Europäische Krankenversicherung (EUKV)
Seit Dezember 2009 gelten in der gesamten Europäischen Union Gesetze, die die gegenseitige Anerkennung von Dienstleistern sichern sollen. Dies bedeutet, dass im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum auch Krankenkassen als Dienstleister zwischen den einzelnen Ländern anerkannt werden sollten.
Es gibt daher Europäische Krankenversicherungen (EUKV), die von einer Versicherungsgesellschaft aus dem europäischen Ausland abgeschlossen wurden, aber trotzdem in Deutschland beziehungsweise der gesamten EU Gültigkeit besitzen. Sie dienen also als Ersatz einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten deutschen Krankenversicherung.

Die EUKV als Alternative zur deutschen Krankenversicherung
Die europäischen Krankenversicherungen sind meist viel günstiger als die deutschen Krankenversicherungen. Dies gilt sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für Bürger mit privater Krankenversicherung. Wobei die EUKVs meist für junge Menschen deutlich günstiger sind und im höheren Alter teilweise wieder teurer werden als die deutschen Krankenversicherungen. Wenn Sie vergleichen wollen, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, sollten Sie also nicht nur auf aktuelle Beiträge achten, sondern den gesamten Preisverlauf solcher Versicherungen in Betracht ziehen. Dabei sollte auch zwischen Personengruppen unterschieden werden.
Da in Deutschland Versicherungspflicht gilt, müssten viele Deutsche von ihrer aktuell gültigen Versicherung zu einer neuen EUKV wechseln. Einige Versicherungen stellen sich hier jedoch quer und wollen die EUKV nicht als Folgeversicherung anerkennen. Somit kann Ihnen die deutsche Versicherung zwar den Wechsel nicht verbieten, sie verlangsamt den Wechselprozess dadurch aber extrem. Besteht die deutsche Versicherung da drauf den europäischen Versicherer nicht anzuerkennen, müssten Sie eventuell sogar vor Gericht um Ihr Recht kämpfen. Diese Praxis hat dazu geführt, dass sich schon einige europäische Versicherer vom deutschen Markt zurückgezogen haben.
Neben der Gruppe von bereits Versicherten, gibt es in Deutschland auch über 100.000 Menschen, die keine gesetzliche oder private deutsche Krankenversicherung besitzen. Da jedoch Versicherungspflicht besteht und sie somit gegen diese Pflicht verstoßen haben, werden bei Wiedereintritt in die deutsche Krankenversicherung eine Strafzahlung und eine Nachzahlung für den nicht versicherten Zeitraum in Rechnung gestellt. Diese Zahlungen können immens hoch sein und führen häufig zur Verschuldung von Nichtversicherten.
Sollten Sie sich jedoch als Nichtversicherte bei einer EUKV versichern, werden keine Strafzahlung und keine Nachzahlung fällig. Es ist also für viele Nichtversicherte finanziell die bessere Option sich mit einer europäischen Krankenversicherung zu versichern und nicht wieder zurück ins deutsche Krankenversicherungssystem einzusteigen.
Unterschiede im Versicherungsschutz
Die europäischen Krankenversicherungen müssen nur Mindeststandards erfüllen, um in Deutschland zugelassen zu werden. Dies führt dazu, dass viele zusätzliche Leistungen, die von deutschen Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden, nicht von der europäischen Versicherung übernommen werden.
Ein Punkt dabei ist der Umgang mit Vorerkrankungen. Sollten Sie also an einer Krankheit leiden, die vor Versicherungsbeginn vorlag, werden die Kosten für die Behandlung dieser Krankheit zwei Jahre lang nicht übernommen. Dies gilt für alle Krankheiten, die Sie fünf Jahre vor Einstieg in die Versicherung erlitten haben. Für chronisch Kranke oder Menschen, die regelmäßige Therapien in Anspruch nehmen, ist also von einem Wechsel in eine europäische Krankenversicherung abzuraten. Generell lohnt sich ein Wechsel also meist nur für junge und gesunde Menschen.
Besonders für junge Arbeitnehmer, Selbstständige und Nichtversicherte sind die europäischen Krankenversicherungen also besonders attraktiv. Vergleicht man deutsche Krankenversicherungstarife mit den europäischen, lassen sich schnell fast 100 Euro pro Monat und mehr sparen. Ihnen sollte jedoch klar sein, dass Sie dafür auch nicht die gleichen Leistungen wie bei einem deutschen Versicherer erhalten.
Auch wenn sich die Versicherung „europäisch“ nennt, ist der Versicherungsschutz nicht in mehr Ländern gültig, als das auch bei einer deutschen Krankenversicherung der Fall wäre. Auch deutsche Krankenversicherungen, sowohl gesetzlich als auch privat, sind in den europäischen Ländern gültig. Es ist jedoch zu beachten, dass sowohl die EUKV als auch die deutsche Alternative im europäischen Ausland nur Basisbehandlungen abdecken und keinen vollständigen Rundumschutz anbieten. Es ist daher auf jeden Fall empfehlenswert, besonders wenn Ihre Reise nicht in EU geht, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Nur so können Sie sicher sein, dass auch ein medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland bezahlt wird und Rechnungen aus Privatklinken übernommen werden.
Rechtliche Grundlage der Europäischen Krankenversicherung
Die gesetzliche Regelung im Europäischen Wirtschaftsraum, die seit dem 28. Dezember 2009 gilt, ist für alle Dienstleister in Europa gültig. Als Dienstleister zählen auch Versicherungen und damit auch die ausländischen Krankenversicherer. Direkt nach Gültigkeit dieses Gesetzes gab es von mehreren deutschen Versicherungsunternehmen Protest gegen diese Regelungen, jedoch wurde 2011 eindeutig vom Bundesjustizministerium geklärt, was für die Gültigkeit einer europäischen Krankenversicherung in Deutschland genügt: „Ausreichend ist also, dass das Unternehmen in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist“. Es ist also für eine Person mit Wohnsitz in Deutschland möglich, eine Krankenversicherung bei einem ausländischen Versicherer abzuschließen, solange diese gesetzlichen Mindeststandards genügt und in Deutschland zugelassen ist.
In Kürze
- Seit 2009 ist die Europäische Krankenversicherung (EUKV) eine ernstzunehmende Alternative für die deutschen privaten und gesetzlichen Krankenkassen
- Die Tarife sind meist deutlich günstiger, können jedoch bei hohem Alter oder Vorerkrankungen sehr unattraktiv werden
- Besonders für Nichtversicherte lohnt sich ein Blick auf den Markt der EUKVs
- Der Versicherungsschutz ist jedoch meist deutlich geringer
- Bei Auslandsaufenthalten empfiehlt es sich immer noch eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen