Auch bei Reisen innerhalb Europas sollte man auf einen adäquaten Versicherungsschutz nicht verzichten. Auch wenn die Reise „nur“ ins benachbarte Frankreich oder nach Portugal geht, gelten nach dem Verlassen des deutschen Staatsgebietes andere Regelungen, wenn es um die gesetzliche Krankenversicherung geht.
Zwar gewährt die Europäische Gesundheitskarte (EHIC – European Health Insurance Card) auch im europäischen Raum einen minimalen Basisschutz, allerdings beschränkt sich dieser ausschließlich auf Behandlungen in äußersten Notfallsituationen und darf keinesfalls als reguläre Auslandskrankenversicherung angesehen werden.

In welchen Ländern lässt sich die EHIC anwenden?
EHIC
Die Europäische Gesundheitskarte basiert auf dem Sozialversicherungsabkommen der europäischen Mitgliedsstaaten. Das Abkommen gewährleistet einen grundlegenden Versicherungsschutz für Europäer, die im europäischen Ausland auf Reisen auf ärztliche Behandlung angewiesen sind. Man sollte nicht außer Acht lassen, dass die erstattungsfähigen Leistungen sich ausschließlich auf Notfallbehandlungen beziehen und nicht auf präventive Untersuchungen.
Außerdem ist zu erwähnen, dass trotz der EHIC in den meisten Fällen in Vorkasse getreten werden muss. Die gesetzliche Versicherung übernimmt zwar einen Teil der Kosten, allerdings verläuft das ausschließlich über das Erstattungsprinzip. Vor Ort müssen die Leistungen vom Patienten bezahlt werden. Nach der Rückkehr ins Heimatland können alle erbrachten Leistungen beim gesetzlichen Versicherer eingereicht werden, man sollte aber nie damit rechnen den vollen Betrag ausgezahlt zu bekommen. Die gesetzliche Krankenkasse vergleicht die berechnete Summe mit den Kosten, die bei einer gleichartigen Behandlung in Deutschland entstehen würden und erstattet lediglich den Betrag, der in Deutschland entstanden wäre. Zuzüglich wird eine Servicepauschale für den bürokratischen Mehraufwand von Erstattungsbetrag abgezogen.
Zwar wird ein Teil der Kosten erstattet, allerdings wird die Differenz in jedem Fall größer sein, als die Tarifprämie beim Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung.
Wo bekomme ich die EHIC und was mache ich damit?
Die EHIC ist keine separate Karte, es ist eigentlich nur ein Aufdruck auf der Rückseite auf der gesetzlichen Gesundheitskarte Ihrer Krankenkasse. Zwar ist die EHIC einheitlich gestaltet, allerdings können viele behandelnde Ärzte im Ausland immer noch nichts damit anfangen. Um die Verwirrung möglichst gering zu halten sollten Sie immer darauf achten im Ausland nicht wie in Deutschland Ihre Versicherungskarte einfach in die Hand zu drücken, sondern immer gleich mit der einheitlich gestalteten blauen Rückseite. Die bunte Vorderseite wird keine Institution im Ausland akzeptieren geschweige denn der EHIC zuordnen können.
Die Rückseite der Gesundheitskarte beinhaltet neben einer Notfallnummer Ihrer Krankenkasse auch alle für Erstmaßnahmen wichtigen Informationen zum Karteninhaber. Dazu gehören Der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum und die Versicherungsnummer. Auf dem Kartenchip sind weitere Informationen zum Patienten enthalten. Die Karte ist nicht übertragbar, der Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
Worauf sollte man beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung achten?
Bei der Suche nach einem passenden Tarif gibt es einiges zu beachten. Um den Überblick über die wichtigsten Kriterien nicht zu verlieren, haben wir eine kleine Checkliste zusammengestellt.
Allgemeine Kriterien
Im Optimalfall sollte die maximale Haftungssumme unbegrenzt sein. Ist ein Deckungsbetrag in der jeweiligen Police festgelegt, müssen Sie im Bedarfsfall für die Differenz aufkommen, sollte der entstandene Schaden den festgelegten Betrag übersteigen.
Ist für einen Krankenrücktransport (innerhalb der EU) eine maximale Haftungssumme festgelegt, sollte diese bei mindestens 10.000 Euro liegen. Auch für die Überführung im Todesfall oder eine Bestattung im Reiseland, sollte eine Mindestsumme von 10.000 Euro zur Verfügung stehen.
Der Krankenrücktransport sollte auf jeden Fall in der Police inkludiert und in voller Höhe erstattet werden. Ist dies nicht ausdrücklich der Fall, sollten Sie einen anderen Tarif wählen, da ein Krankenrücktransport sogar innerhalb der EU mehrere Tausend Euro kosten kann.
Eine Reise-Assistance-Hotline kann insbesondere auf Reisen in Länder, deren Sprache man nicht beherrscht, von großer Bedeutung sein. Tritt ein Problem auf, können Sie die Hotline 24 Stunden am Tag sieben Tage die Woche kostenlos kontaktieren und bekommen Überstürzung bei der Krankenhaus- und Arztsuche sowie organisatorischen Hilfestellungen.
Individuelle Kriterien
Bei den meisten Auslandskrankenversicherungen kann man zwischen Single-, Paar-, und Familientarifen wählen. Dabei fallen Paar- und Familientarife in der Regel günstiger aus, als Einzelverträge. Bei Paartarifen müssen die versicherten Personen nicht zwangsläufig verheiratet sein, es reicht, wenn diese lediglich in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben (eheähnliche Gemeinschaft). Der Familientarif versichert zwei Erwachsene und deren Kinder, wobei der Versicherungsschutz auch besteht, wenn die versicherten Personen alleine verreisen.
