jeweils für jede Reise. Geben Sie also 1.000 € als Reisewert an, ist jede Reise bis zu 1.000 € versichert.

Für Eltern, die mit ihren Kindern verreisen, können Familientarife interessant sein, da diese in den meisten Fällen günstiger sind. Dafür müssen die Eltern auch nicht verheiratet sein, es reicht, wenn diese in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben. Bei manchen Versicherern ist es auch möglich, dass Großeltern, die mit ihren Enkeln verreisen, einen Familientarif abschließen. Verreist ein Familienmitglied alleine, gilt auch für ihn der Versicherungsschutz der Familienversicherung.

Was sind Reiserücktrittsgründe?

Es gibt eine Reihe von Gründen, die Versicherungen als Rücktrittgründe akzeptieren, aber auch welche, die nicht als nachvollziehbare Gründe gelten. Daher sollten die Vertragsbedingungen stets genauestens unter die Lupe genommen werden, um im Zweifelsfall nicht auf den Stornierungsgebühren sitzen zu bleiben.

Allgemein wird zwischen „persönlichen“ und „äußeren“ Rücktrittgründen unterschieden. Unter persönlichen Gründen versteht man Umstände, die das leibliche Wohl einer Person betreffen. Dazu zählt beispielsweise ein Unfall, Verletzungen, schwere und unerwartete Krankheiten oder eine unerwartete Schwangerschaft. Aber auch Ereignisse die sich nicht nur um Leib, sondern um die Seele drehen, wie ein Arbeitsplatzwechsel oder gar der Verlust eines Arbeitsplatzes oder die Nichtversetzung eines Schülers gelten bei den meisten Versicherern ebenfalls als akzeptierte Gründe, die es unmöglich machen, eine Reise anzutreten.

Bei Ereignissen, die das Wohlbefinden eines Menschen betreffen, wird nicht nur der Versicherungsnehmer betrachtet, sondern auch ein sogenannter Kreis an Risikopersonen. Dazu zählen direkte Verwandte wie Eltern, Kinder und Geschwister, aber auch Ehe- oder Lebenspartner. Daher würde auch der Tod einer Risikoperson von der Versicherung als Rücktrittgrund akzeptiert werden. Auch auf Grund schwerer Unfälle und Krankheiten von Risikopersonen „darf“ eine Reise nicht angetreten werden. Bei manchen Versicherungsanbietern zählt sogar der Hund zur Kategorie der Risikopersonen.

Als äußere Gründe zählen Zwischenfälle, wie erhebliche Schäden am Eigentum, Verkehrsmittelverspätungen oder Naturkatastrophen am Urlaubsort.

Wann besteht kein Versicherungsschutz?

Gerade bei der Reiserücktrittversicherung sollte man vorsichtig sein und sich die AVB genau durchlesen, denn neben der akzeptierten Rücktrittsgründen, gibt es auch jede Menge Ereignisse, die nicht anerkannt werden. Dies hätte wiederum zur Folge, dass man die Stornierungsgebühren selbst tragen muss.

Wie die geltenden Gründe, sind auch die ausgeschlossenen Rücktrittgründe in den Vertragsunterlagen aufgelistet. Allgemein gilt auch, dass alles, was nicht in den Vertragsbedingungen als Rücktrittgrund deklariert ist, grundsätzlich nicht als Rücktrittgrund zählt.

  • Für kriegsähnliche Ereignisse, Kriege und Bürgerkriege übernimmt die Reiserücktrittversicherung ebenfalls keine Haftung und infolgedessen auch keine Stornierungskosten.
  • Außerdem sind Versicherungen von Zahlungsleistungen befreit, sollte der Abbruchgrund nachweisbar vorsätzlich herbeigeführt sein oder aus einer grob fahrlässigen Handlung resultieren. Hier steht es den Versicherern frei zu entscheiden, ob sie die Leistungen erbringen oder nicht.
  • Ein Weiterer enorm wichtiger Punkt ist, dass Sie bei Vertragsabschluss stets angeben sollten, falls Sie einen Versicherungsfall erwarten sollten. Dies kann in der Police vermerkt werden, was zwar die Versicherungsprämie erhöhen wird, sollten Sie es allerdings nicht angeben und es tritt ein Versicherungsfall ein, der bei Abschluss des Vertrags absehbar war, wird die Versicherung auch keine Zahlungen leisten. Es ist äußerst wichtig alles schriftlich festzuhalten.
  • Sollte es also der Versicherung möglich sein, Ihnen nachzuweisen, dass das Ereignis absichtlich oder fahrlässig herbeigeführt worden war oder das Eintreffen vorhersehbar war, werden die Stornierungskosten trotz Versicherungsvertrags allein von Ihnen getilgt werden müssen.

Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung

Was zahlt die Reiserücktrittversicherung?

Der Schutz der Reiserücktrittversicherung bezieht sich lediglich auf die Zeit vor Reisebeginn, er beginnt mit dem Versicherungsabschluss und erlischt beim Antritt der Reise. Sollten Sie verhindert sein – warum auch immer – die Reise anzutreten, bekommen Sie die Reise natürlich nicht erstattet, schlimmer noch, Sie müssen die Kosten sogar zumindest anteilig tragen. Diese nennen sich Stornierungskosten oder –gebühren und können im Schlimmsten Fall sogar 100 Prozent des Gesamtreisepreises betragen. Das bedeutet, Sie bezahlen die Reise und alle ursprünglich geplanten Leistungen komplett, die Sie im Endeffekt nicht in Anspruch nehmen.

Der Verlauf der Stornierungskosten steigt vor allem in den letzten 2 Wochen vor Reiseantritt extrem an. So belaufen sich die Gebühren, wenn man die Reise 30 Tage vor Abreisedatum storniert auf circa 15 bis 20 Prozent. Bei einer Stornierung sieben Tage vor Reisebeginn liegen diese schon bei ganzen 50 bis 70 Prozent. Sollte man auf Grund eines unerwarteten Ereignisses die Reise tatsächlich erst am Abreisetag stornieren, muss man mit Kosten in Höhe von 90 oder gar 100 Prozent rechnen.

Die Reiserücktrittversicherung übernimmt nicht nur Stornierungskosten für Anreise und Übernachtung, sondern auch für alle weiteren im Urlaubsland geplanten Leistungen, wie zum Beispiel die Buchung eines Mietwagens oder Tagesausflüge vor Ort. Hierbei ist wichtig zu beachten, dass auch die Kosten für solche Zusatzleistungen im Reisewert bei Abschluss des Versicherungsvertrags angegeben werden müssen, da die Versicherung nur Zahlungen im Rahmen der Gesamtreisesumme übernimmt. Kostet der Flug und das Hotel beispielsweise insgesamt 800 € und Sie buchen noch Extraleistungen im Wert von 200 € hinzu, würde die Summe, die für die Reiserücktrittversicherung ausschlaggebend ist 1.000 € betragen.  Sie sind nicht dazu verpflichtet die Extraleistungen zu versichern, allerdings würden Sie im Schadensfall auf diesen Kosten sitzen bleiben.

JETZT VERGLEICHEN!

In Kürze

  • Reiserücktrittsversicherung schützt dann, wenn die Reise aus einem dringenden und nachweisbaren Grund nicht antreten werden kann.
  • Man unterscheidet zwischen „persönlichen“ und „äußeren“ Rücktrittgründen. Unter persönlichen Gründen versteht man Umstände, die das leibliche Wohl einer Person betreffen und unter äußeren zählen Zwischenfälle, wie erhebliche Schäden am Eigentum, Verkehrsmittelverspätungen oder Naturkatastrophen am Urlaubsort
  • Für kriegsähnliche Ereignisse, Kriege und Bürgerkriege übernimmt die Reiserücktrittversicherung keine Kosten
  • Reiserücktrittversicherung übernimmt die Stornierungskosten für Anreise und Übernachtung sowie die Kosten für alle im Urlaubsland geplanten Leistungen

Wie komme ich zu meiner Versicherung?

Prozess

Jetzt Vergleichen!

Diese Versicherungen können Sie abschließen:

Das sagen unsere Kunden:

„Da ich oft im Ausland arbeite, bin ich froh, dass ich über covomo die optimale Versicherung für meine Aufenthalte bekomme.“
Till Heimlich
„Danke an Euch covomo Team. Jetzt kann der Urlaub mit meinen beiden kleinen Kindern starten. Schön, dass es so unkompliziert geklappt hat..“
Lis Hannemann-Strenger
„Die Versicherung für mein Auslandssemester in Südafrika habe ich einfach über covomo gefunden und abgeschlossen.“
Tobias Gaertner