Incoming Versicherung

Unter der Incoming Versicherung versteht man eine Reiseversicherung für alle ausländischen Besucher, die sich vorübergehend in Deutschland, den Ländern der Europäischen Union oder den Schengen-Staaten aufhalten. Die Incoming Versicherung ist für nicht-EU-Bürger eine Voraussetzung für die Erteilung eines Visums, welches ab einer Aufenthaltsdauer von über drei Monaten benötigt wird.

Welche Staatsbürger brauchen kein Visum?

Freizügigkeitsberechtigte Bürger brauchen für die Einreise nach Deutschland – unabhängig von der Aufenthaltsdauer – kein Visum. Diese Bürger haben auch zum deutschen Arbeitsmarkt uneingeschränkten Zugang. Zu den freizügigkeitsberechtigten Bürgen gehören die EU- und EWR-Bürger sowie Bürger der Schweiz.

Weltkarte, auf der eine Brille und ein Notizbuch mit Stiften liegen, man sieht eine Hand, die einen Stift hält und Notizen macht
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Bürger der Europäischen Länder brauchen grundsätzlich kein Visum. Für die Einreise nach Deutschland reicht der Personalausweis oder Reisepass. Für Unionsbürger gilt dasselbe wie auch für die deutschen Staatsbürger: innerhalb von drei Monaten muss ein Wohnsitz in Deutschland angemeldet werden.

EWR-Bürger sind Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums. Dazu gehören alle Mitgliedstaaten der EU sowie zusätzlich Island, Liechtenstein und Norwegen. Wie für EU Bürger gelten auch hier dieselben Regelungen für die Einreise und einem Aufenthalt über drei Monate.

Staatsangehörige der Schweiz genießen ebenfalls die Freizügigkeit innerhalb der EU. Anders als die EU- und EWR-Bürger benötigen Schweizer für Ihren Aufenthalt in Deutschland eine spezielle rein deklaratorische „Aufenthaltserlaubnis-Schweiz“.

Wer braucht ein Visum?

Abbildung eines offenen Reisepasses auf Seiten 10 und 11 mit verschiedenen Visa-Stickern und -Stempeln

Länder, die nicht zu den Mitgliedsstaaten der EU, EWR oder der Schweiz gehören gelten als Drittländer. Bürger der Drittstaaten haben keine Freizügigkeitsberechtigung innerhalb der EU. Für den Aufenthalt in Deutschland wird ein Aufenthaltstitel benötigt. Handelt es sich bei der Einreise um einen Urlaubsaufenthalt mit einer Dauer von bis zu drei Monaten, wird lediglich ein Reisevisum benötigt. Ist der Aufenthalt für länger als drei Monate geplant und besteht die Absicht in Deutschland erwerbstätig zu werden, so wird ein Aufenthaltstitel benötigt.

Auch Familienangehörige der EU- und EWR-Bürger, die selbst keine Unions-, EWR-Bürger oder Schweizer sind, benötigen für die Einreise ein Visum. In Deutschland bekommen diese dann eine Aufenthaltskarte.

Auch Studenten und Au-pairs brauchen für ihr Studium oder ihren Aufenthalt ein Visum.

Zur Incoming Versicherung

Voraussetzungen für die Einreise

  • Der Reisezweck nach Deutschland muss plausibel und nachvollziehbar sein
  • Lebenshaltungs- und Reisekosten werden eigenfinanziert
  • Der Visumsinhaber verlässt vor Gültigkeitsablauf den Schengen Raum
  • Reisekrankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum für die gesamte Aufenthaltsdauer

Warum eine Incoming Versicherung?

Sinn und Zweck der Incoming Versicherung ist es, ausländische Gäste in medizinischen Notfällen versorgen und vor hohen Behandlungskosten zu schützen. Damit man im Notfall nicht vor der Entscheidung steht, sich aus Kostengründen nicht in medizinische Behandlung zu begeben, empfehlen wir sich rechtzeitig und ausreichend mit einem geeigneten Reiseschutz abzusichern.

Häufig gestellte Fragen

Schengener Raum oder Schengener Staaten, sind die Staaten, die das sogenannte Schengener Abkommen unterschrieben haben. Damit wurden die stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten abgeschafft.

Bulgarien, Rumänien und Kroatien wenden das Schengener Abkommen teilweise an, d.h. Personenkontrollen und Binnengrenzen bleiben noch bestehen. Kommt man aus einem Drittland, für welches keine explizite Visumspflicht besteht, kann man im Schengen Raum bis zu 90 Tage ohne Visum verbringen. Will man jedoch länger als 90 im Schengen Raum verbringen dann ist das Visum Pflicht!

Albanien Estland Litauen Palau St. Kitts und Nevis
Andorra Finnland Luxembourg Panama St. Lucia
Antigua und Barbuda Frankreich Macau Paraguay St. Vincent
Australien Grenada Malaysia Polen Taiwan
Bahamas Griechenland Malta Portugal Osttimor
Barbados Guatemala Mauritius Rumänien Tonga
Belgien Honduras Mazedonien Samoa Trinidad&Tobago
Bosnien und Herzegovina Irland Mexiko San Marino Tschechische Republik
Brasilien Island Moldau Schweden Ungarn
Brunei Darussalam Italien Monaco Schweiz Uruguay
Bulgarien Japan Montenegro Serbien Vanuatu
Chile Kanada Neuseeland Seychellen Vatikan Stadt
Costa Rica Kolumbien Nicaragua Singapur Venezuela
Dänemark Rep. Korea & Süd Niederlande Slowakische Rep. VAE
Dominica Kroatien Norwegen Slowenien Großbritannien
El Salvador Lettland Österreich Spanien USA
Zypern

Will ein Kanadier zwei Wochen Urlaub in Deutschland machen braucht er kein Visum zu beantragen. Entscheidet er sich dann ein Studium in Deutschland zu machen, das drei Jahre dauert, muss er ein Visum beantragen.

Incoming Versicherung für Studenten und Au-pairs

Das Schengener Abkommen gilt ebenfalls für Studenten und Au Pairs. Deutschland ist besonders interessant für Bürger aus Drittländern. Junge Menschen bewerben sich entweder für ein Studium oder für ein meist einjähriges Au-pair-Programm.

Es handelt sich dabei um keinen klassischen Urlaub, da es einen Bildungszweck hat und über 90 Tage hinausgeht. Man benötigt für die Genehmigung des Visums eine Reisekrankenversicherung. Studenten können außerdem ohne die Vorlage einer Krankenversicherung nicht immatrikuliert werden, dementsprechend können diese sich an der Universität/Hochschule nicht einschreiben.

Incoming Versicherung für Studenten und Au Pairs

Für Au-pairs, Studenten und Praktikanten

Wieso ist eine Incoming Versicherung Pflicht?

Erkrankt ein Gast in Deutschland, wird er natürlich behandelt. Die professionelle Behandlung bekommt er unabhängig davon, ob er versichert ist oder nicht. Kosten, die bei der Behandlung entstehen sind enorm hoch.

Ist der ausländische Gast nicht in der Lage diese Kosten zu begleichen, fallen sie auf den deutschen Steuerzahler zurück. Um dies zu vermeiden und für die Gäste Sicherheit zu gewährleisten, sollte man vor der Einreise eine Incoming Versicherung abschließen.

Ausländische Gäste müssen damit rechnen, dass die hochprofessionelle Versorgung, die Deutschland bietet, auch entsprechend teuer ist. Müssen bei Unfällen z.B. Hubschrauber oder Krankenwagen eingesetzt werden, dann gehen die Kosten oft in den vierstelligen Bereich.

Die Incoming Versicherung kann man in Form einer Auslandskrankenversicherung abschließen oder auch als ein Rundum-sorglos-Versicherungspaket, welcher dann auch weitere Reiseversicherungen beinhaltet.

  • Maximaler Aufenthalt von bis zu 365 Tagen in Deutschland oder Gastländern
  • Versicherungssumme beträgt für Haftpflicht bis 500.000 Euro und bei Unfall 10.000 Euro bei Tod und 20.000 Euro bei Individualität
  • Tarif buchbar mit und ohne Selbstbehalt
  • Versicherung soll spätestens am Tag der Einreise erfolgen
  • Entspricht den Voraussetzungen des Schengen Visums

  • Reisen bis 365 Tage
  • Absicherung im Notfall ohne Selbstbehalt
  • Arzt und Krankenhaus frei Wählbar
  • Stationäre und ambulante Behandlungen, sowie Arznei- und Hilfsmittel werden übernommen
  • Kostenübernahme für Hilfsmittel
  • Zahnbehandlungen
  • Krankenrücktransport nach Hause oder das nächste Krankenhaus
  • Krankenrücktransport bei Behandlungen über 14 Tage
  • Kostenübernahme bei versicherte Begleitperson
  • Assistance Leistungen mit 24 Stunden Notfall Hotline

Auf weißem Hintergrund ist mit Scrabble-Buchstaben das Wort

Das Versicherungspaket

Möchte man die Incoming Versicherung in einem Rundum-sorglos-Paket abschließen, empfehlen wir eine Kombination aus folgenden Reiseversicherungen: Krankenversicherung, Reiseunfallversicherung und Reisehaftpflichtversicherung.
Je nach Anbieter kann die Incoming Versicherung sogar für

einen unbegrenzten Zeitraum abgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei nicht ausschließlich um Besucher die zu Besuch kommen, sondern auch um Studenten oder ausländische Geschäftsleute.

Die wichtigsten Infos

Genauso wie Studenten und Au-pairs, sollten sich auch Praktikanten versichern, um in einer Notfall-Situation keine unnötigen Kosten zu riskieren.

Praktikanten, die für Deutschland eigentlich kein Visum benötigen (siehe Liste), benötigen bei einem Praktikum, welches länger als 90 Tage dauert ein Visum und müssen hierfür eine Incoming Versicherung abschließen (Voraussetzung).

Ob Sie der Versicherungspflicht unterliegen, können Sie davon ableiten, ob Sie für die Einreise ein Visum benötigen. Ist ein Visum nötig, muss für die Antragstellung auch eine gültige Reisekrankenversicherung vorliegen.

Für wen?

Touristen, ausländischen Gäste, Geschäftsleuten, Schülern, Studenten, Au-pairs und Praktikanten wird empfohlen eine Incoming Versicherung abzuschließen, um unvorhersehbare und hohe Kosten zu vermeiden

Was genau?

Mit der Incoming Versicherung sind Sie mindestens mit einer Auslandskrankenversicherung versorgt. Kommt es während Ihres Aufenthalts in Deutschland zu einer Erkrankung, einem Unfall oder zu schwerwiegenden Schäden, dann sind Sie mit einem Versicherungspaket bestens versorgt.

Wie lang?

Je nach Versicherer gibt es Tarife für nur wenige Tage Aufenthalt und genauso mit einer unbegrenzten Aufenthaltsdauer.

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