Die Auslandskrankenversicherung Testsieger der Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest ist eine Verbraucherorganisation und die mit Abstand bekannteste Stiftung in Deutschland. 94 % aller Deutschen kennen die Stiftung Warentest und jeder dritte Deutsche bezieht die Testergebnisse der Stiftung Warentest in seine Kaufentscheidungen mit ein. Als unabhängige Stiftung bürgerlichen Rechts sowie aufgrund staatlichen Auftrages und gefördert durch Steuergelder testet die Stiftung Warentest seit 1964 Produkte und Dienstleistungen nach wissenschaftlichen Methoden. Die Stiftung Warentest empfiehlt den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, da sie vor hohen Kosten schützen kann und wichtige Dienstleistungen für den Schadensfall beinhaltet, wie zum Beispiel einen Krankenrücktransport. Dabei ist die teuerste Krankenversicherung nicht unbedingt die Beste. Die Stiftung Warentest testet für Sie neutral verschiedene Angebote und veröffentlicht sie in ihrer Publikation Finanztest, damit Sie Ihren Urlaub wirklich in vollen Zügen genießen können.
Vorteile der Stiftung Warentest-Testsieger
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Erstattung der Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen
- Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
- Freie Ärzte- und Krankenhauswahl
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten
- Erstattung von Arznei- und Verbandsmitteln
Stiftung Warentest Finanztest Ausgabe 04/2017
In der letzten Ausgabe der Zeitschrift Finanztest hat die Stiftung Warentest 88 Jahresverträge für Reisekrankenversicherungen untersucht. Von den getesteten Jahrespolicen waren 39 Familientarife und 49 Verträge für Einzelpersonen. Über die getesteten Versicherungen können eine beliebige Anzahl an Reisen pro Jahr, bis zu 8 Wochen pro Reise, versichert werden.
Der Testsieger im Bereich Reisekrankenversicherung für Einzelpersonen ist die DKV Versicherung und die Ergo Direkt, die beide mit „sehr gut“ (0,6) bewertet wurden.
Der Testsieger im Bereich Reisekrankenversicherung für Familien ist die ebenfalls die DKV Versicherung und die Ergo Direkt, die beide mit „sehr gut“ (0,8) bewertet wurde.
Lohnt es sich zu vergleichen?
Nicht umsonst vertraut ein großer Teil der Deutschen auf die Ergebnisse der Stiftung Warentest. Seit 1964 testet die Stiftung Warentest zuverlässig und unabhängig Produkte und Dienstleistungen. Wir denken, dass Sie auch im Falle der Krankenversicherung der Stiftung Warentest vertrauen können. Allerdings ist der Markt der Auslandskrankenversicherungen groß und unübersichtlich und es kann sich auch mal was ändern an den Policen der Versicherer. Daher empfehlen wir Ihnen den Vergleich. Hierzu können sie unseren absolut unabhängigen und zuverlässigen Online-Vergleichsrechner nutzen, der Ihnen Ergebnisse liefert, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind und der auch die Angebote der aktuellen Testsieger der Stiftung Warentest enthält und empfiehlt.
Was kostet und leistet die Auslandversicherung des Testsiegers Hallesche?
Die Auslandsreisekrankenversicherung der Halleschen kostet pro Kalenderjahr für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre 8,50 Euro, für Erwachsene zwischen 18 und 59 Jahren 12,50 Euro und für Erwachsene ab 60 Jahren kostet sie 48 Euro. Der Versicherte hat grundsätzlich die freie Wahl zwischen Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Chirotherapeuten und Osteopathen. Des Weiteren hat die versicherte Person freie Krankenhauswahl, solange diese unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichend diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen. Die Hallesche leistet bei Untersuchung und Behandlung grundsätzlich für Methoden, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Dies gilt auch für Arzneimittel. Darüber hinaus leistet sie auch für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgreich bewährt haben oder die man anwendet, weil keine Methoden oder Arzneimittel der Schulmedizin zur Verfügung stehen.
Die Hallesche Reiseversicherung erstattet im Falle von ambulanten Behandlungen, medizinisch notwendigen Heilbehandlungen und den medizinisch notwendigen Transport im Notfall zum nächsten erreichbaren und entsprechen geeigneten Arzt. Im Falle von stationären Behandlungen werden die Kosten für medizinisch notwenige Heilbehandlungen sowie Unterkunft, Verpflegung und Pflege im Krankenhaus erstattet. Des Weiteren wird die Unterkunft einer weiteren Person übernommen, wenn eine Begleitung medizinisch notwendig ist oder der Versicherte jünger als 16 Jahre alt ist.
Die Hallesche erstattet weiterhin die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen, sowie medizinisch notwendige Füllungen in einfacher Ausführung und medizinisch notwendige Reparaturen von Zahnersatz und Provisorien, die dazu dienen die Kaufähigkeit des Versicherten wiederherzustellen. Darüber hinaus sind ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel erstattungsfähig. Allerdings müssen Arzneimittel aus der Apotheke bezogen werden. Die Hallesche ersetzt die Kosten für medizinisch notwendige Bestrahlungen, Inhalationen und elektrophysikalische Maßnahmen, wenn diese von einem Arzt verordnet sind. Außerdem sind Hilfsmittel in einfacher Ausführung in der Versicherung enthalten, allerdings nur, wenn sie ärztlich verordnet sind und auf der Reise erstmals medizinisch notwendig werden. Wenn Hilfsmittel geliehen werden können erstattet die Hallesche die Leihgebühr für die Dauer des Aufenthaltes im Ausland. Sehhilfen und Hörgeräte sind ausgenommen.
