Darum lohnt es sich, eine verlängerte Garantie zu haben.
Backofen, Geschirrspüler, Waschmaschine und viele andere Elektrogeräte sind im Alltag für uns unverzichtbar geworden. Was aber, wenn das Gerät plötzlich und unerwartet kaputtgeht? Die gesetzliche Gewährleistung oder eine gewährte Garantie sichern Ihnen die gekauften Elektrogeräte grundsätzlich für einen Zeitraum von 24 Monaten ab. Allerdings ist die Garantie eine rein freiwillige Leistung z.B. des Herstellers, der auch die Garantiedauer individuell festlegt.
Oft zeigen sich Herstellungs- oder Produktionsfehler leider erst nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung bzw. Garantie. Hiermit verbunden sind nicht selten teure Reparaturen oder im schlimmsten Fall muss ein neues Gerät angeschafft werden, wenn sich eine Reparatur nicht mehr rechnet.
Was bietet Ihnen die Garantieverlängerung? Damit Sie lange unbeschwerte Freude an funktionsfähigen Elektrogeräten haben, verlängern wir Ihre Garantie: Mit unserer Garantieverlängerung können Sie nahezu alle Geräte, die Sie in Ihrem Haushalt nutzen sowie Ihre verschiedenen Mobilgeräte umfangreich und preiswert gegen Konstruktions-, Guss- und Materialfehler als auch Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler absichern. Sie schützen sich vor hohen Reparaturkosten und im Fall, dass das Gerät nicht mehr zu reparieren ist, erhalten Sie kurzfristig ein gleichwertiges Ersatzgerät oder den finanziellen Gegenwert.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
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Kann ich mehrere Geräte gleichzeitig versichern?
Ja, es können mehrere Geräte gleichzeitig abgesichert werden. Egal ob direkt nach dem Kauf oder auch im Nach-gang dazu. Auch bereits vorhandene Elektrogeräte sind versicherbar.
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Welches maximale Gerätealter dürfen die verschiedenen Geräte haben?
Es können alle Elektrogeräte versichert werden, die bei Abschluss der Versicherung noch keine 6 Monate alt sind (Nachweis durch Kaufquittung).
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Wie lange ist meine maximale Versicherungsdauer?
Die Versicherungsdauer beträgt max. 36 Monate bzw. max. 60 Monate (je nach Vereinbarung) ab Datum des Erstkaufs gemäß Original-Kaufquittung.
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Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Nein, es gibt im Versicherungsfall keine Selbstbeteiligung.
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Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Bei einem Defekt besteht eine Selbstbeteiligung von 50 € und bei einem Verlust in Höhe von 75 €.
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Gibt es eine Wartezeit?
Für Geräte, die innerhalb von sieben Tagen nach Erstkauf versichert werden, gibt es keine Wartezeit. In allen anderen Fälle besteht eine Wartezeit von sechs Wochen ab Versicherungsbeginn.
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Was passiert bei Verkauf des versicherten Gerätes?
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