REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG KLASSENFAHRT
Als Klassenfahrt bezeichnet man einen Ausflug, den ein Lehrer mit seiner Klasse durchführt. Eine Klassenfahrt kann in Form eines Ausfluges einen Tag dauern oder man begibt sich auf eine richtige Reise, die mehrere Tage dauern kann. Sie finden sowohl im Inland als auch im Ausland statt, wobei Klassenfahrten ins Ausland fast nie kürzer als 7 Tage sind. Für die Jüngeren sind meist Reisen in einem näheren Umkreis vorgesehen. Ältere Schüler sind erkundungsfreudiger und wollen die Welt sehen, daher werden für sie oft Klassenfahrten ins Ausland geplant.
Mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten ist eine große Herausforderung. Wenn man mit mit einer Gruppe auf eine Reise geht, erfordert das viel Organisation, Planung und Durchhaltevermögen. Außerdem ist der Lehrer mit den Aufsichtspersonen für jedes einzelne Kind verantwortlich und das kann mit einer wilden Horde ziemlich anstrengend werden. Zu organisatorischen Maßnahmen kann auch der Abschluss einer Reiseversicherung gehören. Hier erfahren Sie warum man auch auf einer Klassenfahrt nicht auf den richtigen Reiseschutz verzichten und worauf man beim Abschluss achten sollte.

LEHRKRÄFTE UND AUFSICHTSPERSONEN
Klassenfahrten werden immer in Begleitung von Erwachsenen durchgeführt. Die Schüler sind überwiegend Minderjährige, für die grundsätzlich die Eltern verantwortlich sind, außer wenn sie in der Schule oder im Kindergarten sind, dann wird die Verantwortung auf den Lehrer übertragen. Die Aufsicht auf den Klassenfahrten übernimmt immer der Lehrer. Das ist meistens der Klassenlehrer in Begleitung eines zweiten Lehrers. Stehen keine weiteren Lehrkräfte zur Verfügung, dann wird eine andere geeignete Person für die Aufsicht bestimmt.
WELCHE RISIKEN SIND ZU BEACHTEN?
Allein die Klassenfahrt zu organisieren ist schon anstrengend genug. Die Wünsche der Kinder, der Eltern und der Schulleitung muss man schließlich nachgehen. Die Risiken zu beachten gehört auch zu einer guten Planung. Diese Risiken sind vor und während der Klassenfahrt vorhanden:
Eine Klassenfahrt ist eine Gruppenreise, auf der mehrere Schüler zusammen zu einem Ort reisen, wo sie für einige Tage bleiben. Die Klassenfahrten werden schon 6 Monate bis ein Jahr vor Reiseantritt besprochen und schrittweise geplant. Oft kommt es vor, dass sich eine gewisse Anzahl an Schülern anmeldet und daraufhin wieder abmeldet, was auch nicht schlimm ist, solange der Lehrer keine feste Buchung vorgenommen hat. Die Buchung der Reise tätigt der Klassenlehrer erst dann, wenn er sich über die Schüleranzahl auch sicher ist. Das ist meist mehrere Wochen vor Reiseantritt.
Da Kinder sehr leicht krank werden, ist eine kurzfristige Erkältung oder Grippeanfall nichts Ungewöhnliches. Doch wenn schon gebucht wurde, muss die Reisebuchung für den nicht mitreisenden Schüler storniert werden. Eine Stornierung, egal ob für eine Privat-, Geschäftsreise oder eine Klassenfahrt, muss bezahlt werden, da der Reiseanbieter eine Entschädigung verlangt. Besonders teuer wird es, wenn die Lehrkraft ausfällt und kein geeigneter Ersatz gefunden werden kann. Die Konsequenz daraus ist, dass die Reise von der gesamten Klasse erst gar nicht angetreten werden kann und das zusätzlich noch Stornokosten bezahlt werden müssen.
Die anstrengende Planung der Reise ist vorüber und alle angemeldeten Schüler und Aufsichtspersonen sind anwesend und die Reise kann problemlos beginnen. Natürlich ist der Beginn der Klassenfahrt keine Erleichterung für den Lehrer und die Verantwortung endet nicht mit der Planung. Vielmehr beginnt sie erst mit dem Antreten der Reise.
