Krankenversicherung für die Türkei

Das Krankenversicherungssystem der Türkei lässt sich in keinem Fall mit dem deutschen Standard vergleichen. Es gewährt den Versicherten zwar eine kostenlose Behandlung, allerdings beschränkt sich diese lediglich auf eine minimale medizinische Versorgung. Staatliche Krankenhäuser sind oftmals schlecht ausgestattet und renovierungsbedürftig. Hinzukommen lange Wartelisten für aufschiebbare Behandlungen. Eine gute Behandlung ist ausschließlich in teuren privaten Praxen und Kliniken garantiert. Auch an Kosten für Arzneimittel und Medikamente muss sich jeder Versicherte mit 20 Prozent (Rentner „nur“ 10 Prozent) beteiligen. Einige medizinische Leistungen müssen sogar komplett vom Patienten getragen werden wie zum Beispiel teure Medikamente und moderne Untersuchungen. Arbeitnehmer haben ab dem dritten Krankheitstag einen Anspruch auf Lohnfortzahlungen, was aber nur mit einer „Vorleistung“ von 120 Beitragstagen im Vorjahr einhergeht. Die Höhe der Krankengelder entspricht der durchschnittlichen Lohnzahlung der letzten vier Monate und wird für die Dauer von maximal 18 Monaten geleistet.

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Medizinische Versorgung

In Großstädten und touristischen Regionen sind die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten deutlich besser geworden. Insbesondere private Krankenhäuser und Arztpraxen bieten mittlerweile ein Niveau, welches dem deutschen Standard ähnelt. In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung mit westeuropäischem Standard bei weitem nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch deutlich unter dem gewohnten Niveau liegen.

Nicht nur deswegen ist dringendst sowohl zum Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung als auch zur Mitnahme einer individuellen Reiseapotheke. Beim Letzteren sind zweierlei Aspekte zu beachten:

  • Bei der Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten für den Eigenbedarf sollte eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes mit sich geführt werden, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt.
  • Bei der Reiseapotheke ist auf die hohen Temperaturen im Urlaubsort zu achten. Die Medikamente müssen entsprechend geschützt werden, hierzu kann eine individuelle Beratung durch einen Tropenarzt oder Reisemediziner sinnvoll sein.

Sozialversicherungsabkommen

Nach dem am 01.11.1965 in Kraft getretene Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei, haben Deutsche in der Türkei Anspruch auf Kranken, Renten-, Arbeitslosen- sowie Unfallversicherung im gleichen Maße wie in der Türkei lebende Personen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt sowohl für Kinder als auch für Erwachsene vor der Türkei-Reise die Überprüfung und gegebenenfalls Vervollständigung der Standardimpfungen gemäß dem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes. Dazu gehören unter anderem auch die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Polio (Kinderlähmung) und Pertussis (Keuchhusten).

Als Reiseimpfungen werden im Zusammenhang mit einer Reise in die Türkei Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut sowie Typhus (je nach Region) empfohlen.

Wie in den meisten Fällen lassen sich auch in der Türkei Durchfallerkrankungen durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygienemaßnahmen vorbeugen und vermeiden. Hierzu sollten folgende Grundregeln beachtet werden:

  • Es sollte ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs (Flaschenwasser) und nie Leitungswasser konsumiert werden. In Notfällen und Ausnahmesituationen kann zu gefiltertem, abgekochtem oder desinfiziertem Wasser gegriffen werden.
  • Nahrungsmittel sollten abgekocht, geschält und desinfiziert werden. Fliegen müssen unbedingt von der Verpflegung ferngehalten werden.
  • Hände sollten so oft es geht gewaschen und desinfiziert werden. Vor allem immer nach jedem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung. Im Idealfall sollten Einmalhandtücher verwendet werden.

Einreise- und Visabestimmungen

Die Einreise in die Türkei ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich sowohl mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass als auch mit dem Personalausweis und einem vorläufigen Personalausweis und für Kinder auch mit dem Kinderreisepass möglich. Für einen maximal 90-tägigen Aufenthalt ist kein Visum nötig und die Einreise wird sogar mit einem seit höchstens einem Jahr abgelaufenen Reisepass beziehungsweise Personalausweis gewährt. Nicht möglich ist die Einreise mit einem für Notfälle ausgestellten „Reiseausweis als Passersatz“. Auch jedes einreisende Kind benötigt ein entsprechendes Ausweisdokument.

Der visafreie-Aufenthalt von maximal 90 Tagen kann in mehreren Ein- und Ausreisen erfolgen, die Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen darf allerdings in der Zeitspanne von 180 Tagen nicht überschritten werden. Ab da wird ein Visum beziehungsweise eine Aufenthaltsgenehmigung verlangt.

Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis

Besonders in Sachen Krankenversicherung sollten sich Deutsche, die einen längeren Türkeiaufenthalt mit Arbeitsverhältnis planen, gut erkundigen. Die Art der Krankenversicherung hängt in erster Linie vom Beschäftigungsverhältnis ab. Handelt es sich dabei um eine Festanstellung, ist die Sozialversicherungsanstalt für den Versicherungsschutz im Gesundheitswesen zuständig. Für Selbstständige übernimmt dies die Pensionsversicherungsanstalt. Diese sind in nahezu jeder Stadt in lokalen Versicherungsbüros vertreten und helfen bei der Suche und Wahl der passenden Versicherungsoption. Aufgrund der Sprachbarriere kann sich diese aber dennoch kompliziert gestalten, wobei das deutsche Konsulat zu Rate gezogen werden kann.

