Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung ist eine der sechs Versicherungen, die unter dem Oberbegriff „Reiseversicherung“ zusammengefasst sind. Diese schützt Sie vor hohen Kosten, die im Falle einer Stornierung entstehen.
Es passiert nicht selten, dass eine Reise aufgrund von plötzlich auftretender schwerer Erkrankung des Reisenden oder einer ihm nahestehenden Person nicht angetreten werden kann. Auch andere Gründe können für einen Reiserücktritt verantwortlich sein, wie zum Beispiel eine unerwartete Schwangerschaft, Trennung oder der Verlust des Arbeitsplatzes.
VORTEILE EINER REISERÜCKTRITTS-VERSICHERUNG
- Erstattung von Stornierungskosten
- Übernahme von Umbuchunggebühren
- Flexible Laufzeiten
- 24h-Notfall-Hotline
- Assistance Service
WAS IST EINE REISEABBRUCHVERSICHERUNG?
Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie lediglich vor dem Reiseantritt vor möglichen Mehrkosten. Sollte aber während der Reise etwas passieren, was es unmöglich macht die Reise fortzusetzen, bekommen Sie das Geld für die nicht genutzten Reiseleistungen weder vom Hotel, noch von der Beförderungsgesellschaft, noch vom Reiseveranstalter wieder.
Die Reiseabbruchversicherung ist ähnlich aufgebaut wie die Reiserücktrittsversicherung und auch hier richtet sich die Tarifprämie in erster Linie nach dem Gesamtreisewert. Auch mit den Abbruchgründen und Risikopersonen verhält es sich wie bei der Reiserücktrittsversicherung. Sollte einer Risikoperson etwas zustoßen, die sich nicht mit Ihnen auf der Reise befindet, können Sie die Reise abbrechen. Die Betroffenen müssen nicht mit Ihnen verreist sein.
In einem Abbruchfall werden Ihnen – ähnlich wie bei der Reiserücktrittsversicherung – Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen erstattet. Das Wichtige hierbei ist aber, dass nur die Reiseleistungen erstattet werden, die in dem bei Vertragsabschluss angegebenen Gesamtreisewert einbezogen wurden. Sollten Sie vor Ort weitere Leistungen wie zum Beispiel ein Tagesausflug oder einen Mietwagen gebucht haben, werden diese Kosten nicht von der Reiseabbruchversicherung erstattet.
RUND UM DIE REISEABBRUCHVERSICHERUNG
Eine Reise kann jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen storniert werden. Da diese aber ausschließlich personengebunden gebucht werden, ist eine Übertragung der Reiseleistungen ausgeschlossen. Daher ist das Einzige, was übrigbleibt, eine Stornierung der Reise, die stets mit Entschädigungsgebühren für den Reiseveranstalter einhergehen. Diese werden auch Stornierungsgebühren genannt. Diese können je nach Kurzfristigkeit der Stornierung bis zu 100 Prozent des Gesamtreisepreises betragen.
Um zu verdeutlichen, wie sich der Kostenverlauf entwickelt hier eine kurze Zusammenfassung: Bereits ab dem Moment der Buchung fallen bei einer Stornierung Gebühren an, die ab dem Zeitpunkt der Buchung bis zu vier Wochen vor dem geplanten Abreisetag circa 15 Prozent des Reisepreises betragen. Storniert man 14 Tage vor Abreise betragen diese 25 Prozent des Reisewertes. Eine Woche vor Abreise muss man trotz Stornierung und nicht-in-Anspruch nähme der Leistungen die Hälfte der Reise bezahlen. Storniert man am Abreisetag oder erscheint nicht am Abfahrtsort, so muss man damit rechnen, den vollen Reisewert zu bezahlen.
Sollten Sie eine Reise nicht stornieren, sondern nur verschieben wollen beziehungsweise müssen, entstehen auch dadurch zusätzliche Kosten, die die Reiseveranstalter für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand verlangen. Umbuchungskosten sind nicht so hoch wie Stornierungsgebühren und betragen in der Regel circa 30 Euro pro Umbuchung pro Reise.
Achtung, denn auch hier kann es dazu kommen, dass der Reiseveranstalter sich unrechtsmäßig an Ihrer Situation zu bereichern versucht. Und zwar folgendermaßen: Er kann statt der Umbuchung eine Stornierung durchführen und Sie dann regulär für eine neue Reise anmelden, wobei für Sie dann statt der Umbuchungsgebühren Stornierungskosten berechnet werden, die deutlich höher sind als die Gebühren für die Umbuchung.
Die Tarifprämie der Reiserücktrittsversicherung hängt in erster Linie vom Reisewert ab – je höher der Reisewert, desto höher die Stornierungskosten, desto höher die Tarifprämie. Im Gegensatz zu anderen Reiseversicherungen, wie zum Beispiel der Auslandskrankenversicherung, spielen das Alter, das Reiseziel und die Reisedauer eine weniger ausschlaggebende Rolle. Diese Angaben sollten trotzdem wahrheitsgemäß angegeben werden, denn bei jeder „Lüge“ erlischt der Versicherungsschutz und Entschädigungsanspruch sofort.
