Die Rollerversicherung in Kürze
Für bestimmte Fahrzeuggruppen, zu denen unter anderem Mopeds, Mofas, Roller sowie Leicht- und Kleinkrafträder aber auch Krankenfahrstühle und E-Bikes sowie Pedelecs zählen, gilt in Deutschland eine allgemeine Versicherungspflicht. Hierbei geht es um einen Haftpflichtschutz, der den Fahrer vor Schadensersatzansprüchen von Dritten schützt. Diese wird im Volksmund oft kurz Rollerversicherung genannt.
Versichert werden können …
0km/h
Mofas
0km/h
Krankenfahrstühle (auch über 30 km/h)
0km/h
Leichtkraft- und Kleinkrafträder, E-Bikes und Pedelecs
0km/h
Roller, Mopeds und Mokicks
Haftpflicht
Teilkasko
Postalischer Versand
Schäden
Mitversicherung
Fahrzeugnutzung
Auslandsschutz