Günstige Auslandskrankenversicherung

Eine der günstigsten Auslandskrankenversicherungen für die Absicherung aller Reisen innerhalb eines Jahres ist Versicherung der Inter Versicherungsgruppe. Die Inter Versicherungsgruppe wurde 1968 gegründet und hat ihren Sitz in Mannheim. Die Inter Versicherungsgruppe ist deutschlandweit mit zahlreichen Geschäftsstellen und insgesamt rund 1500 Mitarbeitern im Innen- und Außendienst vertreten.

Die Inter Auslandskrankenversicherung ist für 7,50 Euro im Jahr zu haben. Für Senioren ab 66 Jahren kostet der Versicherungsschutz 15 Euro pro Kalenderjahr. Mit der Inter Auslandskrankenversicherung können beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres von jeweils maximal 45 Tagen in Folge versichert werden.

In der Ausgabe 6/2015 wurde die Auslandskrankenversicherung von der Zeitschrift Finanztest mit der Note „gut“ ausgezeichnet. Die Auslandsreisekrankenversicherung der Inter Versicherungsgruppe verlangt im Versicherungsfall keinen Selbstbehalt und leistet im üblichen Umfang für stationäre wie ambulante Heilbehandlungen im Ausland.

Geld Sparen und Vergleichen

Lohnt es sich zu vergleichen?

Die Auslandsreisekrankenversicherung der Inter Versicherungsgruppe bietet gute Leistungen zum kleinen Preis. Dies wurde auch durch einen Test der Zeitschrift Stiftung Warentest Finanztest bestätigt, der die Versicherung der Inter mit einem „gut“ ausgezeichnet hat. Wenn Sie eine kostengünstige Auslandskrankenversicherung suchen, können Sie mit der Inter nichts falsch machen.

Dennoch, da der Markt der Auslandskrankenversicherungen groß ist, empfehlen wir Ihnen einen Vergleich anzustellen. Hierzu können Sie unseren Online-Vergleichsrechner nutzen, der es Ihnen ermöglicht die Auslandskrankenversicherung der Inter mit vielen anderen Anbietern und ihren Produkten zu vergleichen. Die Ergebnisse des Vergleichs sind auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst und es stehen Preis und Leistung der unterschiedlichen Versicherungsprodukte im Vordergrund.

Vorteile der Inter Auslandskrankenversicherung

  1. Günstige Beiträge auch für Senioren
  2. Absicherung beliebig vieler Reisen innerhalb eines Jahres von 45 Tagen Länge
  3. Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  4. „Medizinisch sinnvoller“ Krankenrücktransport

Was leistet der Tarif der Inter Versicherungsgruppe?

Unter dem Schutz der Auslandskrankenversicherung der Inter Versicherungsgruppe steht der versicherten Person die Wahl unter den im Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Chirotherapeuten und Osteopathen frei.

Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung ist von der versicherten Person das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus aufzusuchen, das unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankengeschichten führt. Bei Aufenthalten in Krankenanstalten, die auch Kuren beziehungsweise Sanatoriumsbehandlungen durchführen, werden die Leistungen nur dann erstattet, wenn die stationäre Behandlung medizinisch notwendig ist.

Die Inter erstattet die Kosten für ambulante Heilbehandlungen, einschließlich ärztlicher Leistungen oder Leistungen von Heilpraktikern, Chirotherapeuten und Osteopathen. Erstattungsfähig sind weiterhin Arznei und Verbandmittel, wenn sie ärztlich verordnet sind und von einer offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden. Es werden außerdem Heilmittel, wie Strahlen-, Wärme-, Licht und sonstige physikalische Behandlungen erstattet.

Des Weiteren erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Hilfsmittel, wie Bein- oder Handschienen, Orthesen und Bandagen zur Stabilisierung und Ruhigstellung, orthopädische Korsette und Krücken, jeweils in einfacher Ausführung. Aufwendungen für Sehhilfen und Hörgeräte sind nicht erstattungsfähig.

Weiterhin ersetzt werden schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, sowie Reparaturen von Zahnersatz und Provisorien, die die Kaufähigkeit wiederherstellen sollen. Nicht erstattungsfähig ist die Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen oder Kieferothopädie. Weiterhin enthalten in der Versicherung sind Such-, Rettungs-, und Bergungskosten in Höhe von 1.500 Euro.

Erstattungsfähig sind nach einer Frühgeburt vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche die Kosten der im Ausland notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.

Erstattet werden allerdings die Röntgendiagnostik und der notwendige Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung. Ersetzt wird weiterhin der Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste, auch bei medizinisch notwendiger Verlegung aus dem Krankenhaus, in dem die Erstversorgung stattfand. Erstattungsfähig sind des Weiteren stationäre Behandlungen, einschließlich ärztlicher Leistungen und Krankenhausleistungen, wie Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung.

Erstattungsfähig sind zudem die Mehrkosten für einen medizinisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Krankenrücktransport aus dem Ausland. Dies ist gegeben, wenn die Behandlung im Aufenthaltsland nicht nach den in Deutschland üblichen medizinischen Standards erfolgen kann, wenn die Dauer der Krankenhausbehandlung im Aufenthaltsland nach der Prognose des behandelnden Arztes voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde oder wenn die voraussichtlichen Kosten der weiteren Heilbehandlung im Aufenthaltsland die Kosten für den Rücktransport übersteigen würden.

Erstattungsfähig sind auch die Mehrkosten für den Rücktransport einer mitversicherten Begleitperson, soweit die Begleitung medizinisch erforderlich oder behördlich angeordnet oder seitens des ausführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist. Der Krankenrücktransport muss nach Deutschland beziehungsweise in das Land erfolgen, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat.

Vor Durchführung des Rücktransports ist beim medizinischen Dienst der Inter Versicherungsgruppe eine Leistungszusage einzuholen. Der medizinische Dienst trifft die Entscheidung über einen Rücktransport und die Mitnahme einer Begleitperson im Einvernehmen mit dem am Ort behandelnden Arzt und veranlasst den Rücktransport. Anderenfalls sind die erstattungsfähigen Kosten auf 5.120 Euro bei Rücktransport aus dem europäischen Ausland und 10.230 Euro bei Rücktransport aus dem außereuropäischen Ausland begrenzt.

Stirbt die versicherte Person im Ausland sind die Kosten für ihre Überführung nach Deutschland oder in das Land, in dem Sie ihren letzten ständigen Wohnsitz hatte, erstattungsfähig. Alternativ werden die Kosten für eine Bestattung im Ausland ersetzt bis zu der Höhe der Kosten, die bei einer Überführung entstanden wären.

Die Inter erbringt zusätzlich zahlreiche Serviceleistungen. Beispielsweise können vor einer Auslandsreise Informationen über vorgeschriebene und empfohlene Schutzimpfungen im Reiseland eingeholt werden. Für den Versicherungsfall bietet die Inter telefonischen 24-Stunden-Service, medizinische Beratung und Unterstützung. Es gibt mit der Inter außerdem die Möglichkeit der Direktabrechnung mit dem Krankenhaus. Voraussetzung ist, dass der medizinische Dienst der Inter eingeschaltet wurde. Als weitere Serviceleistungen bietet die Inter die Organisation eines Rücktransportes, einer Überführung aus dem Ausland sowie Such-, Rettungs-, und Bergungsmaßnahmen nach einem Unfall.

…und welche Leistungen sind ausgeschlossen?

Es werden keine Kosten erstattet für Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren. Außerdem für Behandlungen von denen aufgrund ärztlicher Diagnose bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten.

Nicht erstattungsfähig sind Kosten für Krankheiten und deren Folgen, sowie für Unfälle oder Todesfälle, die durch Kriegsereignisse, die aufgrund einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorhersehbar waren, oder aktive Teilnahme an Inneren Unruhen verursacht worden sind.

Keine Kosten werden ersetzt für Behandlungen, die nicht unmittelbar zur Behebung von Krankheiten notwendig sind wie beispielsweise die Beseitigung von Schönheitsfehlern und körperlichen Anomalien.

Nicht geleistet wird zudem für Desinfektionen, Impfungen, für Nähr- und Stärkungsmittel sowie für Fahrtkosten bei ambulanter Heilbehandlung. Des Weiteren werden keine Kosten ersetzt für Kur und Sanatoriumsbehandlungen oder ambulante Heilbehandlungen in einem Heilbad oder Kurort. Nicht erstattungsfähig sind schließlich Kosten für eine durch eine Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.

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In Kürze

Die Auslandskrankenversicherung der Inter bietet Schutz für beliebig viele Reisen im Jahr von maximal 45 Tagen Länge. Dabei ist die Versicherung schon für günstige 7,50 Euro im Jahr zu bekommen beziehungsweise 15 Euro im Jahr für Senioren ab 66 Jahren. In der Ausgabe 6/2015 wurde die Auslandskrankenversicherung der Inter von der Zeitschrift Finanztest mit einem „Gut“ ausgezeichnet. Die Auslandsreisekrankenversicherung der Inter ist ohne Selbstbehalt und leistet im üblichen Umfang für stationäre wie ambulante Heilbehandlungen im Ausland. Wir empfehlen Ihnen den Vergleich mit unserem Online-Versicherungsvergleich. Dieser präsentiert Ihnen unabhängig und zuverlässig Ergebnisse und Sie können ganz einfach die verschiedenen Angebote unterschiedlicher Anbieter vergleichen.