Was ist eine private Auslandskrankenversicherung?
Die Auslandskrankenversicherung, auch Reisekrankenversicherung genannt, ist eine der sechs Versicherungstypen, aus denen eine Reiseversicherung bestehen kann. Sie ist ähnlich aufgebaut wie die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland, verfügt aber über einige Inhalte mehr, die im Ausland wichtig werden könnten, in Deutschland aber redundant wären.
Die gesetzliche deutsche Krankenversicherung hat keine Möglichkeit im Bedarfsfall im Ausland einzugreifen, da es ihr gerichtlich untersagt ist. Lediglich einen geringen Basisschutz dürfen deutsche Versicherer im europäischen Ausland anbieten. Da dieser meist tatsächlich nur einen minimalen Grundschutz liefert, muss man ohne eine PKV im Ausland im Krankheitsfall mit zum Teil hohen Zu- oder Nachzahlungen rechnen.

Ist eine private Auslandskrankenversicherung sinnvoll?
Da selbst die Europäische Kommission davor warnt, dass der Schutz der gesetzlichen Versicherer im Ausland unzureichend ist, bleibt eine private Reisekrankenversicherung für Aufenthalte außerhalb Deutschlands unverzichtbar, um nicht zu sagen sogar ein absolutes Muss. Steht man im Ausland im Bedarfsfall ohne ausreichenden Schutz da, hat man nicht nur auf einen Schlag jede Menge Probleme und Fragen, sondern riskiert auch seinen privaten finanziellen Ruin.
Die meisten deutschen Bundesbürger sind gesetzlich krankenversichert und haben keinerlei Vorstellung darüber, wie viel ein Arztbesuch, ein Krankentransport oder eine Operation tatsächlich kostet. Zur Verdeutlichung hier ein einfacher Vergleich. Kostet ein normaler Flug von Frankfurt am Main nach Mallorca zwischen 200 Euro und 400 Euro, scheint dies wiederum schon geschenkt, wenn man bedenkt, dass einen Krankenrücktransport aus Mallorca leicht bis zu 10.000 Euro kosten kann – und das bei derselben Distanz. Aus der Karibik wird die Rückreise für einen Kranken mit gut 60.000 Euro noch teurer, und aus Australien oder den Vereinigten Staaten kostet der Service sogar bis zu 100.000 Euro.
Stationäre Behandlung = Finanzieller Ruin. Muss man in Deutschland – aus welchen Gründen auch immer – ins Krankenhaus, kostet es den gesetzlich Versicherten 10 Euro Krankenhauspauschale pro Tag. Nach 28 Tagen, also 280 Euro, wird diese Zahlung eingestellt und es fallen keine weiteren Behandlungskosten für den Versicherten an.
Wird man im Ausland in einem Krankenhaus stationär behandelt und das ohne private Auslandskrankenversicherung, kann das für den Reisenden extrem teuer werden und einen privaten finanziellen Ruin nach sich ziehen. In Ländern wie Australien, USA, Thailand, Ägypten oder Russland, mit denen es kein Sozialversicherungsabkommen gibt, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung keinen Cent. Wer sich beispielsweise in den USA in der Klinik untersuchen lassen muss, wird mit 2.000 Euro und mehr belastet – und zwar pro Tag!
Auch in den EU-Staaten, mit denen es ein Sozialversicherungsabkommen gibt, ist es ohne private Auslandskrankenversicherung nicht so leicht, sich in ein Krankenhaus einweisen zu lassen. Damit die Versicherung wenigstens einen Teil der Kosten übernimmt, ist eine Eiweisung durch einen Arzt nötig, was im Zweifelsfall auch zum Hürdenlauf werden kann. Mit einer privaten Reisekrankenversicherung sind Sie auch in solchen Fällen ausreichend geschützt und erfahren Unterstützung bei Problemen und Fragen.
Die wichtigsten Fragen:
Wichtig zu erwähnen ist, dass sogar die Europäische Kommission darauf hinweist, dass die EHIC kein Ersatz für eine private Auslandskrankenversicherung ist, da viele Leistungen nicht inbegriffen sind. So zum Beispiel der Krankenrücktransport und oder eine garantierte Übernahme der gesamten Behandlungskosten im Krankheitsfall. Sollten Sie speziell zum Zweck einer medizinischen Behandlung ist Ausland reisen, verlassen Sie sich keinesfalls auf die EHIC! Doch auch die Versicherungsbedingungen der Privatanbieter sollten diesbezüglich äußerst genau untersucht werden.
Nicht nur wenn es um Versicherungen geht, stellt man sich die Frage, welche Komponenten unverzichtbar und welche unnötig sind und vor allem welcher Preis gerechtfertigt ist. Ist das günstigste Angebot ausreichend, oder sollte ich vielleicht doch lieber zum teuersten Produkt greifen und bin dann rundum geschützt?
Man kann vor allem über Versicherungen sagen, dass das teuerste Angebot definitiv nicht das Beste sein muss. Oftmals werden überteuerte Tarife mit geringem Schutz verkauft, weil viele aus gutem Glauben oder purer Faulheit blind vertrauen und im Zweifelsfall dann doch Kosten anteilig selbst tragen müssen.
Worauf Sie bei der Wahl Ihrer privaten Auslandskrankenversicherung achten sollten ist, dass Kosten sowohl für ambulante, als auch für stationäre Behandlungen inklusive Diagnose, Operation und Verpflegung übernommen werden. Auch schmerzstillende Zahnbehandlungen samt einfacher Füllungen und einer Reparatur des Zahnersatzes sollte eine gute Reisekrankenversicherung inkludieren. Alle Kosten für ärztlich verordnete Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sollten von der Versicherungsgesellschaft gedeckt werden. Besonders wichtig sind auch Krankenrücktransporte nach Deutschland. Diese können vor allem im Ausland besonders teuer werden. Daher muss man auf der Suche nach der passenden Police auch darauf achten, dass sowohl der Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus als auch ein medizinisch erforderlicher Krankenrücktransport nach Deutschland von der Versicherung bezahlt werden. Auch im Todesfall sollten am Policeninhaber beziehungsweise den Hinterbliebenen keinerlei Kosten hängen bleiben. Die Versicherung sollte Kosten in Höhe von mindestens 10.000 Euro für wahlweise Überführung ins Heimatland oder Bestattung im Ausland übernehmen.
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Beide Tarife beinhalten keine Selbstbeteiligung und eine unbegrenzte Deckungssumme. Es handelt sich jeweils um Jahresverträge, bei denen eine Einzelreise bis zu 56 Tage dauern darf. Übersteigt man diese Reisedauer, erlischt der Schutz ab dem 57. Tag für diese Reise. Sollten Sie dann Leistungen in Anspruch nehmen wollen, tragen Sie die Kosten selbst. Planen Sie eine Reise, die die angegebene maximale Reisedauer übersteigt, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice. Dieser wird Ihnen passende Sondertarife vorstellen.
Die genannten Tarife sind sowohl auf geschäftlichen, als auch auf privaten Reisen weltweit, inklusive USA und Kanada, gültig. Auch eine 24h-Notruf-Hotline ist in beiden Tarifen inkludiert, sowie ein Ombudsmann für den Streitfall. Kosten für den Rücktransport übernehmen beide Versicherer mit den hier aufgeführten Tarifen zu 100 Prozent – sowohl für den Policeninhaber, als auch für eine Begleitperson. Sollte der Versicherungsnehmer transportunfähig sein, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zur Transportfähigkeit, maximal aber bis zu acht Wochen.
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