Man hat die Option zwischen einem Tarif, der nur eine Einzelreise versichert, oder einem Jahrestarif, der alle Reisen innerhalb eines Jahres versichert, zu wählen. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, wie oft man plant im kommenden Jahr zu verreisen. Unternimmt man nur eine Reise, die dafür länger ausfällt, macht es Sinn einen Einzelreisetarif zu wählen, da Jahrestarife eine begrenzte Reisedauer pro Reise versichern. Das sind in der Regel circa 56 Tage pro Reise. Plant man mehrere Reisen innerhalb eines Jahres, die die maximale Versicherungsdauer nicht übersteigen, lohnt sich ein Jahrestarif.
Auch die Reiseart kann individuell angepasst werden. Im Regelfall unterscheidet man hier zwischen Privaturlaub und Geschäftsreisen. Es gibt aber auch Tarife, die beide Reisearten in einer Police versichern, was besonders für Selbstständige interessant sein dürfte. Des Weiteren bietet Covomo unterschiedliche Tarife für Studenten (Auslandssemester), Au-Pairs und Work&Travel-Programme an, die durch ihre besonders attraktiven Preise genau das Richtige für junge Leute sind.
Nahezu jede Versicherungspolice wird sowohl mit, als auch ohne einen Selbstbehaltsanteil angeboten. Wir von Covomo raten grundsätzlich davon ab zu Tarifen mit einer Selbstbeteiligung zu greifen. Diese sind in der „Erstanschaffung“ zwar etwas günstiger als Policen ohne die Beteiligung, dennoch lohnt es sich ein paar Euro draufzuzahlen, denn im Schadensfall muss sich der Policeninhaber in der Regel mit 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens beteiligen. Das kann – je nach Fall – schnell bis hin zu 2 000 Euro kosten, wenn man einen Krankenrücktransport (Richtwert: 10 000 Euro) in Anspruch nehmen muss.
Testsieger oder günstigster Tarif – was ist die „richtige“ Wahl?
Es gibt unzählige Versicherungsunternehmen in Deutschland und nahezu jeder bietet Auslandskrankenversicherungen an. Wie soll man sich da zurechtfinden, wenn dann auch noch jeder einzelne Versicherer mehrere unterschiedliche Tarife anbietet? Gut, dass es auch für Reiseversicherungen Vergleichsportale gibt, die einem die AVB aus dem Versicherungsdeutsch in eine verständliche Formulierung übersetzen und zwischen wichtigen und unwichtigen Bestandteilen unterscheiden.
Der günstigste Tarif kostet gerade mal 7,50 Euro pro Jahr und hat den Test der Stiftung Warentest Finanztest (06/15) mit der Note „gut“ (1,6) abgeschlossen. Er stammt aus der „Inter Versicherungsgruppe“ und nennt sich „Auslandsreise-kranken (AV)“. Der Geltungsbereich umfasst die ganze Welt inklusive USA und Kanada und ist sowohl für geschäftliche als auch private Reisen anwendbar. Er bringt keinen Selbstbehalt mit sich, beinhaltet aber dafür eine Reiseassistance-Hotline und den Service eines Ombudsmannes. Es werden alle Reisen innerhalb eines Jahres versichert, wobei die maximale Dauer pro Reise 45 Tage nicht übersteigen darf. Bleiben Sie länger im Ausland, erlischt der Versicherungsschutz ab dem 46. Tag und Sie tragen alle anfallenden Kosten selbst. Die Deckungssumme dieses Tarifs ist unbegrenzt. Diese Police enthält einige Sonderleistungen für Schwangere, wodurch er sich von vielen Tarifen abhebt.
Der Testsieger-Tarif ist mit 12,50 Euro fast doppelt so teuer, hat aber auch mit der Note „sehr gut“ (0,6) um einiges besser im Test der Stiftung Warentest Finanztest (06/15) abgeschnitten. Er stammt aus dem Hause „Hallesche Private Krankenversicherung“ und ist dort unter dem Namen „HALLESCHE Kolumbus“ gelistet. Auch dieser Tarif beinhaltet keine Begrenzung der Deckungssumme, einen Ombudsmann und eine Reiseassistance-Hotline. Jede einzelne Reise darf länger dauern als beim günstigsten Tarif und zwar ganze 56 Tage und auch ein Rooming-In ist bei diesem Tarif inkludiert. Das bedeutet, dass Eltern, deren Kinder während einer Reise ins Krankenhaus müssen, auf Kosten der Versicherung im Krankenhauszimmer des betroffenen Kindes untergebracht werden, was besonders für Eltern mit Kleinkindern von großer Bedeutung sein kann.
Fazit
Wie man sieht, weist jeder einzelne individuelle Leistungen auf, die für den einen vollkommen unnötig, für einen anderen gleichzeitig unverzichtbar sind. Daher lässt sich eine allgemeine Empfehlung nicht aussprechen. Der von Covomo eigens entwickelte Vergleichrechner erläutert kurz, übersichtlich und verständlich die Vor- und Nachteile jedes einzelnen Tarifs und hilft so bei der Wahl der optimalen Reiseversicherung. Bevor man Tarifempfehlungen bekommt, werden die Wünsche und Daten des Reisenden angegeben, die als erstes Kriterium beim Filtern des Tarifpools vom Vergleichstool berücksichtigt werden.