In einer Gruppe ist das Risiko viel höher eine Erkrankung oder einen Notfall zu haben. Tritt der Fall ein und einer der Schüler verletzt sich und ist verhindert die Klassenfahrt weiter durchzuführen, muss der Lehrer beziehungsweise die Aufsichtsperson dafür sorgen, dass der Schüler auch zurück nach Hause transportiert wird. Dafür entstehen Kosten, da ein Ticket für die Rückreise gekauft werden muss. Oder etwa die Eltern holen den Schüler ab, was wiederum auf dasselbe hinausläuft. Das freigewordene und zuvor bezahlte Bett oder Zimmer wird nicht zurückerstattet.
Wird die Lehrkraft oder Aufsichtsperson verhindert die Reise fortzuführen, droht eine die Gefahr, dass die komplette Klasse vorzeitig zurückkehren muss. Dementsprechend müssen auch neue Rückreisetickets gekauft werden und für 20 bis 30 Personen kann das teuer werden. Die nicht genutzten Leistungen wie etwa das bezahlte Zimmer und gebuchte Besichtigungen werden vom Reiseveranstalter nicht erstattet.
WORAUF SOLLTE MAN BEIM ABSCHLUSS ACHTEN?
Eine Reiserücktrittsversicherung zu haben, heißt nicht automatisch, dass Sie Ihre Reise jederzeit stornieren oder umbuchen können. Dies ist nur dann möglich, wenn ein versicherter Grund vorliegt und wenn die Versicherung auch einen Umbuchungsschutz beinhaltet.
Mit dem Umbuchungsschutz übernimmt die Versicherung Kosten, die bei einer Umbuchung entstehen. Auch hier muss ein versicherter Grund vorliegen. Falls nicht, übernimmt die Versicherung entweder gar keine Kosten oder nur einen geringen Teil. Wenn also mehrere Schüler sich anstecken und die Reise nicht zum geplanten Termin stattfinden kann, hat der Lehrer die Möglichkeit die Klassenfahrt auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. Die Umbuchungsgebühr, die üblicherweise vom Reiseveranstalter verlangt wird, übernimmt die Versicherung.
Selbstbehalt
Sie müssen auch insbesondere darauf achten, dass es Reiseversicherungen mit Selbstbehalt und andere ohne angeboten werden. Selbstbehalt, auch Selbstbeteiligung genannt, verpflichtet Sie auch bei Abschluss einer Versicherung beim Eintreten eines Schadens die entstehenden Kosten anteilig zu tragen. Dieser Anteil beträgt bei fast jeder Versicherung 20 Prozent. Dementsprechend müssen Sie zum Beispiel bei entstandenen Stornogebühren 20% der Kosten selbst tragen, 80% der Kosten würde die Versicherung übernehmen. Tarife mit Selbstbehalt sind in der Regel günstiger, im Schadensfall kann es aber wiederum teuer werden.

VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE REISERÜCKTRITTS-/REISEABBRUCHVERSICHERUNG
Die Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung für Klassenfahrten kann nur dann abgeschlossen werden, wenn eine Mindestanzahl an Reisenden erreicht wurde. Jeder Anbieter hat dazu eigene Regeln, dabei sind es meistens 10 Personen und seltener 20. Die Klassenfahrt muss mindestens 50 km vom Heimatort entfernt sein um versicherbar zu sein. Des Weiteren greift die Reiseversicherung nur dann ein, wenn ein versicherter Grund vorliegt.
- Unvorhergesehene, schwere Erkrankung
- Schwerer Unfall oder Opfer einer Straftat
- Todesfall in der Familie
- Unerwartete Impfunverträglichkeit
- Nicht bestehen einer Prüfung
- Nicht Versetzung, wegen nicht Bestehen der Prüfung
- Bruch von Prothesen
- Komplikationen bei einer Schwangerschaft
- Schwerer Vermögensschaden
- Vorladung als Zeuge vor Gericht
- Verpasstes Flugzeug aufgrund einer Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von mehr als 2 Stunden
- Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes
Die versicherten Gründe können sich aber von Anbieter zu Anbieter unterscheiden und zum Beispiel durch die Ereignisse „Erkrankung des Hundes“ oder „Naturkatastrophen“ ergänzt werden.
WARUM SOLLTE MAN VERSICHERUNGEN VERGLEICHEN?
Covomo bietet Ihnen einen Überblick der besten und günstigsten Tarife. Wir empfehlen Ihnen für die nächste Klassenfahrt eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung abzuschließen, um somit rundum versichert zu sein und keine Angst vor unerwarteten Kosten haben zu müssen. In unserem Vergleichsrechner finden Sie eine große Vielfalt unterschiedlichster Tarife mit und ohne Selbstbehalt.