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Weitere Reiseversicherungen, die für eine Reise in die Türkei relevant sein könnten

Sollten Sie den Türkei-Urlaub bereits gebucht und bezahlt, dann aber doch nicht wie geplant antreten können, fallen auf Grund der Stornierung Gebühren an. Zwar erlaubt die Rechtslage einen unbegründeten Rücktritt von der Reise, allerdings muss der Reiseveranstalter dafür entschädigt werden. Die Stornogebühr kann je nach Kurzfristigkeit der Stornierung zwischen 15 und Ganzen 100 Prozent des Reisewertes betragen. Diese würde im Falle einer bestehenden Reiserücktrittsversicherung der Versicherer für Sie übernehmen, sofern es sich beim Rücktrittsgrund auch tatsächlich um einen versicherten Grund handelt.

Der Schutz der Reiserücktrittsversicherung erlischt mit dem Antritt der Reise, beispielsweise mit dem Check-in am Flughafen. Ab da würde die Reiseabbruchversicherung für den Fall, dass Sie gezwungen sind die Reise abzubrechen, haften. Auch hierbei gibt es einer Reihe akzeptierter Gründe, die eintreten müssen, damit die Versicherung die nicht-genutzten Reiseleistungen erstattet.

Hierbei gilt es folgendes zu beachten:

  • Zum einen muss für den Abschluss dieser beiden Versicherungsarten eine Frist von 30 beziehungsweise 24 Tagen eingehalten werden. Bei Last-Minute-Buchungen gelten andere Fristen, die meist zwischen einem und drei Werktagen ab der Buchung betragen.
  • Zum anderen ist es, besonders wenn es um das Reiseziel Türkei geht zu beachten, dass die meisten Versicherungen Rücktritts- und Abbruchgründe wie Terroranschläge und plötzliche kriegsähnliche Ausschreitungen und Zustände, nicht versichern, außer, es wird vom Auswärtigen Amt ausdrücklich eine Reisewarnung mit höchster Alarmstufe ausgesprochen. Daher sollten Sie hier insbesondere darauf achten, dass dies inkludiert ist. Für diesen Fall ist einer der Versicherer aber gewappnet: EuropAssistance versichert den Reiserücktritt beziehungsweise eine kostenlose Umbuchung, falls in den letzten zwei Wochen vor Reiseantritt im Urlaubsort ein derartiges Ereignis stattfindet.
Auch eine Reiseunfallversicherung kann sinnvoll sein, vor allem, wenn man einen Aktivurlaub in der Türkei plant oder die Anmietung eines Leihwagens.  Surfen, Segeln, Rafting und Mountainbike fahren in den zahlreichen Seen, Bergen und Flüssen der Türkei sind nur einige wenige Beispiele für die Freizeitgestaltung. Da eine Bergung in schwererreichbaren Gebieten wo man den größten Nervenkitzel erlebt meist alles andere als einfach ist, kann es durchaus dazu kommen, dass man mit Hilfe eines Rettungshubschraubers geborgen werden muss und das ist alles andere als günstig, geschweige denn kostenfrei. Auch wenn es sich um einen Notfall handelt, müssen diese Kosten bezahlt werden. Auch im Falle einer Invalidität oder Tod erfolgen Renten- beziehungsweise einmalige Zahlungsleistungen. Natürlich bietet Covomo auch hierfür eine Reihe an Tarifen für Ihren Rundum-Schutz an.
Vor allem wenn man mit Kindern verreist, kann eine Reisehaftpflichtversicherung vor hohen Schadenersatzansprüchen bewahren. Es passiert schneller als man denkt und schon landet Tomatensoße oder Rotwein auf dem hellen Hotelteppich oder man verliert in der Hektik den Schlüssel für die Ferienwohnung. Das kann teuer werden, denn auf Kulanz sollte man sich in solchen Fällen nicht verlassen. Auch wenn man in der gastfreundlichen Türkei auf Verständnis stoßt mochte der Geschädigte dennoch nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben. Der Verursacher aber auch nicht, ihn verpflichtet aber das Gesetz zum Schadensersatz. Diese Schadensansprüche werden – sofern ein adäquater und gültiger Versicherungsschutz besteht – vom Versicherer übernommen.
Leider kommt es nicht selten vor, dass Gepäckstücke beschädigt oder unvollständig ankommen oder sogar ganz abhandenkommen. Verreisen Sie mit teuren Technikgadgets wie Laptop, Tablet oder Spiegelreflexkamera, Luxusartikeln wie Schmuck oder Pelz oder hochwertigen Sportgeräten wie Mountainbikes oder Surfbrettern, sollten Sie diese ausreichend versichern.

Achten Sie bei der Wahl der Police stets auf die Versicherungssätze, um im Zweifelsfall nicht ohne ausreichenden Versicherungsschutz dazustehen. Außerdem sollten die AVB äußerst genau unter die Lupe genommen werden, da sich die Policen oftmals auf eine Produktsparte wie zum Beispiel Sport- oder Campingausstattung spezialisieren. Außerdem sollten Sie trotz Versicherung Ihre Sachen aus den Augen lassen, da der Versicherungsschutz und somit der Zahlungsanspruch nur bestehen, wenn Sie gut auf Ihre Wertgegenstände aufgepasst haben.

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Das sagen unsere Kunden:

„Da ich oft im Ausland arbeite, bin ich froh, dass ich über covomo die optimale Versicherung für meine Aufenthalte bekomme.“
Till Heimlich
„Danke an Euch covomo Team. Jetzt kann der Urlaub mit meinen beiden kleinen Kindern starten. Schön, dass es so unkompliziert geklappt hat..“
Lis Hannemann-Strenger
„Die Versicherung für mein Auslandssemester in Südafrika habe ich einfach über covomo gefunden und abgeschlossen.“
Tobias Gaertner