Erwachsene:
Maximal 2 Erwachsene
Kinder:
Mindestens ein, bis maximal jedoch bis zu fünf unterhaltsberechtigte Kinder.
Die unterhaltsberechtigten Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung und längestens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sind mitversichert.
Unterscheidung:
Eine Änderung der Definition zwischen einer Einmal- und einer Jahresversicherung gibt es nicht.