Definition Familie

Definitionen von Familien Tarifen bei verschiedenen Versicherern

Da einige Versicher die Definition der „Familie“ unterschiedlich angeben haben wir uns die Mühe gemacht, Ihnen die aktuellen Definitionen der Familie als Risikoperson aufzulisten. Bei jeder Versicherung gehören verschiedene Familienmitglieder zur Gruppe der Familie. Der Versicherungsschutz kann also von Versicherung zu Versicherung stark abweichen.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an: [email protected]

Erwachsene:

Maximal 2 Erwachsene

Kinder:

Mindestens ein, bis maximal jedoch bis zu fünf unterhaltsberechtigte Kinder.

Die unterhaltsberechtigten Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung und längestens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sind mitversichert.

Unterscheidung:

Eine Änderung der Definition zwischen einer Einmal- und einer Jahresversicherung gibt es nicht.

Erwachsene:

Maximal 2 Erwachsene (die in häuslicher Gemeinschaft leben)

Kinder:

Kinder sind bis zum 22. Geburtstag versichert, sofern diese noch in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern leben.

Unterscheidung:

Einen Unterschied zwischen Jahres- und einmaligen Verträgen gibt es hier nicht.

Erwachsene:

Maximal 2 Erwachsene (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis)

Kinder:

Mitversichert sind ggf. deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre

Unterscheidung:

Für die Wahl des Familien- / Paartarifs ist das Alter der ältesten zu versichernden Person maßgeblich.

Als Familie gelten: Maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind. Kinder zählen bis einschließlich 25 Jahre

Besonderheiten:

Für allein reisende versicherte Personen: Es gelten maximal die Versicherungssummen der jeweiligen Tarife für Einzelpersonen

Erwachsene:

Maximal 2 Erwachsene

Kinder:

Mindestens 1 Kind ( Volljährige Kinder, solange sich diese in der Ausbildung befinden)

Unterscheidung:

Diese Definition ändert sich weder bei einer Jahrespolice noch bei einer Einmalpolice.

Erwachsene:

Maximal 2 Erwachsene

Kinder:

Mindestens 1 Kind (maximal 21. Jahre alt)

Unterscheidung:

Eine Änderung der Definition zwichen einer Einmal- und einer Jahresversicherung gibt es nicht

Besonderheiten:

Insgesamt dürfen nicht mehr als 7 Personen als Familie reisen.

Erwachsene:

Maximal 2 Erwachsene (unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis und gemeinsamen Wohnsitz)

Kinder:

Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres sind versichert, sofern sie im Versicherungsvertrag namentlich genannt werden.

Eigene Kinder sind in beliebiger Zahl mitversichert, ansonsten ist die Anzahl der Kinder auf maximal sechs begrenzt.

Unterscheidung:

Diese Definition gilt sowohl bei Einzelpolicen als als auch bei Jahresverträgen.

Erwachsene:

Maximal 2 Erwachsene (unabhängig vom gemeinsamen Wohnsitz)

Kinder:

„Eigene“ Kinder bis 21 Jahre sind (prämienfrei) mitversichert

Unterscheidung:

Einmalpolicen gelten für max. 4 Personen unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.

Erwachsene:

Maximal 2 Erwachsene (beide max. 60 Jahre alt)

Kinder:

Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren

Unterscheidung:

Unterscheidungen zwischen einer Jahres- oder Einmalpolice gibt es nicht

Besonderheiten:

Die Familie muss in häuslicher Gemeinschaft wohnen

Erwachsene:

Maximal 2 Erwachsene (abhängig vom gemeinsamen Wohnsitz)

Kinder:

Minimum 1 Kind (maximal 21. Jahre alt)

Unterscheidung:

Einzelpolice:

Als Familie gelten max. 2 Erwachsene und mindestens ein mitreisendes minderjähriges Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) – insgesamt bis zu 5 Personen.

Jahrespolice:

Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Familienversicherungssumme.

Erwachsene:

Maximal 2 Erwachsene

Kinder:

Kinder bis zum 25. Lebensjahr (solange sie im gleichen Haushalt wohnen)

Unterscheidung:

Unterscheidungen zwischen einer Jahres- oder Einmalpolice gibt es nicht

Erwachsene:

Maximal 2 Erwachsene

Kinder:

Kinder bis zur vollendung des 18. Lebensjahres (alle Minderjährigen Kinder)

Unterscheidung:

Unterscheidungen zwischen einer Jahres- oder Einmalpolice gibt es nicht

Erwachsene:

Maximal 2 Erwachsene

Kinder:

Kinder bis zur vollendung des 18. Lebensjahres (alle Minderjährigen Kinder)

Unterscheidung:

Unterscheidungen zwischen einer Jahres- oder Einmalpolice gibt es nicht

Erwachsene:

Maximal 2 Erwachsene

Kinder:

Kinder bis zur vollendung des 18. Lebensjahres (alle Minderjährigen Kinder)

Unterscheidung:

Unterscheidungen zwischen einer Jahres- oder Einmalpolice gibt es nicht