Besonderheiten und Sonderfälle

Besondere Umstände führen oftmals zu Unklarheiten bei der Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes und verlangen daher häufig spezielle Tarife, die über den „Standard-Deckungsschutz“ hinausgehen. In diesem Zusammenhang können viele Fragen auftreten. Diese möchten wir für Sie beantworten und haben daher einige der am häufigsten auftretenden Fragen für Sie zusammengefasst.

Fast alle Versichungsanbieter unterscheiden dahingehend, ob eine Reise in die USA und/oder Kanada führt oder nicht. Das liegt daran, dass die Kosten für medizinische Behandlungen dort in der Regel sehr hoch sind und daher separat versichert werden. In unserer Vergleichsmaske von Covomo können Sie ganz einfach die entsprechende Region auswählen.
Grundsätzlich bietet eine Auslandskrankenversicherung keinen Versicherungsschutz im Inland an. Kurzfristige Aufenthalte, die in Zusammenhang mit dem Auslandseinsatz stehen, können aber je nach Tarif einen solchen Schutz beinhalten.
In der Regel gehören auch die sogenannten Krisengebiete zum standardmäßigen Geltungsbereich von Auslandskrankenversicherungen. Einschränkungen im Hinblick auf Leistungen des Versicherers gibt es lediglich für Krankheiten und deren Folgen, sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an inneren Unruhen verursacht worden sind. Kriegsereignisse sind in der Regel dann vorhersehbar, wenn eine Warnung des auswärtigen Amtes vor Reiseantritt ausgesprochen wurde.
Ja, mittlerweile sind diese Art von Reisen meist immer eingeschlossen.

In der Regel akzeptieren die meisten deutschen Versicherungsgesellschaften leider keinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands. Dies spiegelt sich auch hinsichtlich der Zahlung mittels einer ausländischen Bankverbindung wider. Allerdings bieten die meisten Versicherer für internationale Kunden auch die Zahlung per Kreditkarte an. Nachfolgend finden Sie eine kurze Auflistung der wenigen Ausnahmen, die einen Vertragsabschluss auch mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands und ohne Vorhandensein einer deutschen Bankverbindung, also eine Zahlung per Kreditkarte, ermöglichen:

  • ERV (Bei Einzelverträgen: Wohnsitz in allen EU-Ländern möglich | Bei Jahresverträgen: Wohnsitz in den an Deutschland angrenzenden Staaten möglich)
  • Makler der Touristik (Wohnsitz weltweit möglich – Voraussetzung: Reisen müssen über einen deutschen Reiseveranstalter gebucht werden)

Selbstverständlich finden Sie die oben genannten Versicherer auch auf unserem Vergleichsportal.

Viele Kreditkarteninstitute bieten solche zusätzlichen Versicherungsleistungen für die Karteninhaber an. Die Bandbreite variiert dabei von Institut zu Institut und auch von Kartentyp zu Kartentyp (z.B. Gold, Platin).

Eine besondere Bedingung ist oft, dass die Reise auch mit der Karte bezahlt werden muss, was je nach Reisebüro nicht immer möglich ist. Auch differenzieren Anbieter ob lediglich der Flug, Mietwagen, Hotel oder die gesamte Reise mit der Karten gezahlt wurde. Auch der Selbstbehalt ist der Regelfall – meist ca. 20%. Immer wieder kommt es deshalb zu Streitfällen vor Gericht mit unterschiedlichen Ausgängen.

Aus unserer Erfahrung wissen wir auch, dass viele Kunden zusätzlich eine separate Reiseversicherung abschließen, weil der Versicherungsschutz der Kreditkartenanbieter in den meisten Fällen zu unpräzise oder gar lückenhaft ist. Daher lautet unsere Empfehlung definitiv: Schließen Sie für einen umfassenden Versicherungsschutz eine separate Reiseversicherung ab!

In der Regel ist das kein Problem, da in den meisten Fällen das Alter bei Versicherungsbeginn zählt.
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