Auslandskrankenversicherung für Schwangere
Gerade für Schwangere kann eine Auslandskrankenversicherung von großer Bedeutung sein. In dieser besonderen Zeit können Komplikationen schnell und unerwartet auftreten und schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Daher ist es hier ausgesprochen wichtig, sich im Vorfeld ausreichend abzusichern.
ERGO Reiseversicherung – eine Tochter der ERGO Versicherungsgruppe
Die 1907 gegründete ERGO Reiseversicherung AG ist ein international tätiges Unternehmen mit Hauptsitz in München. Im Touristik-Bereich kooperiert die ERGO Reiseversicherung mit Reiseunternehmen wie Deutsche Bahn, TUI sowie DER Touristik und Thomas Cook und vertreibt Reiseschutz-Policen.

Was versichert die ERGO Reiseversicherung?
Leistungen für Schwangere
Sollten während Ihres Auslandsaufenthaltes akute Schwangerschaftsbeschwerden auftreten, übernimmt der Versicherer die gesamten Kosten für notwendige Heilbehandlungen.
Bei akuten Schwangerschaftsunterbrechungen werden von der ERGO Reiseversicherung die Kosten für unaufschiebbare und medizinisch indizierbare Behandlungen in vollem Umfang übernommen.
Sollten es dazu kommen, dass Sie vor der 36. Schwangerschaftswoche entbinden müssen und sich zu dem Zeitpunkt auf Reisen im Ausland befinden, übernimmt der Versicherer die entstandenen Kosten.
Heilbehandlungen, die aufgrund einer Frühgeburt (Entbindung bis zur 36. Schwangerschaftswoche) für das Neugeborene notwendig sind, werden vom Versicherer getragen.
Unter Rooming-In versteht man die Leistung, dass Eltern (eine Begleitperson) während eines stationären Krankenhausaufenthaltes ihres minderjährigen Kindes mit im Zimmer untergebracht werden und dort übernachten können.
Allgemeine Leistungen
Kosten für im Ausland ärztlich verordneten und notwendigen Arznei- und Verbandsmittel werden vom Versicherer getragen, genauso wie die Aufwendungen für medizinische Hilfsmittel.
Medizinische Hilfsmittel sind Gegenstände, die zur Unterstützung einer Krankheitsbehandlung oder zum Ausgleich einer gesundheitlichen Behinderung benötigt werden.
Sollten Sie auf einer Auslandsreise erkranken oder einen Unfall erleiden, übernimmt die ERGO Reiseversicherung voll umfänglich die Kosen für ambulante sowie stationäre Heilbehandlungen inklusive (+ Krankenhaustagegeld).
Erstattet werden Kosten für Operationen sowie notwendige Arznei- und Heilmittel sowie Verbandsmaterial.
Die ERGO Reiseversicherung organisiert und übernimmt die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport. Auch das Reisegepäck wird vom Versicherer zurückgeholt.
Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus zur Erstversorgung, in ein Krankenhaus zur Weiterversogung sowie zur Unterkunft im Anschluss an eine Behandlung werden vom Versicherer übernommen.
Im Versicherungsschutz der ERGO Reiseversicherung sind ebenfalls schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz und Zahnprothesen inbegriffen.
Im Todesfall der versicherten Person im Ausland wird auf Wunsch der Angehörigen eine Überführung an den vor Reiseantritt letzten Wohnsitz organisiert und bezahlt. Alternativ organisiert die ERGO Reiseversicherung die Bestattung im Ausland und erstattet hierfür die Kosten bis zu der Höhe der Kosten, die bei einer Überführung angefallen wären.
Auch besondere Heilbehandlungen, die die Genesung des Patienten herbeiführen sollen, sind versichert. Diese umfassen die Erstversorgung, Behandlung, Pflege und Rehabilitation, als Beispiel können hier Massagen genannt werden.
Ebenfalls im Versicherungsschutz ist die Erstanschaffung besonderer Hilfsmittel inbegriffen. Als Hilfsmittel gelten Gegenstände, die eine Behinderung ausgleichen wie beispielsweise Hör- und Sehhilfen wie Hörgeräte und Brillen sowie orthopädische Hilfen wie Krücken/Gehhilfen, Prothesen, und Miete eines Rollstuhls, aber auch Herzschrittmacher.
Bitte beachten Sie: Der Versicherungsschutz ersteckt sich ausschließlich auf Hilfsmittel, die während der Reise erstmals erforderlich werden!
Lohnt es sich zu vergleichen?
Die Tarife der ERGO Reiseversicherung übernehme viele Leistungen für Schwangere. Allerdings ist der Markt der Auslandskrankenversicherungen groß und es gibt auch andere Versicherer, die gute Leistungen für Schwangere bieten. Dazu gehört zum Beispiel die Reisekrankenversicherung der AXA Versicherungsgruppe (singleTRAVEL), die es bereits ab acht Euro pro Jahr gibt.
Ein Vergleich ist letztendlich immer sinnvoll. Hierzu können Sie unseren zuverlässigen und unabhängigen Online-Versicherungsvergleich nutzen, der Ihnen die Produkte vieler Versicherer aufzeigt. Somit können Sie ganz leicht die Leistungen auch bezüglich Schwangerschaft und anderer Faktoren vergleichen.

Weiteres zum ERGO Tarif
Allgemeine Informationen
Die Auslandskrankenversicherung der ERGO Reiseversicherung ist sowohl im Jahresschutz als auch für einmaliges Reisen erhältlich.
Im Jahresschutz sind beliebig viele Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres mit einer maximalen Länge von 45 Tagen versichert. Die Kosten beginnen hier ab 11,50 Euro im Jahr für eine einzelne Person.
Der Einmalschutz wird nach der Dauer der Reise taggenau kalkuliert und wird mit der Länge der Reise günstiger. Für eine 14-tägige Reise kann hier mit Kosten von ca. 25 Euro (1,70 €/Tag) pro Person gerechnet werden.
Der Schutz ist dabei in beiden Tarifen identisch.
Die Leistungen in Bezug auf Schwangerschaft sind in den Tarifen der ERGO Reiseversicherung besser als bei den meisten anderen Versicherern.
Erstattet werden die im Ausland anfallenden Kosten für ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, medizinisch bedingte Schwangerschaftsunterbrechungen, Entbindung bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche und Heilbehandlungen für ein neugeborenes Kind bei Frühgeburten ebenfalls bis zur 36. Schwangerschaftswoche.
Auch wenn die Schwangerschaft erst während der Reise eintritt, leistet die ERGO Reiseversicherung für gewisse Leistungen im Ausland.
In diesem Fall werden die Kosten für maximal fünf Vorsorgeuntersuchungen, mindestens zwei Ultraschalluntersuchungen sowie ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen übernommen.
Erstattet werden ebenfalls die Kosten für eine ambulante oder stationäre Entbindung, einschließlich der Mehrkosten für einen Kaiserschnitt, wenn dieser medizinisch notwendig sein sollte. Geleistet wird des Weiteren für medizinisch bedingte Schwangerschaftsunterbrechungen, Geburtshelfer und Hebammen sowie die postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenen.
Vorteile auf einen Blick
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Behandlung bei akuten Schwangerschaftsbeschwerden und Schwangerschaftsunterbrechungen
- Entbindung von Frühgeburten (bis zu 36. Schwangerschaftswoche)
- Heilbehandlung eines Neugeborenen und der Mutter bei Frühgeburt
- Medizinisch sinnvoller Rücktransport