Reiserücktrittsversicherung für eine Reise in die Schweiz
Die Schweiz ist eines der beliebtesten Urlaubsdestinationen der Deutschen. Im Sommer locken die schönen Alpen mit ihrer frischen Bergluft zum Wandern und den Seen zum Abkühlen, aber auch im Winter finden viele den Weg in die Berge um Ski oder Snowboard zu fahren.
Doch nicht immer kann man den langersehnten Urlaub auch wirklich antreten. Plötzliche Erkrankung des Reisenden selbst, oder der Tod eines direkten Verwandten können die Stimmung und Reiselust deutlich senken. Die teure Reise kann unter keinen Umständen angetreten werden… Und was nun? In so einem Fall ist eine Reiserücktrittsversicherung von Vorteil. Diese übernimmt die Stornogebühren, die je nach dem wie kurz vor Reisebeginn die Reise storniert wurde, von 10 bis hin zu 100% des Reisepreises betragen können.

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung springt ein, wenn Sie aus einem dringenden und nachweisbarem Grund Ihre Reise nicht antreten können. Außer Gründen die Sie direkt betreffen, wie zum Beispiel eine Erkrankung, gibt es auch sogenannte Risikopersonen, zu denen direkte Verwandte zählen. Das bedeutet, wenn Ihr Vater, Ihre Mutter oder Ihre Kinder sehr krank werden oder gar versterben, werden Sie wenig Lust haben in Urlaub zu fliegen. Auch das wären aus Sicht der Versicherung „dringende“ Gründe, um die Reise abzusagen. Manche Versicherungen zählen sogar Haustiere zum Kreis der Risikopersonen.
Wenn Sie eine solche „Risikoperson“ in Ihrem direkten Umfeld haben, zum Beispiel eine alte, kranke Oma, ist es in jedem Fall sinnvoll eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, da die Stornokosten bis zu 100% des Reisewertes betragen können. Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Kurzfristigkeit der Stornierung.
Die Reiserücktrittsversicherung gehört zur Gruppe der Reiseversicherungen und kann sowohl mit, als auch ohne Selbstbeteiligung gebucht werden. Wir empfehlen stets eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung, da Sie sonst ebenfalls Kosten tragen müssen. Je nach Tarif sind unterschiedliche Risiken versichert, daher sollte man sich die Vertragsinhalte immer sehr genau durchlesen.
Die wichtigsten Fragen:
Als Faustregel kann man sagen, dass die Stornogebühren höher werden, umso näher der Abreisetag heranrückt. Bei Pauschalreisen betragen diese 30 Tage vor Reiseantritt meist noch 15 bis 20 Prozent, ab da steigen die Gebühren stetig. So liegt man bei sieben Tage vor Abreise noch zwischen 50 und 70 Prozent, bei Stornierung am Reisetag betragen die Kosten 90 bzw. gar 100 Prozent des Reisepreises.
Da die Schweiz nicht nur als Urlaubsziel attraktiv ist, sondern viele auch aus geschäftlichen Gründen ins Nachbarland reisen, sollte man darauf achten, ob der jeweilige Vertrag für geschäftliche und private Reisen gültig ist, oder eine der beiden Reisearten ausschließt.
Auch hier gibt es die Unterscheidung zwischen der Versicherungsart mit und ohne Selbstbehalt, dementsprechend variieren auch die Preise. Zum Vergleich – eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt (inklusive Reiseabbruchversicherung) kostet am Tag 2,80 €/Tag, eine mit 50% Selbstbehalt (exklusive Reiseabbruchversicherung) nur noch die Hälfte mit 1,40 €/Tag. Trotzdem macht es mehr Sinn, die Versicherungsart ohne Selbstbehalt zu wählen, da die Summe der Selbstbeteiligung am Ende immer deutlich höher sein wird, als die der Versicherung.
Auf den ersten Blick erscheint der Tarif mit 42€ (2,80€/Tag) am teuersten, doch, wenn man sich die Vertragsinhalte genauer anschaut, merkt man, dass sich die vergleichsweise hohe Summe auszahlt. Der Tarif enthält neben dem Hauptprodukt Reiserücktrittsversicherung, auch eine Reiseabbruchversicherung und der Selbstbehalt beträgt 0%. Zudem sind in diesem Tarif auch Mehrkosten der Hinreise versichert und man hat die Option im Streitfall auf einen Ombudsmann zurückzugreifen. Die Versicherungsinformationen finden Sie in den AVBs. Eine der Besonderheiten dieses Tarifs ist, dass zu den Reiserücktrittsgründen auch die Erkrankung oder gar der Tod des eigenen Hundes zählt.
Abbruchgründe
Es muss erwähnt werden, dass nicht jeder Grund aus Sicht der Versicherung auch tatsächlich ein legitimer Grund ist, die Reise abzubrechen. Es ist also nicht auszuschließen, dass der Versicherer die Erstattung bereits bezahlter Reiseleistungen verweigert. Worauf es bei einer Reiserücktrittsversicherung und/oder Reiseabbruchversicherung unbedingt zu achten gilt, möchten wir an dieser Stelle kurz erläutern.
Allgemein kann man sagen, dass die Versicherer in der Regel nur bei unvorhersehbaren Schadensfällen einspringen, deren Eintritt weder bei der Buchung der Reise noch bei Abschluss der entsprechenden Versicherung absehbar war. Dies dient der Vorbeugung eines möglichen Versicherungsmissbrauchs.
Zu diesen Ereignissen zählen zum Beispiel der Tod, ein schwerer Unfall oder eine schwere unvorhersehbare Erkrankung. Diese Gründe gelten sowohl für den Versicherungsnehmer, als auch für seinen Kreis der Risikopersonen. Eine Schwangerschaft, ein Arbeitsplatzwechsel oder gar der Verlust des Arbeitsplatzes zählen auch zu den von Versicherungen akzeptierten Gründen, um eine bereits gebuchte und bezahlte Reise nicht anzutreten oder abzubrechen.
Für Kriege, auch Bürgerkriege und kriegsähnliche Ereignisse übernimmt der Versicherer keine Verantwortung. Das bedeutet, dass derartige Unruhen nicht unter die triftigen Gründe fallen, eine Reise abzubrechen.
Des Weiteren sind die Versicherungen davon befreit Zahlungen zu leisten, sollte der Abbruchgrund vorsätzlich herbeigeführt worden sein. Sollte der Abbruchgrund aus einer grob fahrlässigen Handlung resultieren, steht es dem Versicherer frei, die Leistungen zu kürzen.
Sollte es der Versicherung möglich sein nachzuweisen, dass der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung vorhersehbar war, wird diese auch in dem Fall keine Leistungen erbringen. Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung aber über die unklare Situation und mögliches Eintreffen des Versicherungsfalls bei Vertragsabschluss aufgeklärt, ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet. Daher ist es immer besonders wichtig, alle Einzelheiten in einem schriftlichen Vertrag eindeutig festzuhalten.
In Kürze
Es ist steht außer Frage, dass eine Reiseabbruchversicherung, genau wie eine Reiserücktrittsversicherung absolut empfehlenswert und sinnvoll sind. Es fällt meistens auch günstiger aus diese beiden Versicherungen in Kombination zu buchen.
Wie komme ich zu meiner Versicherung?
Diese Versicherungen können Sie abschließen:
Das sagen unsere Kunden:

„Da ich oft im Ausland arbeite, bin ich froh, dass ich über covomo die optimale Versicherung für meine Aufenthalte bekomme.“

„Danke an Euch covomo Team. Jetzt kann der Urlaub mit meinen beiden kleinen Kindern starten. Schön, dass es so unkompliziert geklappt hat..“

„Die Versicherung für mein Auslandssemester in Südafrika habe ich einfach über covomo gefunden und abgeschlossen.“