Krankenversicherung Frankreich

Genau wie in Deutschland ist auch in Frankreich das Gesundheitssystem in mehrere Versicherungsarten gegliedert. Die Krankenversicherung umfasst vier große Sparten und einige weitere kleinere Versicherungsmöglichkeiten.

Die Leistungen der Krankenkassen umfassen eine anteilige Erstattung der Ausgaben der Versicherten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikation sowie aus direkten Unterstützungsleistungen wie Mutterschaftstagegeld, Arbeitsunfälle, Berufsunfähigkeitsrenten und Sterbegeld.

Die Finanzierung der Krankenkassen in Frankreich verläuft ähnlich wie in Deutschland und wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aufgeteilt. Die Sozialabgaben belaufen sich auf 12,8 Prozent für den Arbeitgeber und nicht einmal ein Prozent (0,75%) für den Arbeitnehmer. Weitere 7,5 Prozent werden aus der Allgemeinen Sozialsteuer CSG (contribution sociale générale) bereitgestellt.

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Krankenversicherung Frankreich

Die Europäische Gesundheitskarte (EHIC)

Auch in Frankreich genießt jeder in Deutschland gesetzlich Versicherte den Schutz der EHIC. Die Abkürzung EHIC steht für European Health Insurance Card und heißt übersetzt Europäische Gesundheitskarte. Diese ist auf der Rückseite jeder deutschen Gesundheitskarte abgedruckt und enthält alle für eine Notfallbehandlung wichtigen Patientendaten.

Die EHIC entstand aus dem Sozialversicherungsabkommen, welches zwischen den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Bosnien-Herzegowina, Israel, Kosovo, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Serbien, der Türkei und Tunesien besteht. Bei den 28 EU-Staaten sind die jeweiligen EHIC-Leistungen standardisiert und in jedem Land gleich. Bei den anderen Ländern handelt es sich um individuelle Abkommen, daher können die Leistungen je nach Land variieren.

Außerdem ist wichtig zu erwähnen, dass die EHIC beziehungsweise das Sozialversicherungsabkommen ausschließlich für Notfallsituationen gedacht ist und keinesfalls als reguläre Krankenversicherung angesehen werden kann. Im Falle eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung werden Ihnen mit der EHIC in den Teilnehmerstaaten die unmittelbar notwendigen Behandlungen garantiert. Diese Leistungen erfolgen ausschließlich aus dem öffentlichen Sektor, also Kassenärzte, öffentliche Krankenhäuser, keine Privatkliniken, was oftmals mit überfüllten Wartezimmern und langen Wartezeiten einhergeht.

Des Weiteren muss im Ausland oftmals in Vorkasse getreten werden, da die Behandlung sonst verweigert werden kann. Nach der Rückkehr müssen alle Leistungs- und Zahlungsnachweise bei der deutschen Kasse eingereicht und geprüft werden. Je nach Leistungsumfang der jeweiligen Versicherung wird dann die Höhe der Rückzahlung berechnet, die von mehreren Faktoren abhängig ist. Rechnen Sie nie damit, den vollen Betrag zurück zu bekommen, denn das wird wahrscheinlich auch nie der Fall sein. Gesetzliche Kassen zahlen meistens nur so viel zurück, wie die Behandlung in Deutschland kosten würde und zudem ziehen sie davon auch noch Bearbeitungsgebühren ab.

Ein Krankenrücktransport, der je nach Reiseziel zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro kosten kann, ist nie in den Übernahmeleistungen inkludiert. Im Bedarfsfall bleiben Sie ohne eine private Auslandskrankenversicherung auf den Kosten sitzen, was einen privaten finanziellen Ruin bedeuten kann.

Sogar das Auswärtige Amt warnt davor, sich auf die Europäische Gesundheitskarte zu verlassen und rät dringendst dazu eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Die französischen Versicherungsarten:

Versicherungsschutz besteht für abhängige Beschäftigte aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe sowie Beschäftigte aus ähnlichen privaten Beschäftigungen. Hierbei handelt es sich um die größte der vier Sparten, die circa 80 Prozent der Bevölkerung absichern.

Dieses Prinzip bildet gleichzeitig den Grundstein der sozialen Absicherung in Frankreich und ist Teil einer autonomen, dezentralisierten Körperschaft, die den Auftrag eines öffentlichen Dienstes erfüllt.

Das régime général ähnelt den deutschen gesetzlichen Krankenkassen und deckt die finanziellen Risiken ab, die aus Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfähigkeit oder Tod resultieren. Sie stellt ebenfalls die finanzielle Absicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten dar, was aus einer separaten Verwaltung erfolgt.

