Gäste und Besucher in Deutschland – Was muss man beachten?

Nicht nur als Reiseland, sondern auch als Aufenthaltsland ist Deutschland für viele Personen aus dem Ausland sehr attraktiv. Damit man während eines solchen Aufenthaltes bei einer Erkrankung oder auch bei einem Unfall keine finanziellen Schwierigkeiten bekommt, ist ein ausreichender Krankenversicherungsschutz über eine Auslandskrankenversicherung in Deutschland notwendig. Da es hierbei einiges zu beachten gibt, haben wir Ihnen im Nachfolgenden einige der am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Oft wird das Wort „Ausländer“ im Zusammenhang mit Reiseversicherungen für Gäste und Besucher, die nach Deutschland kommen, falsch verwendet. Dabei spielt die Staatsangehörigkeit fast nie eine Rolle. Ausschlaggebend ist, ob der Versicherungsnehmer seinen dauerhaften Wohnsitz in oder außerhalb Deutschlands hat. Meistens gilt auch ein deutscher Staaatsbürger, der länger als zwei Jahre im Ausland gelebt hat, als „Gast in Deuschland“ und die Tarife, die mit dieser Bezeichnung versehen sind (Ausländer in Deutschland, ausländische Gäste), finden auch für diese Person Anwendung.

Bitte beachten Sie, dass sobald der Gast einen Titel für einen ständigen Aufenthalt in Deutschland erlangt, die Reiseversicherung nicht mehr greift, da somit der ständige Wohnsitz in Deutschland ist. Dann müsste er in das gesetzliche oder private System der deutschen Krankenversicherung wechseln. Diese Bedingung ist bei covomo auf der Detailseite eines jeden Tarifs hinterlegt und Sie können es jederzeit auch in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Die Versicherung kann in der Regel bis zum Tag des geplanten Reisebeginnes bzw. vor der Einreise im Aufenthaltsland abgeschlossen werden.

Einige wenige Ausnahmen gibt es dennoch – diese stellen wir Ihnen im Nachfolgenden kurz vor:

  • TravelSecure: Abschluss bis 10 Tage nach Einreise möglich
  • HanseMerkur: Abschluss bis 30 Tage nach Einreise möglich
  • BDAE und April: Abschluss unabhängig vom Zeitpunkt der Einreise jederzeit möglich
In Deutschland ist die maximale Versicherungsdauer auf 60 Monate gesetzlich beschränkt.
Prinzipiell empfehlen wir immer den Versicherungsschutz über den maximalen Reisezeitraum abzuschließen. Bei einer früheren Rückreise kann bei fast allen Versicherern die Differenz zurückverlangt werden – dies bedingt zwar die Kulanz des jeweiligen Versicherers, ist in der Praxis aber so gut wie nie problematisch. Als Nachweis für die frühere Rückreise kann hier beispielsweise ein Flugticket dienen.
In der Regel ja!

Entweder weil ein Visum eine Vertragsbedingung ist (z.B. VisumPlus der HanseMerkur) und somit kein Vertrag zustande kommt oder weil das Versicherungsunternehmen aus Kulanz die Police storniert. Dazu wenden Sie sich bitte direkt an das Versicherungsunternehmen.

Unabhängig davon besteht natürlich das gesetzliche Widerrufsrecht mit der 14-tägigen Frist.

Sollten Sie EU-Bürger sein, und sich besuchsweise in Deutschland aufhalten, sind Sie über die EHIC-Karte abgesichert. Dabei muss allerdings betont werden, dass nur Notfälle versichert sind. Daher bieten auch hier Auslandskrankenversicherungen einen lohnenden Zusatzschutz – beispielsweise bei einem Krankenrücktransport, welcher ohne geeigneten Versicherungsschutz schnell sehr kostspielig werden kann.

Als Faustregel lässt sich sagen: Je länger man in Deutschland leben möchte, desto eher sollte man versuchen sich direkt über eine deutsche Krankenkasse versichern zu lassen.

Bei Reisen aus einem visumspflichtigen Land:

Die TravelSecure richtet sich nach den Vorgaben der Botschaften. Manche Botschaften verlangen, dass auf dem Versicherungsschein explizit die gleiche Reisepassnummer steht wie auf dem Visumsantrag, um die eindeutige Identifizierung sicherzustellen.

Wenn die zu versicherte Person nicht über ein Reisedokument verfügt (z.B. Minderjährige in der Ukraine), dann können Sie stattdessen die jeweilige Nummer des Ausweisdokumentes angeben, welches Sie auch bei der Botschaft vorlegen.

Bei Reisen aus einen nicht-visumspflichtigem Land:

In diesem Fall können Sie das entsprechende Feld mit „offen“ bezeichnen und den Tarif trotzdem abschließen.

Generell:

Lediglich die TravelSecure (Würzburger) fragt bei Abschluss nach der Passnummer. Versicherungen wie z. B. HanseMerkur oder ERV akzeptieren auch Anträge ohne Passnummer

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