Die Jahresreiserücktrittsversicherung
Sie haben eine Reise gebucht und bereits bezahlt und plötzlich passiert etwas Schwerwiegendes, was es unmöglich macht, die Reise wie geplant anzutreten. Da Reisen immer personengebunden gebucht werden und somit nicht übertragbar sind, bleibt in diesem Fall nur noch eine Stornierung der Reise. Mit einer Stornierung gehen aber auch immer sogenannte Stornierungsgebühren einher, die je nach Kurzfristigkeit der Stornierung ab 15 und bis 100 Prozent des Reisewertes betragen können. Hat man im Vorfeld eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, muss man sich über solche Themen keine Gedanken machen, da diese alle anfallenden und versicherten Kosten übernimmt beziehungsweise zurückerstattet. Wie bei fast allen Reiseversicherungen wird auch hier zwischen Jahrestarifen und Tarifen für eine Einzelreise unterschieden.

Wann macht ein Jahresreiserücktrittsversicherung Sinn?
- Viele Reisen innerhalb eines Jahres
Wenn Sie wissen, dass Sie mehrere Reisen innerhalb eines Jahres antreten werden, ist es sinnvoll diese in einem Vertrag zu versichern, da dies meistens günstiger ist und weniger Aufwand für Sie bedeutet. Sie müssen sich nicht vor jeder Reise nach den besten Tarifen umsehen und sich mit den Versicherungen auseinandersetzen, was viel Zeit spart.
Zu beachten hierbei ist, dass der bei Vertragsabschluss angegebene Gesamtreisewert sich immer auf eine einzelne Reise bezieht und bei jeder einzelnen Reise nicht überschritten werden darf, da der Versicherungsschutz nur bis zum vereinbarten Reisewert gilt. Schließen Sie einen Jahrestarif mit einer Reisesumme von 1.000 Euro ab, darf jede einzelne Reise innerhalb des Jahres nicht über 1.000 Euro kosten, für alle Reisen zusammen gibt es keine Obergrenze.
Als Einzelreise gelten nur Reisen, bei denen man zwischendurch wieder nach Deutschland einreist. Reisen Sie in mehrere Länder ohne dabei nach Deutschland einzureisen, gilt dies als Einzelreise.
Und wann ist eine Einzelversicherung sinnvoller?
- Weltreise
Planen Sie eine Weltreise, können Sie trotz der mehreren Reisen einen Einzelreise-Tarif buchen. Da sich die Tarifprämie bei Reiserücktrittsversicherungen nach dem Reisewert und nicht nach der Anzahl der Reisen richtet, ist es hierbei nur wichtig den Gesamtreisewert anzugeben. Bei einem Tarif für eine Einzelreise können alle Reisen innerhalb eines Zeitraums versichert, die ohne eine Einreise nach Deutschland durchgeführt werden. Sobald Sie nach Deutschland einreisen erlischt der Versicherungsschutz sofort, egal, ob der versicherte Zeitraum und die versicherte Summe bis dahin aufgebraucht wurden oder nicht.
- Besonders teure Reisen
Auch besonders teure Reisen sollten mit einem Einzelvertrag versichert werden. Planen Sie eine besonders teure Reise wie zum Beispiel eine Kreuzfahrt und noch weitere günstigere Reisen innerhalb eines Jahres ist es sinnvoll zwei Verträge abzuschließen. Einmal einen Jahresvertrag für die günstigeren Reisen und dann noch einen Einzelvertrag für die teure Reise. Das hängt damit zusammen, da die Tarifprämie sich nach dem Reisewert richtet, lohnt es sich nicht, die teure Reise zusammen mit den anderen zu versichern, da dies die Tarifprämie unnötig anheben würde, weil der Gesamtreisewert für jede einzelne Reise innerhalb des Jahres gilt.
