Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?
Manchmal kann aus tragischen Umständen eine langersehnte Reise doch nicht angetreten werden. Da eine Reise immer personengebunden gebucht wird und nicht übertragbar ist, bleibt einem am Ende nur noch die Stornierung, die mit sogenannten Stornierungsgebühren einhergeht. Die Höhe der anfallenden Kosten hängt mit der Kurzfristigkeit der Stornierung ab, die sich nach dem Tag der Abreise richtet. Als Faustregel gilt hierbei: Je näher das Abreisedatum heranrückt, desto höher fallen die Stornierungsgebühren aus.
Für solche unvorhersehbaren Fälle gibt es die Reiserücktrittsversicherung. Diese springt im Falle einer Stornierung ein und übernimmt alle anfallenden Gebühren, das aber nur unter bestimmten Bedingungen und nur bis zur angegebenen Reisesumme.

Wann macht eine Einzelversicherung Sinn?
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Reiserücktrittsversicherung für eine Reise
Planen Sie lange im Voraus eine teure Reise, ist es in jedem Fall sinnvoll und empfehlenswert eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, da hierbei der Zeitraum zwischen Buchung und Abreise größer ist und die Wahrscheinlichkeit, dass etwas den Reiseantritt verhindert sich erhöht.
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Weltreise
Wenn eine Weltreise in Aussicht steht kann trotz der mehreren Reisen ein Einzelreise-Vertrag abgeschlossen werden. Da sich die Tarifprämie bei Reiserücktrittsversicherungen stets nach dem Reisewert und dem Reisezeitraum richtet und nicht nach der Anzahl der Reisen, die innerhalb des Zeitraums unternommen werden und im Rahmen des Gesamtreisewertes liegen. Zu beachten hierbei ist, dass man zwischen den einzelnen Reisen nicht nach Deutschland einreisen darf, sonst gilt es nicht als Einzelreise und der Versicherungsschutz erlischt.
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Längerer Auslandsaufenthalt (Studium/Au-Pair)
Möchte man für ein Auslandsjahr, Auslandssemester oder als Au-Pair ins Ausland gehen, ist der Abschluss eines Einzeltarifs sinnvoll. Auch in diesem Fall ist es möglich lediglich die Anreise (Flug) oder den gesamten Zeitraum zu versichern. Falls Sie planen im oder vom Gastland zu reisen, müssen Sie nur den ungefähren Gesamtreisewert bei der Reisebuchung angeben und dürfen nicht zwischendurch nach Deutschland einreisen. Mit der Einreise nach Deutschland erlischt der Versicherungsschutz sofort.
Geht die Reise in ein weit entferntes Land wie zum Beispiel Australien oder Neu Seeland, wo der Flug auch entsprechend teuer ist, macht es definitiv Sinn diesen auch zu versichern. Wenn man bedenkt, dass es sich dabei um einen Flug der schnell mal 1.000 Euro kosten kann, zum Beispiel auch durch hinzubuchen von Extragepäck, lohnt es sich noch 50 Euro extra zu investieren, um im Ernstfall nicht auf den entsprechend hohen Stornierungskosten sitzen zu bleiben.
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Besonders teure Reisen
Besonders teure Reisen wie zum Beispiel Kreuzfahrten oder länger andauernde Reisen sollten immer separat mit einem Einzeltarif abgesichert werden. Diese sind meist teurer, daher würde es nur wenig Sinn machen wegen einer Reise einen Jahrestarif mit einem derart hohen Reisewert zu versichern.
Und wann ist ein Jahresvertrag sinnvoller?
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Viele Reisen innerhalb eines Jahres
Wenn Sie mehrere Reisen innerhalb eines Jahres planen, ist es sinnvoller einen Jahresvertrag abzuschließen. Gerade, wenn es sich dabei um Kurztrips handelt, bringt es einige Vorteile mit sich. wie zum Beispiel den Preisvorteil. Ein Jahresvertrag ist in den meisten Fällen günstiger, als die Versicherung einzelner Reisen. Als Beispiel: Wenn mehrere Kurztrips (Wochenendreisen) innerhalb eines geplant sind und man diese mit circa 300 Euro für Anfahrt und Unterkunft kalkuliert, kostet eine einmalige Versicherung 10 Euro. Versichern Sie alle Kurztrips, die Sie in einem Jahr unternehmen mit jeweils dem gleichen Reisewert von 300 Euro, liegt die Tarifprämie bei 27 Euro. Das heißt, dass sich ein Jahrestarif bereit ab der dritten Reise lohnen würde.
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Längerer Auslandsaufenthalt (Studium/Au-Pair)
Bei einem längeren Auslandsaufenthalt macht ein Jahrestarif wenig Sinn, da dieser mehrere Reisen innerhalb eines Jahres versichert und man damit meistens mehr zahlt, als bei einem Einzeltarif. Plant man aber nach dem Auslandsaufenthalt mindestens noch eine Reise mit ungefähr dem gleichen Reisewert, kann man beide Reisen in einem Jahrestarif versichern.
Risikopersonen
Der Schutz der Reiserücktrittsversicherung beschränkt sich nicht wie bei den anderen Reiseversicherungsarten nur auf den Policeninhaber. In der Regel sind Personen, die eine Reise zusammen gebucht haben und diese auch gemeinsam antreten sowie Mitreisende versichert. Das bedeutet, verreisen Sie mit einer Gruppe (Familie, Freunde oder Partner) zählen diese Personen automatisch als Risikopersonen, egal ob diese sich versichert haben oder mit Ihnen verwandt sind. Außerdem sind verwandte Personen des direkten Umfelds auch immer Risikopersonen. Dazu zählen Eltern, Kinder und Geschwister, sowie Großeltern und Enkel. Auch Ehe- und unverheiratete Lebenspartner zählen dazu. Je nach Schadensfall gehören auch Onkel, Tanten, Nichten und Neffen aber auch Cousinen und Cousins zum Kreis der Risikopersonen. Man kann sagen – je schwerwiegender der Ernstfall, desto größer der Kreis der Risikopersonen. Die genauen Einschränkungen hängen vom jeweiligen Versicherer ab und können den AVB entnommen werden.
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