Auslandskrankenversicherung für 1 Jahr
Eine Reisekrankenversicherung, auch Auslandskrankenversicherung genannt, ist ähnlich aufgebaut wie die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Es besteht jedoch ein wesentlicher Unterschied: Sie ist nur im Ausland gültig. Da in Deutschland keine
Krankenversicherungspflicht für den Auslandsaufenthalt besteht, sind alle Reiseversicherungen immer private Versicherungen und auf freiwilliger Basis abschließbar. Eine Ausnahme gibt es aber auch hier: Einige Länder verlangen für die Visumserteilung einen Krankenversicherungsnachweis für das jeweilige Land. Dazu zählen zum Beispiel Russland, die USA und Kanada.
Die private Auslandskrankenversicherung übernimmt im Ausland anfallende Arzt- und/oder Krankenhauskosten, Kosten für Arznei- und Verbands- sowie medizinische Hilfsmittel, ambulante und stationäre Behandlungen, akute Schwangerschaftsbeschwerden und unterbrechungen, sowie Entbindungen von Frühgeburten genauso wie einen Krankenrücktransport und schmerzstillende Zahnbehandlungen und Reparaturen von Zahnersatz. Auch Überführungs– beziehungsweise Bestattungskosten bei Tod werden von der Reisekrankenversicherung übernommen.
EHIC – European Health Insurance Card
Die Abkürzung EHIC steht für European Health Insurance Card und bedeutet auf Deutsch so viel wie „Europäische Krankenversicherungskarte“. Diese ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch dabei und befindet sich auf der Rückseite der gesetzlichen Krankenkassenkarte. Dort sind auch alle für eine Behandlung im Ausland relevanten Patientendaten hinterlegt.
Sinn der EHIC ist die Gewährleistung eines Basisschutzes im europäischen Ausland, genauer, in den Ländern, die das Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland eingegangen sind. Dazu zählen neben den 28 EU-Mitgliedstaaten auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Auch mit weiteren Ländern wie Bosnien-Herzegowina, Israel, Kosovo, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Serbien, der Türkei und Tunesien besteht solch ein Abkommen. Allerdings sollte man beachten, dass man in diesen Ländern lediglich im äußersten Notfall behandelt wird und man den EHIC-Schutz keinesfalls als reguläre Krankenversicherung für das Ausland ansehen sollte.
Öffentliche Krankenhäuser und lange Wartezeiten
Dieser Basisschutz garantiert eine unmittelbar erforderliche Versorgung nach einem Unfall oder aufgrund einer schweren Erkrankung. Mit der EHIC ist die Inanspruchnahme der Leistungen allerdings nur im öffentlichen Sektor (öffentliche Ärzte und Krankenhäuser, keine Privatkliniken) möglich, was überfüllte Wartezimmer und lange Wartezeiten bedeuten kann.
Hinzu kommt noch, dass mit der EHIC stets in Vorkasse getreten werden muss. Der
Erstattungsprozess kann erst nach der Rückkehr beginnen und zudem sehr aufwendig sein.
Zum einen müssen alle getätigten Zahlungen mit einer Quittung belegt werden und zum anderen bekommt man auch nie den gesamten Betrag zurückerstattet. Eine Entschädigung erfolgt maximal in der Höhe des in Deutschland angesetzten Betrags für die jeweilige Leistung. Außerdem schließt die EHIC einige Leistungen grundsätzlich aus. Dazu zählt als teuerste Position der Krankenrücktransport, der innerhalb Europas – je nach Reiseziel – zwischen 10.000 und 100.000 Euro kosten kann.
Welche Tarife gibt es?
Bei Jahresverträgen ist die Anzahl der Auslandsreisen nicht limitiert, lediglich die Reisedauer jeder einzelnen Reise. Die gängigen Reisedauern liegen zwischen 42 und 60 Tagen. Die Tarifprämien bewegen sich zwischen 7,50 Euro (günstigster Jahrestarif für private und geschäftliche Reisen weltweit inklusive USA und Kanada mit einer maximalen Reisedauer von 45 Tagen) und 12,50 Euro (Testsiegertarif, geeignet für private und geschäftliche Reisen weltweit inklusive USA und Kanada mit einer maximalen Reisedauer von 56 Tagen).
Ausschlaggebend hierbei ist, dass mit der Einreise nach Deutschland, auch wenn diese verfrüht und ungeplant passiert, der Versicherungsschutz sofort erlischt. Sofern Sie nicht nach Deutschland einreisen, ist es irrelevant in wie vielen Ländern Sie sich aufhalten. Außerdem ist ein Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung für den Versicherungsabschluss. Verlegen Sie den Wohnsitz ins Ausland, erlischt der Versicherungsschutz ebenfalls. Für Langzeitreisen, die über ein Jahr hinaus dauern, haben wir sechs Tarife im Angebot, deren Prämie zwischen fünf und 24 Euro pro Tag beträgt, wobei die Reisedauer immer auf fünf Jahre beschränkt ist. Die günstigeren Tarife sind auch mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 25 Euro pro Schadenfall belastet.
Günstigster Tarif vs. Testsieger
Eine Begrenzung der maximalen Deckungssumme gibt es nicht. Beide Tarife erstatten die Kosten für einen Krankenrücktransport zu 100 Prozent, genauso wie für Arznei-, Verbands- und medizinische Hilfsmittel. Auch ambulante und stationäre Krankenhausbehandlungen sowie besondere Heilbehandlungen, wie zum Beispiel Massagen, werden von beiden Versicherern übernommen. Bei akuten Schwangerschaftsbeschwerden und im Falle einer Entbindung (Frühgeburt bis zur 36. Schwangerschaftswoche) werden die Kosten ebenfalls zu 100 Prozent von der Versicherung getragen. Sollten Sie nach Ablauf des Versicherungsschutzes nicht transportfähig sein, wird der Versicherungsschutz bis zur Transportfähigkeit verlängert. Behandlungen von Zahnersatz oder Vorsorgeuntersuchungen für Zähne sind nicht in den Versicherungsleistungen enthalten.
Dieser Tarif entschädigt Krankenhausaufenthalte mit einem Tagegeld in Höhe von 30 Euro je Tag, schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparaturen von Zahnersatz werden dafür aber komplett übernommen. Überführungskosten im Todesfall sind bis 10.000 Euro abgedeckt, was im Normalfall ausreichend ist. Bestattungskosten im Ausland werden bis zur Höhe der alternativen Überführungskosten übernommen.
Der Tarif entschädigt den Krankenhausaufenthalt mit einem Krankenhaustagegeld in Höhe von 50 Euro pro Tag, jedoch maximal 30 Tage lang. Auch die Anreisekosten von Angehörigen bei einem Krankenhausaufenthalt und das Rooming-In werden vom Versicherer übernommen. So können die Angehörigen im selben Zimmer unterkommen, wie der Geschädigte. Kosten, die durch akute Schwangerschaftsunterbrechungen entstehen, werden komplett übernommen. Heilbehandlung eines Neugeborenen bei Frühgeburt sind mit bis zu 50.000 Euro abgedeckt. Schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparaturen von Zahnersatz werden mit bis zu 500 Euro entschädigt.
Transportkosten ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus für die Weiterversorgung und zur Unterkunft im Anschluss an Erst- und Weiterversorgung sowie Überführungs- beziehungsweise Bestattungskosten bei Tod werden ebenfalls vom Versicherer getragen. Genauso wie Hotelkosten bei einer Unterbrechung der Rundreise.

