Warum man Auslandskrankenversicherungen vergleichen solle

Eine Auslandskrankenversicherung wird Ihnen jedes Mal angedreht, wenn Sie Ihr HeimatlandAuslandskrankenversicherung Vergleich  verlassen. Dabei gehen Sie ja nur ins benachbarte Ausland, um Ihre Bekannten zu besuchen. Für überozeanische Reisen kann man das ja verstehen, man weiß schließlich nie, wie der Körper in einer anderen Umgebung reagiert oder was für Krankheiten es gibt. Aber für die benachbarten Länder braucht man doch keine Auslandskrankenversicherung… Wozu auch, wenn die gesetzliche Krankenkasse in der ganzen EU gilt? An dieser Stelle müssen wir Sie leider in die Realität zurückholen, denn die gesetzliche Krankenkasse sollte in allen Ländern der Europäischen Union anerkannt werden, was jedoch meistens nicht der Fall ist!

Die gesetzliche Krankenkasse schützt im Ausland nur bedingt!

Zur Gültigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Bestimmungen, die man nicht außer Acht lassen sollte. Viele Krankenhäuser im Ausland weigern sich von vornherein schon Ihre Krankenkassenkarte überhaupt anzunehmen und verlangen meist sofortige Barzahlung. Ein weiteres Problem entsteht dann, wenn Sie wieder in Deutschland angekommen sind und Ihrer Krankenkasse die Rechnung zuschicken. Ihre Krankenkasse wird die Kosten nur in der Höhe erstatten, die bei einer entsprechenden inländischen Behandlung entstanden wären. Zudem müssen Sie noch beachten, dass die Bearbeitung ausländischer Rechnungen als zusätzlicher Aufwand angesehen wird und als Verwaltungskosten zum erstattungsfähigen Betrag aufgeschlagen wird. Demensprechend könnte es im Falle einer Erstattung dazu führen, dass Sie Ihre bezahlten Kosten nicht in voller Höhe zurückbekommen, sondern eher einen kleinen Anteil.

Geld Sparen und Vergleichen
Die Auslandskrankenversicherung schütz Sie primär in Notfallsituationen und hilft Ihnen eine entsprechende Behandlung zu bekommen. Dabei sorgt Sie für die Finanzierung der Leistungen, die Sie in so einer Situation bekommen müssen. Ihnen werden somit stationäre und ambulanteBehandlungen erstattet. Falls Sie operiert werden oder Röntgenuntersuchungen dürchführen müssen, auch dann werden die Kosten übernommen. Außerdem gehören auch Zahnarztbehandlungen und die Kosten für Arznei-, Verband- und Heilmittel, die ärztlich verordnet wurden, zu den erstattungsfähigen Kosten.
Im Ausland sind, genauso wie im Inland, Krankentransporte sehr teuer. Dieser Service wird Ihnen von der gesetzlichen Krankenkasse überhaupt nicht erstattet, deswegen müssen Sie bei der Auswahl der Auslandskrankenversicherung gezielt darauf achten, ob dies enthalten ist. Unter Krankentransport versteht man den Transport in das nächste Krankenhaus oder der Transport nach Deutschland, aufgrund von akuter Erkrankung. Sie bekommen von der Auslandskrankenversicherung auch die Kosten für den Krankenkausaufenthalt pro Tag pauschal erstattet. Sie sollten sich die Bedingungen der Versicherungen jeweils gut durchlesen, da nicht jede Versicherung die o.g. Leistungen enthält oder zu den jeweiligen Punkten Einschränkungen aufweist.
Die Auslandskrankenversicherung kann sowohl mit, als auch ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Wir empfehlen die Tarife ohne Selbstbehalt, da Sie dann von der prozentualen Beteiligung verschont bleiben. Denn falls eine Schadensituation entstehen sollte, müssten Sie20 Prozent des Schadens, beziehungweise der kostenpflichtigen Behandlungen selbst tragen, den Rest zahlt die Versicherung.

Einzelreise- oder Jahrestarif?

Auch haben Sie die Wahl zwischen Einzelreise- und Jahresverträgen. Ein Jahresvertrag ist nur dann empfehlenswert, wenn Sie wissen, dass Sie im Jahr öfter vereisen. Dann ist es sogar sehr sinnvoll, da es schon ab der zweiten Reise viel günstiger wäre, als der Abschluss einer Einzelreiseversicherung.

Um Ihnen die beste Versicherung empfehlen zu können haben wir zwei Leistungsstarke und von Finanztest als „sehr gut“ bewertete Tarife für Sie verglichen:

Jahrestarif der Europ Assistance „Reisekrankenversicherung“

Wenn Sie eine Auslandsreiseversicherung für eine Reise abschließen, dann gilt Sie auch nur für die eine angemeldete Reise. Unsere Empfehlung ist die Reisekrankenversicherung von Europ Assistance.

Wenn Sie diese Auslandskrankenversicherung für zwei Wochen abschließen, kostet Sie der Tarif 14,50 Euro. Da der Tarif keinen Selbstbehalt enthält, fallen diese Gebühren weg und Sie sind bei Eintritt eines Schadens, beziehungsweise Krankheitsfalls keine Mitbeteiligung zahlen. Die Versicherung gilt für Reisen mit einer maximalen Reisedauer von 31 Tagen im Einzelreisetarif, beim Jahresvertrag sind Reisen mit einer Reisedauer von 56 Tagen versichert.

