Auslandskrankenversicherung Kind – was gibt’s zu beachten?
Wer eine Reise ins Ausland plant, sollte bei der Planung unbedingt auch die Reiseversicherungen berücksichtigen und in die Reisekasse einkalkulieren. Insbesondere die Auslandskrankenversicherung, auch Reisekrankenversicherung genannt, ist bei Auslandsaufenthalten besonders wichtig und kann Sie im Schadensfall vor hohen Arzt- und/oder Krankenhauskosten bewahren.
Außer durch den Schutz vor hohen Kosten, steht die Reisekrankenversicherung auch mit Rat und Tat an Ihrer Seite und unterstützt Sie telefonisch über die 24-Stunden-Notruf-Hotline. Sie können sich jeder Zeit mit Fragen aller Art an den Reise-Assistance-Service wenden, egal ob es um Gesundheitsfragen oder um Fragen zum Reiseziel geht. Im Schadensfall werden Sie aus der Ferne betreut und bei der Suche nach dem passenden Spezialisten unterstützt.

Besonders wenn Kinder oder Jugendliche ohne erwachsene Begleitperson auf Reisen gehen oder mit einer Jugendgruppe verreisen, ist es unabdingbar eine private Reisekrankenversicherung im Gepäck zu haben. Zwar sind bei organisierten Jugendgruppenreisen immer auch erwachsene Betreuer dabei, allerdings wird man nicht immer über den Reiseveranstalter versichert und die Suche nach dem richtigen Spezialisten kann im Bedarfsfall trotz Sprachkenntnissen umständlich werden.
Die meisten Versicherer stellen auch einen sogenannten KiJu-Assistance-Service zur Verfügung, der rund um die Uhr für die Reisenden erreichbar ist und im Zweifelsfall Abhilfe schafft. Auch vor der Reise können sich die Kinder und Jugendlichen mit der Versicherung in Verbindung setzen, um sich bei der Zusammenstellung einer Reiseapotheke beraten zu lassen oder sich bei Fragen zum Reiseziel zu informieren. Pubertierende möchten oft so selbstständig wie möglich sein und am besten alles ohne elterliche Hilfe planen – da trifft es sich gut, wenn die Versicherung ein paar Hilfestellungen anbietet.
Ob es nur eine Erkältung, eine Magenverstimmung oder gar eine Verletzung ist – damit ist weder Zuhause noch im Ausland zu spaßen. Es ist vollkommen verständlich, dass Eltern auch im Ausland stets über das Wohlergehen der Schützlinge besorgt sind. Daher sollten auch die kleinsten Familienmitglieder ausreichend abgesichert werden, bevor die Reise losgeht.
Die wichtigsten Punkte:

Im Falle eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung können so unmittelbar erforderliche Leistungen europaweit in Anspruch genommen werden. Allerdings gilt das über die EHIC nur für Leistungen aus dem öffentlichen Sektor, das heißt öffentliche Ärzte mit Wartezeit und öffentliche Krankenhäuser mit Mehrbettzimmern. Privatkliniken sind ausgeschlossen.
Oftmals muss trotz EHIC in Vorkasse getreten werden, ansonsten kann die Behandlung im Ausland verweigert werden. Nach der Rückkehr nach Deutschland müssen alle Belege über die getätigten Leistungen bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Dieser Prozess kann umständlich, zeitaufwendig und nervenraubend sein. Außerdem bekommt man in den meisten Fällen nicht den vollen Betrag erstattet, sondern nur den Anteil, den man auch in Deutschland für die jeweilige Behandlung in Rechnung gestellt bekommen hätte. Hinzu kommt, dass auch Bearbeitungsgebühren anfallen und vom auszuzahlenden Betrag abgezogen werden. Sie werden also nie den vollständigen Betrag zurückbekommen.
Zudem kommt noch, dass die gesetzlichen Leistungen für das Ausland stark begrenzt und nur in äußersten Notfällen in Anspruch zu nehmen sind. Das größte Manko der EHIC ist, dass die Kosten für einen Krankenrücktransport immer ausgeschlossen sind. Da dieser – je nach Destination – zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro kosten kann, kann er auch den privaten finanziellen Ruin bedeuten, vor dem Sie mit einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung geschützt wären.
In der Regel gelten als Familie maximal zwei Erwachsene (Ehepartner/Lebensgefährten) und mindestens ein unverheiratetes Kind (auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder) bis zur Vollendung des 18. bzw. 25. Lebensjahres. Alle Personen müssen in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben. Die Versicherungsprämie richtet sich meistens nach der Altersstufe des ältesten Erwachsenen.
Auch preislich überzeugt der Familientarif: Beim Jahresvertrag vom Testsieger-Tarif fallen Kosten in Höhe von 33 Euro an, für den günstigsten Tarif zahlt man 19,60 Euro, ebenfalls für alle Reisen innerhalb eines Jahres. Der Testsieger-Jahrestarif für eine Einzelperson liegt bei 12,50 Euro und der günstigste bei 7,50 Euro. Multipliziert man die die Einzelperson-Prämien mit dem Faktor drei, bei beispielsweise drei Familienmitgliedern, ist man schon bei 37,50 Euro bzw. bei 22,50 Euro was in beiden Fällen die Familientarif-Prämien bereits übersteigt.
Zunächst die Gemeinsamkeiten der beiden Policen: Es handelt sich hierbei um reine Auslandskrankenversicherungen ohne Selbstbehalt mit einer unbegrenzten Deckungssumme, die weltweit, inklusive USA und Kanada, gültig sind. Beide Tarife beinhalten den Service eines Ombudsmannes und einer 24-Stunden-Notruf-Hotline. Die Kosten für den Krankenrücktransport sowie Arznei- und Verbandsmittel werden zu 100 Prozent von beiden Versicherern übernommen. Auch ambulante und stationäre Behandlungen werden komplett bezahlt. Es handelt sich zwar um Jahresverträge, allerdings darf eine Reise am Stück maximal 56 Tage dauern. Sollte man nach Ablauf der Versicherungsfrist transportunfähig sein, verlängert sich die Nachleistung bis zur Transportfähigkeit. Akute Schwangerschaftsbeschwerden und -unterbrechungen, sowie Entbindungen von Frühgeburten werden ebenfalls zu 100 Prozent erstattet. Auch die Transportkosten ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus oder in ein Krankenhaus zur Weiterversorgung sowie der Transport zur Unterkunft im Anschluss an die Erst- und Weiterversorgung werden komplett bezahlt. Auch schmerzstillende Zahnbehandlungen und Reparaturen von Zahnersatz fallen ins Leistungsspektrum beider Policen. Die Überführungskosten im Todesfall werden zu 100 Prozent übernommen.
Als Familie zählen hier maximal zwei Erwachsene (Ehepartner/Lebensgefährte) und mindestens ein, aber höchstens fünf unterhaltsberechtigte Kinder unter 25 Jahre bzw. bis zum Ende einer Ausbildung. Alle versicherten Personen müssen in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben.
Was den Testsieger vom günstigsten Tarif unterscheidet: Zum einen inkludiert dieser Tarif Heilbehandlung eines Neugeborenen bei Frühgeburt sowie die Anreise Angehöriger bei einem Krankenhausaufenthalt und den Rooming-In-Service für Eltern – und das alles zu 100 Prozent. Außerdem werden auch die Bestattungskosten im Ernstfall komplett übernommen.
Diese Versicherung unterscheidet sich vom Testsieger in drei Punkten: Im Falle einer stationären Behandlung gibt es ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 Euro pro Tag und es werden besondere Heilbehandlungen wie zum Beispiel Massagen zu 100 Prozent übernommen. Die Bestattungskosten sind hierbei allerdings auf 10.000 Euro beschränkt, was aber im traurigen Ernstfall normalerweise ausreichend ist.
Wie komme ich zu meiner Versicherung?
Diese Versicherungen können Sie abschließen:
Das sagen unsere Kunden:

„Da ich oft im Ausland arbeite, bin ich froh, dass ich über covomo die optimale Versicherung für meine Aufenthalte bekomme.“

„Danke an Euch covomo Team. Jetzt kann der Urlaub mit meinen beiden kleinen Kindern starten. Schön, dass es so unkompliziert geklappt hat..“

„Die Versicherung für mein Auslandssemester in Südafrika habe ich einfach über covomo gefunden und abgeschlossen.“