Krankenzusatzversicherung -Vergleich

Sie sind gesetzlich krankenversichert, doch durch ein paar Situationen haben Sie gemerkt, dass Ihre gesetzliche Krankenversicherung doch nicht immer das bietet, was Sie sich wünschen. Eine private Krankenversicherung kommt aber nicht in Frage… Für solche Fälle bietet zum einen Ihre gesetzliche Krankenversicherung private Absicherungen ihrer Partnerunternehmen an, zum anderen können Sie sich auch auf eigene Faust eine private Versicherungsgesellschaft aussuchen. Diese Zusatzversicherungen heben Sie dann in den ausgewählten Bereichen auf den Status eines Privatpatienten an.

Das wohl bekannteste Problem sind Zahnbehandlungen. Sie brauchen dringend einen Zahnersatz, doch die Kosten übersteigen schnell die 300 Euro-Marke. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen, da die gesetzliche Krankenkasse solche Behandlungen nicht übernimmt. Diese Mehrkosten werden Ihnen von der Zusatzversicherung erstattet. Sie können dabei selbst wählen, welche Zusatzversicherung Sie haben möchten.

Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen haben bereits Kooperationsvereinbarungen mit privaten Versicherungsunternehmen, sodass Sie sich Informationen über die Leistungen auch direkt bei Ihrer Krankenkasse holen können. Da die Verträge zwischen den gesetzlichen und privaten Versicherungen ausgehandelt werden, bekommen die bestehenden Kunden der gesetzlichen Krankenkasse sogar bis zu 10 Prozent Nachlass, wenn Sie direkt über die eigene Krankenkasse abschließen.

Nichtdestotrotz empfehlen wir Ihnen die Tarife selbst zu vergleichen, denn die Versicherungen die von Ihrer Krankenkasse empfohlen werden, können trotz Nachlass teurer sein und zudem schwächere Leistungen anbieten, als andere Versicherer.

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Krankenzusatzversicherung

Welche Versicherungen können Sie abschließen?

Es gibt eine Vielzahl von Krankenzusatzversicherungen, die Sie abschließen können. Die beliebtesten und wichtigsten sind:

  • Stationäre Zusatzversicherung

Müssen Sie ins Krankenhaus und gegebenenfalls operiert werden, dann kann das sehr anstrengend werden, weil Sie als gesetzlich versicherter Patient sich ein Zimmer mit anderen Patienten teilen. In solchen Momenten wünscht man sich einfach nur Ruhe. Mit der stationären Krankenzusatzversicherung können Sie nach einem Ein- oder Zweibettzimmer verlangen ohne, dass zusätzlich Kosten anfallen. In manchen Tarifen sind dazu noch die Behandlungen des Chefarztes mitenthalten. Diese Versicherung übernimmt jedoch keine Kosten für Behandlungen in Privatkliniken.

  • Krankenhaustagegeldversicherung

Diese Versicherung ermöglicht Ihnen während des stationären Aufenthaltes im Krankenhaus zusätzliche Leistungen zu genießen wie zum Beispiel Fernseher zu schauen oder das Krankenhaustelefon im Zimmer zu nutzen. Es wird ein Tagessatz festgelegt. Die oben genannten Leistungen sind nur einige wenige von denen, die Ihnen mit dieser Versicherung zur Verfügung stehen. Wie Sie das Ihnen zur Verfügung stehende Budget einsetzen, ist Ihnen überlassen.

  • Ambulante Zusatzversicherung

Die Kassenpatienten mit einer ambulanten Zusatzversicherung werden bei ambulanten Behandlungen auf dem Niveau von Privatpatienten behandelt und bekommen zusätzliche Leistungen wie etwa Heilpraktiker-Therapien erstattet. Eine Bedingung dieser Versicherung ist, dass man nach dem Kostenerstattungsverfahren versichert ist. Das bedeutet, dass Sie die Rechnung der ärztlichen Behandlung erstmal selbst zahlen und diese später von der Versicherung erstattet bekommen. Die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten dabei nach dem Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, dass die Rechnung automatisch über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) an die Krankenkasse übertragen wird.

  • Zusatz- und Ergänzungsversicherung

Mit dieser Versicherung werden die Kosten Ihrer Zahnbehandlung aufgegriffen. Da die gesetzliche Krankenkasse nur einen bestimmten Betrag zahlt, sind für einige Behandlungen Zuzahlungen fällig. Diese können beispielsweise bei Zahnarztbehandlungen, Brillengläser oder Kontaktlinsen anfallen. Mit der Zusatzversicherung bleiben Ihnen diese Zuzahlungen erspart, da diese von der Versicherung getragen werden. Wenn die versicherten Leistungen erforderlich sind, dann lohnt es sich einen Tarif zu wählen, welcher als Paketversicherung angeboten wird. So ein Tarif beinhaltet sowohl die Zahn- als auch Brillenversicherung und ist günstiger, als beide als Einzelversicherung abzuschließen.

Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen haben mit bestimmten Ländern ein Sozialversicherungsabkommen, welches unter anderem zwischen den Ländern der Europäischen Union besteht. Das bedeutet für Sie als Patienten, dass Sie während des Aufenthaltes in diesen Ländern Ihre gesetzliche Krankenkarte nutzen können, doch die Leistunden sind stark begrenzt.

Beim Arztbesuch muss es sich um einen Notfall handeln. Sie bekommen von der Krankenkasse nur die Kosten erstattet, die für dieselbe Behandlung in Deutschland entstehen würden. Sind die Behandlungen im Ausland teurer, werden Ihnen nicht die vollen Kosten erstattet.

Für Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, leistet die gesetzliche Krankenkasse überhaupt nicht und die entstandenen Kosten müssen Sie selbst tragen. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung lohnt sich deswegen, weil Sie in jedem Land versichert sind und keine zusätzliche Kosten tragen müssen. Die Kosten für die stationären und ambulanten Behandlungen, zahnärztliche Notversorgung, Kosten für Impfungen vor der Reise sowie Kranken- und Krankenrücktransporte werden von der Versicherung getragen.

Wichtige Informationen für den Kunden

Beim Abschluss einer Krankenzusatzversicherung wird immer eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Dabei wird untersucht, ob Sie überhaupt die Versicherung in Anspruch nehmen können. Ihnen werden Fragen zu bestehenden Erkrankungen oder Verletzungen gestellt. Hier sollten Sie möglichst wahrheitsgemäß antworten, da ein “kleines Verschweigen“ im Nachhinein teuer werden kann. Die Versicherungen prüfen Ihre Daten meist nicht sofort, sondern erst nachdem ein Versicherungsfall eingetreten ist. Stellt sich dann heraus, dass die von Ihnen angegebenen Daten nicht stimmen, werden die vereinbarten Leistungen verweigert und der Vertrag gekündigt.

Wenn Sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen, dann ist es – wie der Name schon – sagt lediglich eine zusätzliche Absicherung, die nichts mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zu tun hat und keinesfalls ein Ersatz, sondern nur eine Ergänzung ist.

Ihr Ansprechpartner ist dabei nicht Ihre gesetzliche Krankenkasse, sondern die Versicherung, mit der Sie den Vertrag geschlossen haben. Haben Sie die Versicherung jedoch über einen Partner Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen, dann wird Ihre Krankenkasse durchaus in der Lage sein Ihre Fragen zu beantworten.

Krankenzusatzversicherung

Die wichtigsten Fragen:

Die Leistungen der privaten Zusatzversicherung stehen Ihnen nicht direkt nach dem Vertragsabschluss zur Verfügung. Normalerweise müssen Sie sich bis zu drei Monaten gedulden. Die Wartezeiten sind bei Zusatzversicherungen mit speziellen Leistungen für Zahnersatz oder Entbindungen im Krankenhaus länger und können auch über acht Monate hinausgehen.

Grundsätzlich kann die Versicherung Sie ablehnen. Dafür müssen jedoch nachvollziehbare Gründe wie zum Beispiel eine Vorerkrankung vorliegen. Für bestimmte Vorerkrankungen wird im Regelfall ein Risikozuschlag verlangt, wodurch Sie automatisch einen etwas höheren Betrag zahlen.

Wie bei den meisten Versicherungen, gilt auch hier: Je älter die versicherte Person desto mehr muss Sie zahlen. Die meisten Versicherungen setzten eine Grenze bis zum 65. Lebensjahr. Es gibt aber auch Versicherungen, die keine Altersgrenze setzten aber allgemeingeltend sind die Tarife für ältere Menschen teurer.

Der abgeschlossene Vertrag gilt nur für Sie. Familienmitglieder werden nicht mitversichert, dasselbe gilt auch für Kinder. Jede versicherte Person muss einen eigenen Vertrag abschließen.

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In Kürze

-Auf einige Behandlungen kann man trotz hoher Zusatzkosten, für die man selbst aufkommen muss, nicht verzichten. Hohe Kosten können zum Beispiel bei Zahnbehandlungen anfallen oder wenn eine neue Brille benötigt wird.

-Die Krankenzusatzversicherung übernimmt die anfallenden Zuzahlungen für Sie. Sie können dementsprechend weiterhin gesetzlich versichert sein, da Sie diese Leistungen zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Versicherung bekommen. Wenn Sie Beispielsweise im Krankenhaus liegen, können Sie dank der Zusatzversicherung wie ein privater Patient behandelt werden.

-Abhängig davon wo Sie sich zusätzlich versichern wollen können Sie zwischen ambulanten-, stationären-, Ergänzenden-, Auslandskrankenzusatzversicherungen und Krankenhaustagegeldversicherung wählen.

-Dabei müssen Sie beachten, dass Sie aufgrund von Vorerkrankungen oder Altersbegrenzung von der Versicherung abgelehnt werden können. Dabei lohnt es sich nicht Krankheiten zu verschweigen, denn dies wird spätestens nachdem der Versicherungsfall gemeldet wurde auffallen.