Zielgruppen
Besonders interessant sind diese Jahresreisversicherungen für junge Leute, die zum Studieren, als Au-Pair oder für ein Work-and-Travel-Jahr ins Ausland gehen. Auch für Praktika oder ein Freiwilliges Soziales oder ein Freiwilliges Ökonomisches Jahr kann eine einmalige Langzeitversicherung interessant sein.
Für diese Zielgruppen bietet Covomo extra abgestimmte Tarife an, die sich zum Beispiel
besonders gut für Au-Pair- oder Work-and-Travel-Reisen eignen. Auch für Studenten hält Covomo Sondertarife im Versicherungspool bereit. Der Interessent muss lediglich bei der Reiseart den gewünschten Verwendungszweck angeben.
Auch für Geschäftsreisende, die einen längeren Auslandsaufenthalt planen, können diese Versicherungen interessant sein. Zwar werden viele Arbeitnehmer auch auf geschäftlichen Reisen über den Arbeitgeber versichert, allerdings nicht alle. Selbstständige müssen sich zum Beispiel selbst versichern.
Wie komme ich zu meiner Versicherung?
Diese Versicherungen können Sie abschließen:
Das sagen unsere Kunden:

„Da ich oft im Ausland arbeite, bin ich froh, dass ich über covomo die optimale Versicherung für meine Aufenthalte bekomme.“

„Danke an Euch covomo Team. Jetzt kann der Urlaub mit meinen beiden kleinen Kindern starten. Schön, dass es so unkompliziert geklappt hat..“

„Die Versicherung für mein Auslandssemester in Südafrika habe ich einfach über covomo gefunden und abgeschlossen.“