Reisearten und reisende Personen
Bei der stets wachsenden Anzahl an verschiedenen Reisearten, wie z. B. Work & Travel- oder Au-Pair-Aufenthalte, kann man schnell den Überblick verlieren. Hinzu kommt noch, dass die Versicherer die jeweils reisenden Personen stets unterschiedlich definieren und es in der Regel an einer einheitlichen Definition der Reisegruppen oft mangelt. Daher haben wir uns die Mühe gemacht, um Ihnen einige der am häufigsten gestellten Fragen umfassend zu beantworten.
- Eltern mit minderjährigen Kindern sind immer alle in einem Vertrag versichert.
- Kinder die noch zur Schule gehen oder in Ausbildung bzw. Studium sind ebenfalls mitversichert.
- Außerhalb davon unterscheiden die Versicherer nach Eintrittsalter und ob die Kinder noch in häuslicher Gemeinschaft leben.
In der Regel ja. Wenn nur ein Familienmitglied reist, wird bei Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen der abgedeckte Reisewert minimiert.
Beipiel ERV (Europäische Reiseversicherung): Reist ein Familienmitglied alleine, sinkt die Deckungssumme (bzw. der versicherte Reisewert) um 50%. Sobald mehr als ein Familienmitglied zusammen die Reise antritt, sind wieder bereits 100% des Reisewertes versichert.