Bei einem Reisewert von 1.000 Euro beträgt die Tarifprämie des Testsiegers für einen 30-jährigen Single 42 Euro. Dieser Tarif ist weltweit inklusive USA und Kanada sowohl für eine private als auch geschäftliche Einzelreise gültig. Wenn man bedenkt, dass man für die Stornierung dieser Reise sogar am nächsten Tag nach der Buchung schon 15 Prozent des Gesamtreisewertes, also 150 Euro zahlen müsste, kommt man mit der Versicherung deutlich günstiger weg.
Nicht jeder Grund ist versichert, aber jeder Versicherer hat eine genaue Auflistung der versicherten Gründe in den AVB. Grundsätzlich gilt, dass alles, was nicht in den AVB explizit als Rücktrittsgrund erwähnt ist, auch nicht als akzeptierter Grund die Reise abzubrechen anerkannt wird und somit keine Entschädigung seitens des Versicherers erfolgt. Die Erstattungsleistung wird ebenfalls verweigert, wenn nachweisbar ist, dass der Rücktrittsgrund absichtlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde.
Wie bereits kurz erwähnt, wird außer dem Policeninhaber selbst auch ihm nahestehende Personen wie direkte Verwandte und Ehe- beziehungsweise Lebenspartner berücksichtigt. Dieser Personenkreis wird als Risikopersonen bezeichnet und umfasst Eltern, Kinder und Geschwister des Versicherungsnehmers sowie Tanten, Onkel, Nichten, Neffen und Großeltern. Dieser Personenkreis ist nicht fest vorgeschrieben und kann daher je nach Versicherungsunternehmen variieren. Auch Hunde zählen bei manchen Versicherern zum Kreis der Risikopersonen.
TESTSIEGER
Der Testsieger auf dem Gebiet der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen ist der Tarif „Topschutz (ohne SB)“ des Anbieters TravelSecure. Dies ist eine online-Tochter des Versicherungsunternehmens Würzburger VersicherungsAG, die sich um Versicherungsschutz rund um Auslandsreisen beschäftigt. Dieser Tarif ist in der Untersuchung von der Stiftung Warentest Finanztest 02/14 mit der Note „sehr gut“ (1,4) hervorgegangen und überzeugt mit einem fairen Preis-Leistungsverhältnis.
Für eine fiktive Reise mit einem Gesamtreisewert von 1.000 Euro für einen 30-jährigen Single erhebt der Versicherer eine Prämie in Höhe von 42 Euro. Der Tarif ist weltweit inklusive USA und Kanada gültig und versichert Sie sowohl auf privaten als auch auf geschäftlichen Einzelreisen dauern und enthält keine Selbstbeteiligung. Die jeweilige Einzelreise kann bis zu 365 Tagen dauern.
Der Abschluss dieser Versicherung muss bis zu 30 Tagen vor der Abreise erfolgen und kann nach der Aus- beziehungsweise Einreise nicht mehr gestattet werden. Der Tarif enthält den Service eines Ombudsmannes und einer Reiseassistance-Hotline. Für den Vertragsabschluss ist ein Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung.
Im Rahmen der Versicherung werden Stornierungs- oder Umbuchungskosten erstattet, sowie Mehrkosten für die Hinreise, für ein Einzelzimmer, für eine Nach- oder Rückreise und für eine Zwangsverlängerung. Auch erfolgt eine Erstattung der Mehrkosten, die durch eine Verspätung des ÖPNV entstanden sind und die für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.
Der Tarif versichert ebenfalls das Haustier Hund als Risikoperson und greift, wenn die Reise aufgrund einer Erkrankung des Hundes nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss.
Unsere Empfehlung
Wir empfehlen immer im Idealfall einen Kombitarif, der aus einer Reiserücktritts- und einer Reiseabbruchversicherung besteht und keinen Selbstbehalt mit sich bringt zu buchen. Somit sind Sie vor und während der Reise vor hohen Stornierungs- und Umbuchungskosten sowie einer Selbstbeteiligung geschützt. Sehr gut eignet sich dafür der Testsiegertarif „Topschutz (ohne SB)“ des Versicherers TravelSecure.
Bitte beachten Sie, dass sowohl Reiserücktritts- als auch die Reiseabbruchversicherung immer maximal bis zu 30 beziehungsweise 24 Tagen (je nach Versicherer) vor Abreise abgeschlossen werden müssen. Bei Last-Minute-Reisen sind Abschlussfristen von bis zu drei Tagen nach Reisebuchung gängig, diese können ebenfalls je nach Versicherung variieren.