
Auslandskrankenversicherung für Reisen nach Russland
Die Reisekrankenversicherung wird oftmals auch Auslandskrankenversicherung genannt. Unter beiden Begriffen versteht sich das gleiche. Bei dieser Versicherungsart handelt es sich um womöglich die wichtigste Versicherung für Auslandsreisen. Da man auf Reisen genauso erkranken kann wie zu Hause, ist es vor allem im Ausland besonders wichtig ausreichend vor möglichen Arzt- und Behandlungskosten abgesichert zu sein.
Als gesetzlich Versicherter hat man meistens keine Vorstellung darüber wie viel eine kurze ärztliche Konsultation oder ein Krankenhausaufenthalt kostet, wenn einem im Ausland dann eine Rechnung vorgelegt wird, kann das eine unschöne Überraschung bedeuten. Da ist es gut, wenn man sich im Vorfeld eine adäquate Auslandskrankenversicherung zugelegt hat.
Warum brauche ich eine Auslandskrankenversicherung für eine Reise nach Russland?
Für jede Reise nach Russland ist ein Visum notwendig. Unabhängig von der Reisedauer oder dem Anlass der Reise muss ein Visum beantragt werden. Für die Erteilung des Visums ist der Nachweis über eine adäquate Reisekrankenversicherung notwendig. Die jeweilige Versicherungspolice muss einigen Kriterien, die durch die russische Regierung festgelegt wurden, entsprechen. Dazu gehört zum Beispiel, dass zwischen dem von Ihnen ausgewählten Versicherungsunternehmen ein sogenannter Rückversicherungsvertrag mit einem russischen Versicherungsunternehmen besteht. Das ist aber bei den meisten deutschen Versicherern der Fall, vor allem bei den großen.
Allgemeine Informationen
Kosten für in privaten Kliniken durchgeführte Behandlungen können um ein Vielfaches höher sein als die in Deutschland. Die Praxis zeigt, dass sogar in Notfällen nur gegen Vorkasse behandelt wird, wobei bei größeren Eingriffen Kosten in Höhe von bis zu 4 000 Euro entstanden sind. Zwar ähnelt die Preiskategorie der in den USA oder Kanada und erscheint für den ein oder anderen als „normal“, man sollte aber nicht außer Acht lassen, dass alle Kosten stet im Voraus bezahlt werden müssen, da kann das Kreditkartenlimit schnell erschöpft sein.
Langzeitaufenthalte in Russland
In Russland gibt es drei verschiedene Arten des Studentenvisums:
- Einmalige Einreise, maximale Aufenthaltsdauer 90 Tage
- Zweifache Einreise möglich, maximale Aufenthaltsdauer insgesamt 90 Tage
- Mehrere unbegrenzte Einreise möglich, Gültigkeit bis zu einem Jahr mit einem geplanten Aufenthalt von 365 Tagen
Als Selbstständiger oder freier Mitarbeiter müssen Sie sich um Angelegenheiten wie Versicherungen und Visum selbst kümmern. Auch für Geschäftsreisen bietet der Covomo-Tarifpool eine große Auswahl. Ratsam hierbei ist es einen Tarif für geschäftliche und private Reisen zu wählen, damit Sie sowohl auf Geschäfts- als auch Urlaubsreisen ausreichend krankenversichert sind. Auch für Geschäftsreisende ist die Auslandskrankenversicherung eine Voraussetzung für die Visumserteilung.
Für das Arbeitsvisum sind folgende Dokumente notwendig: Reisepass, eine förmliche Einladung des russischen Innenministeriums oder eine schriftliche Einladung der Industrie (und Handelskammer der Russischen Föderation), für langfristige Dauervisa ist der Nachweis über einen negativen HIV-Test ebenfalls notwendig, genauso wie eine ausreichende Reisekrankenversicherung. Auf der Seite der Russischen Botschaft finden Sie nähere Informationen zu Ihrem Anliegen.
Es gibt drei Arbeitsvisa-Arten:
- Einmalige Einreise, maximale Aufenthaltsdauer 90 Tage
- Zweifache Einreise möglich, maximale Aufenthaltsdauer insgesamt 90 Tage
- Mehrfache unbegrenzte Einreisen möglich, Gültigkeit von bis zu drei Jahren
Wieviel kostet eine Reisekrankenversicherung für Russland und welche Leistungen sind inkludiert?
HALLESCHE Private Krankenversicherung – Tarif: „HALLESCHE Kolumbus“
Testsieger Stiftung Warentest Finanztest (06/15) Note „sehr gut“ (0,7)
- Tarifprämie: 12,50 Euro/Jahr
- Für private und geschäftliche Reisen
- Ohne Selbstbehalt
- Ombudsmann
- Reiseassistance-Hotline
- Maximale Reisedauer 56 Tage pro Reise
- Maximale Deckungssumme ist unbegrenzt
- 100-prozentige Übernahme folgender Kosten: Krankenrücktransport inklusive Begleitsperson; Transport ins nächstgelegene Krankenhaus
- Komplette Kostenübernahme für Arznei-, Verbands- und medizinische Hilfsmittel
- Ambulante und stationäre Behandlungen werden zu 100 Prozent erstattet
- Rooming-in bei Krankenhausaufenthalt von Kindern
- Nachleistung unbegrenzt bis Transportfähigkeit
- 100-prozentige Kostenübernahme für Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Reparaturen von Zahnersatz
- Akute Schwangerschaftsbeschwerden und/oder Entbindung bis zur 36. Schwangerschaftswoche werden komplett übernommen
- Im Todesfall: Übernahme der Überführungskosten zu 100 Prozent, bei Bestattung im Reiseland Kostenübernahme bis zur Höhe der alternativen Überführungskosten
Europ Assistance – Tarif: „Reisekranken (eskl. SB)“
- Tarifprämie: 14,50 Euro für maximal 31 Tage Auslandsaufenthalt
- Für private und geschäftliche Reisen
- Ohne Selbstbehalt
- Reiseassistance-Hotline
- Maximale Deckungssumme ist unbegrenzt
- Komplette Kostenübernahme für Krankenrücktransport inklusive Begleitperson; Transportkosten ins nächstgelegene Krankenhaus
- 100-prozentige Kostenübernahme von Arznei-, Verbands- sowie medizinischen Hilfsmitteln
- Kostenerstattung für ambulante und stationäre Krankenhausbehandlungen
- Krankenhaustagegeld in Höhe von 50 Euro/Tag
- Rooming-in bei Krankenhausaufenthalt von Kindern
- Nachleistung unbegrenzt bis zur Transportfähigkeit
- Kostenübernahme für akute Schwangerschaftsbeschwerden und/oder -unterbrechungen
- Entbindung bis zur 36. Schwangerschaftswoche sowie Heilbehandlungen des Neugeborenen werden zu 100 Prozent erstattet
- 100-prozentige Kostenübernahme für schmerzstillende Zahnbehandlungen und Reparaturen von Zahnersatz
- Erstanschaffung besonderer Hilfsmittel (Hörgerät)
- Todesfall: Überführungskosten oder Bestattung im Reiseland werden zu 100 Prozent erstattet