Die Versicherung deckt alle Leistungen ab, die so eine Versicherung beinhalte sollte. Dazu gehören:

  • Übernahme der Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, sowie Arznei-, Heil-, Verbandsmittel
  • Zahnbehandlungen
  • Organisation und Bezahlung des Krankenrücktransports ins Heimatland
  • Organisation und Bezahlung des Krankentransports bis zum Krankenhaus
  • Hilfe bei Ersatzbeschaffung benötigter Medikamente
  • Anschaffung von Herzschrittmachern und Prothesen
  • Krankenhaustagesgeld für bis zu 30 Tage
  • Kostenerstattung für Telefonate bis zu 25 Euro
  • Als Familientarif abschließbar: Mitversichert sind Ehe- oder Lebenspartner, sowie Kinder bis 21 Jahre
  • Reiseassistance
  • Behandlungen bei Schwangeren, sobald Sie vor Beginn der 36. Schwangerschaftswoche entbinden
  • Behandlung der Mutter und des neugeborenen Kindes, falls es vor Beginn der 33. Schwangerschaftswoche zu Welt kommt
Sie müssen dabei aber auch beachten, dass der Tarif bestimmte Leistungen nicht beinhaltet, beziehungsweise Sie nicht versichert, wenn:

  • Sie nur zum Zweck der Behandlung ins Ausland gehen
  • Der Arzt schon vor Antritt der Reise feststellt, dass Sie während der Reise behandelt werden müssen
  • Sie selbst die Krankheit oder den Unfall hervorgerufen haben durch Konsum von Alkohol, Drogen, Rausch- und Betäubungsmittel sowie weitere narkotische Stoffe
  • Sie in der Lage sind mit gewöhnlichen Transportmitteln die Rückreise anzutreten, dann wird kein Rücktransport organisiert oder wenn Sie nicht transportfähig sind
  • Sie Schwanger sind und nach Beginn der 36. Schwangerschaftswoche entbinden oder zur Untersuchung müssen

Einzelreisetarif der HanseMerkur„RK 365“

Die Versicherung ist zeitlich befristet und bietet Ihnen Schutz für Reisen, die auch bis zu der Dauer von einem Jahr getätigt werden. Wenn Ihre Reise also bis zu 365 Tagen dauert, dann sind Sie während der gesamten Zeit versichert.

Auch wenn diese Versicherung für die Dauer eines gesamten Jahres gelten kann, ist es trotzdem keine Jahresversicherung und wird dementsprechend nicht automatisch verlängert. Die Versicherung startet frühestens mit der Zahlung der Prämie, aber nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet ebenfalls zum vereinbarten Zeitpunkt.

Der Tarif RK 365 gilt weltweit, außer in Deutschland. Damit die Versicherung in Kraft tritt, müssen Sie sich außerhalb von Deutschland befinden, also im Ausland. Im Vergleich zur Reisekrankenversicherung von Europ Asisstance ist dieser Tarif zwar für einen längeren Zeitraum abschließbar, dafür ist er auch deutlich teurer. Für eine zweiwöchige Reisen würde der Tarif 46,50 Euro kosten. Der Tarif ist ohne Selbstbehalt.

Die Versicherung beinhaltet:

  • Ambulante und stationäre Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen sowie Medikamente, Hilfs- und Verbandmittel
  • Ärztlich verordnete Massagen und medizinische Packungen und Inhalationen
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
  • Kur- und Sanatoriumbehandlungen, sowie Rehabilitationsmaßnahmen aufgrund eines schweren Schlaganfalles, schweren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung
  • Transport bis zum nächsten Krankenhaus
  • Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland
  • Kosten für die Begleitperson bei Krankenrücktransport
  • Krankenhaustagegeld von 50 Euro für maximal 30 Tage, bei stationären Behandlungen 50 Euro pro Tag für maximal 14 Tage
  • Für ambulante Behandlungen werden Pauschalbetrage in Höhe von 25 Euro gezahlt
  • Wenn ein Rücktransport nicht möglich ist, leistet Hanse Merkur bis zum Zeitpunkt der Transportfähigkeit
  • Überführungskosten
  • Reiseassistance
  • Versicherungsleistungen für Frühgeburten
Der Versicherungsschutz gilt nicht:

  • Wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat
  • Für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen, sowie Rehabilitationsmaßnahmen, diese werden nur dann Übernommen, wenn dies durch einen Unfall oder zwingende ärztliche Verordnung vorgeschrieben wurden
  • Wenn Kosten für Behandlungsmethoden oder Arzneimittel entstehen, die weder in Deutschland noch im Aufenthaltsland wissenschaftlich anerkannt sind
  • Für Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen
  • Für Überkronungen, kieferorthopädische Behandlungen, prophylaktische Leistungen und Schienen funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und implantologische Zahnleistungen
  • Für Behandlungen von HIV-Infektionen, wegen Störung oder Schäden der Fortpflanzungsorgane, Selbstmord, Organspenden und deren Folgen, sowie für Vorsorgeuntersuchungen
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In Kürze

  • Die Auslandskrankenversicherung lohnt sich bei jedem Aufenthalt im Ausland, egal ob Sie sich dabei im Nachbarland oder am anderen Ende der Welt befinden. Zu beachten ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung außerhalb der EU nicht mehr gilt und die Praxis zeigt, dass sie auch in der EU nicht immer und die vollen Leistungen bietet.
  • Mit der Auslandskrankenversicherung wird Ihre Behandlung im Versicherungsfall organisiert und von der Versicherung finanziert, weitere Kosten die mit der Behandlung anfallen, werden ebenfalls von der Versicherung getragen. Dasselbe gilt für den Krankentransport.
  • Im Vergleich hat sich gezeigt, dass die Tarife fast identische Leistungen anbieten, mit dem Unterschied, dass der RT 365 Tarif der Hanse Merkur Reisen für die Dauer bis zu einem Jahr versichert, aber dabei auch mehr kostet.