Die wichtigsten Versicherungsbegriffe:
Ist man gezwungen eine Reise 30 Tage vor Abreise zu stornieren belaufen sich die Kosten in der Regel auf 15 bis 20 Prozent. Bei einem Reisewert von 1.000 Euro wären dies zwar „nur“ 150 bis 200 Euro, wenn man allerdings bedenkt, dass man 150-200 Euro für nichts bezahlt, ist es eine Menge Geld. Ab diesem Zeitpunkt steigen die Gebühren rasant an und liegen bei einer Stornierung sieben Tage vor Abreise bereits bei ganzen 50 bis 70 Prozent, also 500 bis 700 Euro. Wird am Abreisetag storniert beziehungsweise die Reise schlichtweg nicht angetreten, muss mit entschädigungskosten von mindestens 90 bis hin zu ganzen 100 Prozent des Reisewertes rechnen. Wenn man bedenkt, dass man sich mit einer Investition von 57 Euro das ersparen kann, sollte man bei der Reiseplanung nicht an dieser Ecke sparen.
Legitime Abbruchgründe sind schwerwiegende Zwischenfälle wie zum Beispiel ein schwerer Unfall, eine unerwartete schwere Erkrankung, eine unerwartete Impfunverträglichkeit, eine unerwartete Schwangerschaft oder der Tod. Ein Prothesenbruch beziehungsweise eine unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken zählen ebenfalls zu anerkannten Rücktrittsgründen.
Schäden am Eigentum, der Verlust oder ein Wechsel des Arbeitsplatzes sowie die Aufnahme eines Arbeitsplatzverhältnisses gehören auch zu den akzeptierten Gründen eine Reise nicht anzutreten. Wenn die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung oder die Nichtversetzung eines Schülers dazwischenkommt, können auch diese Stornierungskosten zurückverlangt werden.
Eine unerwartete gerichtliche Vorladung und die Einreichung der Scheidungsklage sowie ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen/Geweben sind anerkannte Gründe von der Reise zurückzutreten und können bei der Versicherung eingereicht werden.

Testsieger: TravelSecure „Basis (exkl. SB)“
Der Tarif enthält den Service einer Reiseassistance-Hotline und stellt für den Vertragsabschluss einen in Deutschland gemeldeten Wohnsitzes voraus. Die Umbuchungskosten werden bis zu 50 Euro übernommen und die Buchung dieser Versicherung ist bei Last-Minute-Reisen noch bis zu einem Tag nach Reisebuchung möglich.
Anfallende Mehrkosten für Nachreise oder eine Zwangsverlängerung werden komplett erstattet und auch der Rücktritt wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls des zur Reise angemeldeten Hundes werden akzeptiert.
Alternative: TravelProtect „Jahrespolice“
Aus der im Februar 2014 von der Zeitschrift Finanztest durchgeführten Untersuchung ist der Tarif „Jahrespolice“ von TravelProtect mit der Note „befriedigend“ (2,7) hervorgegangen.
Dieser bietet weniger Leistungen für scheinbar auch weniger Geld. Aber man sollte sich nicht täuschen lassen: Zwar beträgt hier die Tarifprämie nur 37 Euro, allerdings ist dieser Tarif mit einer Selbstbeteiligung belastet. Das bedeutet, dass im Schadensfall der Policeninhaber 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens aber 25 Euro selbst zahlen muss. Addiert man diese beiden Beträge zusammen, ergibt dies bereits 62 Euro und übersteigt die Tarifprämie des Testsiegers deutlich. Generell raten wir von Tarifen mit einem Selbstbehalt ab, da der Eigenanteil im Ernstfall immer mehr als 25 Euro betragen wird und es sich daher überhaupt nicht lohnt bei der Tarifprämie zehn Euro zu sparen.
Die maximale Reisedauer ist bei diesem Tarif auf maximal 45 Tage beschränkt und die Umbuchungskosten werden nur bis zur Höhe der alternativen Stornierungskosten übernommen.
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