Erstattet wiederum werden Behandlungen aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen, Fehlgeburt oder Entbindung vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche. Inbegriffen in die Versicherung ist weiterhin ein Rücktransport an den ständigen Wohnsitz des Versicherten in Deutschland, in das nächst erreichbare, aus medizinischer Sicht geeignete Krankenhaus.
Der Rücktransport muss medizinisch sinnvoll sein oder der Versicherte muss so schwer erkrankt sein, dass er länger als zwei Wochen im Ausland stationär behandelt werden müsste. Ein weiterer Grund für einen Rücktransport ist, dass die Kosten des Rücktransportes günstiger sind als die erstattungsfähigen Kosten der weiteren Heilbehandlung im Ausland. Auch die Kosten für eine Begleitperson während des Rücktransportes werden erstattet, wenn dies medizinisch notwendig ist oder die versicherte Person unter 16 Jahre alt ist.
Im Todesfall der versicherten Person im Ausland erstattet die Hallesche die Kosten für eine Überführung an den ständigen Wohnsitz in Deutschland oder alternativ die Kosten für eine Bestattung im Ausland bis zu einer Höhe der Kosten, die bei einer Überführung entstanden wären. Wenn ein Versicherter seine Kinder nicht mehr betreuen kann, weil er im Krankenhaus liegt oder verstorben ist und es kein anderen Mitreisenden gibt der die Betreuung übernehmen kann und die Kinder unter 16 Jahre alt sind, dann übernimmt die Hallesche die Kosten der Betreuung so lange bis die Kinder an ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland zurückkehren. Diese Leistungen werden für maximal vier Wochen bezahlt.
Weiterhin in der Versicherung enthalten sind Such-, Rettungs-, und Bergungskosten, die bis zu einer Höchstsumme von 2.500 Euro erstattet werden, wenn der Versicherte aufgrund eines medizinischen Notfalles gesucht, gerettet oder geborgen werden muss. Schließlich werden Aufwendungen erstattet, die entstanden sind durch eine Kontaktaufnahme mit der Alarmzentrale der Halleschen.
Was kostet und leistet die Langzeit Auslandversicherung des Testsiegers TravelSecure?
Die Langzeit Auslandskrankenversicherung von TravelSecure, die bis zu einem Jahr abgeschlossen werden kann kostet für Personen bis 64 Jahre ohne USA und Kanada 1,10 Euro pro Tag und mit USA und Kanada 3,30 Euro pro Tag. Für Personen zwischen 64 und 74 Jahren kostet die Versicherung ohne USA/Kanada 3,30 Euro pro Tag und mit USA und Kanada 9,90 Euro pro Tag.
Durch die Auslandskrankenversicherung der TravelSecure werden medizinisch notwendige Aufwendungen für ambulante und stationäre ärztliche Heilbehandlungen erstattet, inklusive unaufschiebbarer Operationen. Erstattungsfähig sind ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und Schwangerschaftskomplikationen, Entbindung bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), sowie Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt und medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbrüche. Außerdem werden die Kosten der im Ausland notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei einer Frühgeburt erstattet, sofern dieses versichert wird. Die Kostenerstattung ist auf den Betrag von 50.000 Euro begrenzt.
Ersetzt werden zudem die Kosten für Arznei-, Heil- und Verbandmittel aufgrund ärztlicher Verordnung. Ausgenommen sind Massagen, Bäder und medizinische Packungen. Als Arzneimittel gelten außerdem nicht Nährmittel und Stärkungspräparate oder kosmetische Präparate. Enthalten in die Leistungen der Versicherung sind weiterhin schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, also Amalgamfüllungen, sowie Reparaturen von Zahnersatz. Erstattungsfähig ist der Transport zur stationären Behandlung in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus und ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalles erstmals auf der versicherten Reise notwendig werden.
Wenn ein mitversichertes Kind bis 12 Jahre stationär behandelt werden muss wird die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus finanziert. Falls alle Betreuungspersonen, die an einer Auslandsreise teilnehmen eines minderjährigen Kindes durch schwere Krankheit, einen Unfall oder Tod die Reise nicht planmäßig beenden können, dann wird die Betreuung des Kindes übernommen. TravelSecure übernimmt die Kosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, dass nach der Prognose des behandelnden Arztes eine Behandlung im Ausland 14 Tage übersteigt und die voraussichtlichen Kosten einer weiteren Heilbehandlung im Ausland teurer ist als die Kosten des Rücktransportes. Es werden auch die Kosten übernommen für eine mitversicherte Begleitperson, soweit die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des ausführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist. Im Falle des Todes der versicherten Person im Ausland werden die Mehraufwendungen für eine Überführung erstattet oder alternativ die Kosten für eine Bestattung im Ausland.