Krankenversicherung für Landwirte, abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft und verwandten Berufen. Dies ist die zweitgrößte Sparte und versichert circa 7,4 Prozent der französischen Bevölkerung.
Fasst verschiedene Versicherungsträger der freien Berufe und Selbstständige zusammen und versichert insgesamt circa fünf Prozent der Franzosen.
Kassen der Eisenbahner, öffentlicher Versorgungsbetriebe, Seeleute usw. Da diese Berufsgruppen immer weiter zurückgehen, sind in dieser Sparte gerade mal 2,5 Prozent versichert.
Außer den vier gängigeren Versicherungsmöglichkeiten gibt es noch die „Versicherung auf Gegenseitigkeit“ (Mutuelles) und private Krankenversicherungen, die genau wie in Deutschland, ergänzende Zusatzversicherungen anbieten. Ganze 95 Prozent der Franzosen haben derartige Zusatzversicherungen abgeschlossen.

Das französische Gesundheitssystem basiert auf zwei Prinzipien und unterscheidet sich in einigen Punkten vom deutschen Versicherungssystem.

Zum einen handelt es sich hierbei um das „Prinzip der freien Arztwahl“. Ärzte werden in Frankreich in zwei Gruppen eingeteilt: Tariflich gebundene Ärzte (médecins conventionnés) die den deutschen Kassenärzten entsprechen und Ärzte, die ihr Honorar frei vereinbaren können (médecins non conventionnés) ähnlich wie die Privatpraxen in Deutschland.

Zum anderen unterscheiden sich die Systeme auch in der Abrechnung. Während die Patienten in Deutschland gar nicht mit der Abrechnung in Berührung kommen, wird in Frankreich nach dem „Kostenerstattungsprinzip“ abgerechnet. Der Patient muss somit beim Arzt in Vorkasse treten und erhält einen Behandlungsschein, den er bei der Kasse einreicht. Bei der Vorkassenleistung, wie auch bei der Kostenerstattung, wird jeweils die persönliche finanzielle Situation des Patienten berücksichtigt. Die Kosten werden dann gemäß den staatlich festgesetzten Beträgen erstattet. Bei Krankenhausaufenthalten und auch für Bedürftige gilt das Vorleistungsprinzip nicht. Beides ist über die CMU abgesichert und es fallen keinerlei Kosten an.

Bis Ende 2017 soll das französische Abrechnungssystem umgestellt werden und wie das deutsche ablaufen. Nach dem neuen System verläuft die Abrechnung im Hintergrund und berührt die Patienten gar nicht mehr, bis auf den nicht erstattungsfähigen Anteil. Dieser wird nach wie vor dem Patienten oder seiner Zusatzversicherung in Rechnung gestellt. Der Rest spielt sich zwischen Behandler und Versicherer ab.

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Versicherungen für Deutsche in Frankreich

Planen Sie einen Urlaub in Frankreich zu verbringen, ist es ratsam eine private Auslandskrankenversicherung zusätzlich zur EHIC abzuschließen, da diese – wie bereits erwähnt – zu wenige Leistungen erfasst. Außerdem ist diese nur in äußersten Notfällen anwendbar und nicht gültig, wenn man sich „nur“ einen Rat holen will. Hierbei ist zwischen einem Tarif, der nur eine Einzelreise absichert und einem Jahrestarif abzuwägen. Sind mehrere Reisen innerhalb eines Jahres geplant, die die maximale Reisedauer von meistens 56 Tagen nicht übersteigen, bietet sich ein Jahresvertrag an. Planen Sie einen längeren (über 56 Tage) privaten Auslandsaufenthalt, sollten Sie zu einer einmaligen Reisekrankenversicherung greifen.
Als Geschäftsreisender sollten Sie im Regelfall über den Arbeitgeber auf Auslandsreisen versichert sein, da diese in Deutschland gem. §§ 17 – 619 BGB einer Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter unterliegen. Somit sind diese verpflichtet ihre ins Ausland gesandten Mitarbeiter gegen mögliche Gesundheits- und Unfallkosten abzusichern. Dennoch sollten Sie als Arbeitnehmer sich nicht auf die Zuverlässigkeit Ihres Arbeitgebers ausruhen und vor Abreise prüfen, ob ein adäquater Schutz für die Dienstreise vorhanden ist.

Möchten Sie als Selbstständiger oder freier Mitarbeiter sich auf eine Geschäftsreise ins Ausland begeben, müssen Sie sich um den Schutz selbst kümmern. Hierfür bieten sich viele Tarife aus unserem Pool an, Sie müssen im Menü einfach anklicken, dass es sich um eine Geschäftsreise handelt – und schon bekommen Sie alle passenden Angebote. Da Sie als Selbstständiger oder Freiberufler für Ihre Krankenversicherung selbst zuständig sind, können Sie auch einen Tarif wählen, der gleichzeitig geschäftliche und private Reisen absichert. Somit wären Sie auch im Privaturlaub geschützt. Es bietet sich auch an weitere Versicherungen in einem Paket zu buchen, denn im Falle eines Reiserücktritts oder -abbruchs würden Sie auf den Kosten sitzen bleiben, auch wenn es eine Dienstreise ist. Auch eine Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung sind für geschäftliche Reisen unverzichtbar.

Fälschlicher Weise glauben viele junge Menschen automatisch versichert zu sein, wenn man im Rahmen eines Auslandssemesters oder eines Au-Pair- beziehungsweise Work and Travel-Programms ins Ausland geht. Der einzige Schutz, der da besteht ist der der EHIC und das auch nur im europäischen Raum und ausschließlich in äußersten Notfallsituationen.

Wenn man also einen Auslandsaufenthalt dieser Art plant, sollte man nicht am Versicherungsschutz sparen. Für Studenten, Au-Pairs und Work and Traveller gibt es Sondertarife, die besonders preisgünstig sind und trotzdem über mindestens die gleichen Leistungen verfügen, wie eine normale Reisekrankenversicherung.

Eine Reisekrankenversicherung gibt es zum Beispiel schon ab 203 Euro für sechs Monate, das wären 1,10 Euro pro Tag und somit der günstigste Tarif. Der Testsieger für Studenten-, Au-Pair- und Work and Travel-Tarife liegt bei 356 Euro ebenfalls für sechs Monate und somit 1,95 Euro pro Tag. Auf ein ganzes Jahr gerechnet bleibt der Testsiegertarif bei dem Tagessatz von 1,95 Euro und beläuft sich auf insgesamt 713 Euro, die günstigste Variante wäre mit 1,15 Euro pro Tag für insgesamt 420 Euro für 12 Monate zu haben.

Wenn Sie als Expatriat einen längeren Auslandsaufenthalt planen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie für die gesamte Zeit im Ausland über einen adäquaten Krankenversicherungsschutz verfügen. Auch für lange Auslandsaufenthalte von bis zu fünf Jahren gibt es Reisekrankenversicherungen, wobei es sich immer um Einzelverträge handelt. Auch in unserem Versicherungspool gibt es Reisekrankenversicherung für Langzeitreisen. Diese werden von zwei Versicherern angeboten: HanseMerkur und BDAE. Die Versicherungen sind ab knapp fünf Euro pro Tag zu haben, wobei sich die Gesamtversicherungsprämie nach der Reisedauer richtet. Der höchste Tagessatz liegt bei fast 13 Euro pro Tag.
Als Auswanderer sind Sie verpflichtet sich in Frankreich eine Krankenversicherung zuzulegen. Das können Sie tun, sobald Sie einen festen Wohnsitz haben, müssen Sie sich bei der französischen Krankenkasse, der Assurance Maladie, eine Sozialversicherungsnummer (numero de securité social). In Frankreich haben Sie keine Entscheidungsschwierigkeiten, wenn es um die Wahl der Krankenkasse geht, da dort nur eine einzige staatliche Krankenversicherung existiert. Diese übernimmt 70 Prozent aller Kosten, die restlichen 30 Prozent werden auf den Patienten übertragen.

Um auch diesen Anteil nicht zu zahlen, können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, manche Arbeitgeber haben diese auch für ihre Mitarbeiter abgeschlossen, daher sollten Sie sich vor dem Abschluss einer solchen Zusatzversicherung zunächst beim Arbeitgeber über die von ihm gebotenen Leistungen erkundigen. Für den Abschluss einer Krankenversicherung benötigen Sie den Nachweis eines Bankkontos, Ihren Arbeitsvertrag, Ihre deutsche Versicherungskarte und Ihren Pass, vorsichtshalber sollte auch eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde mitgeführt werden.

Wie komme ich zu meiner Versicherung?

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Das sagen unsere Kunden:

„Da ich oft im Ausland arbeite, bin ich froh, dass ich über covomo die optimale Versicherung für meine Aufenthalte bekomme.“
Till Heimlich
„Danke an Euch covomo Team. Jetzt kann der Urlaub mit meinen beiden kleinen Kindern starten. Schön, dass es so unkompliziert geklappt hat..“
Lis Hannemann-Strenger
„Die Versicherung für mein Auslandssemester in Südafrika habe ich einfach über covomo gefunden und abgeschlossen.“
Tobias Gaertner