Krankenversicherung für die Türkei
Das Krankenversicherungssystem der Türkei lässt sich in keinem Fall mit dem deutschen Standard vergleichen. Es gewährt den Versicherten zwar eine kostenlose Behandlung, allerdings beschränkt sich diese lediglich auf eine minimale medizinische Versorgung. Staatliche Krankenhäuser sind oftmals schlecht ausgestattet und renovierungsbedürftig. Hinzukommen lange Wartelisten für aufschiebbare Behandlungen. Eine gute Behandlung ist ausschließlich in teuren privaten Praxen und Kliniken garantiert. Auch an Kosten für Arzneimittel und Medikamente muss sich jeder Versicherte mit 20 Prozent (Rentner „nur“ 10 Prozent) beteiligen. Einige medizinische Leistungen müssen sogar komplett vom Patienten getragen werden wie zum Beispiel teure Medikamente und moderne Untersuchungen. Arbeitnehmer haben ab dem dritten Krankheitstag einen Anspruch auf Lohnfortzahlungen, was aber nur mit einer „Vorleistung“ von 120 Beitragstagen im Vorjahr einhergeht. Die Höhe der Krankengelder entspricht der durchschnittlichen Lohnzahlung der letzten vier Monate und wird für die Dauer von maximal 18 Monaten geleistet.

Medizinische Versorgung
In Großstädten und touristischen Regionen sind die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten deutlich besser geworden. Insbesondere private Krankenhäuser und Arztpraxen bieten mittlerweile ein Niveau, welches dem deutschen Standard ähnelt. In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung mit westeuropäischem Standard bei weitem nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch deutlich unter dem gewohnten Niveau liegen.
Nicht nur deswegen ist dringendst sowohl zum Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung als auch zur Mitnahme einer individuellen Reiseapotheke. Beim Letzteren sind zweierlei Aspekte zu beachten:
- Bei der Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten für den Eigenbedarf sollte eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes mit sich geführt werden, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt.
- Bei der Reiseapotheke ist auf die hohen Temperaturen im Urlaubsort zu achten. Die Medikamente müssen entsprechend geschützt werden, hierzu kann eine individuelle Beratung durch einen Tropenarzt oder Reisemediziner sinnvoll sein.
Sozialversicherungsabkommen
Als Reiseimpfungen werden im Zusammenhang mit einer Reise in die Türkei Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut sowie Typhus (je nach Region) empfohlen.
- Es sollte ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs (Flaschenwasser) und nie Leitungswasser konsumiert werden. In Notfällen und Ausnahmesituationen kann zu gefiltertem, abgekochtem oder desinfiziertem Wasser gegriffen werden.
- Nahrungsmittel sollten abgekocht, geschält und desinfiziert werden. Fliegen müssen unbedingt von der Verpflegung ferngehalten werden.
- Hände sollten so oft es geht gewaschen und desinfiziert werden. Vor allem immer nach jedem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung. Im Idealfall sollten Einmalhandtücher verwendet werden.
Einreise- und Visabestimmungen
Die Einreise in die Türkei ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich sowohl mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass als auch mit dem Personalausweis und einem vorläufigen Personalausweis und für Kinder auch mit dem Kinderreisepass möglich. Für einen maximal 90-tägigen Aufenthalt ist kein Visum nötig und die Einreise wird sogar mit einem seit höchstens einem Jahr abgelaufenen Reisepass beziehungsweise Personalausweis gewährt. Nicht möglich ist die Einreise mit einem für Notfälle ausgestellten „Reiseausweis als Passersatz“. Auch jedes einreisende Kind benötigt ein entsprechendes Ausweisdokument.
Der visafreie-Aufenthalt von maximal 90 Tagen kann in mehreren Ein- und Ausreisen erfolgen, die Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen darf allerdings in der Zeitspanne von 180 Tagen nicht überschritten werden. Ab da wird ein Visum beziehungsweise eine Aufenthaltsgenehmigung verlangt.
Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis
Besonders in Sachen Krankenversicherung sollten sich Deutsche, die einen längeren Türkeiaufenthalt mit Arbeitsverhältnis planen, gut erkundigen. Die Art der Krankenversicherung hängt in erster Linie vom Beschäftigungsverhältnis ab. Handelt es sich dabei um eine Festanstellung, ist die Sozialversicherungsanstalt für den Versicherungsschutz im Gesundheitswesen zuständig. Für Selbstständige übernimmt dies die Pensionsversicherungsanstalt. Diese sind in nahezu jeder Stadt in lokalen Versicherungsbüros vertreten und helfen bei der Suche und Wahl der passenden Versicherungsoption. Aufgrund der Sprachbarriere kann sich diese aber dennoch kompliziert gestalten, wobei das deutsche Konsulat zu Rate gezogen werden kann.
Weitere Reiseversicherungen, die für eine Reise in die Türkei relevant sein könnten
Der Schutz der Reiserücktrittsversicherung erlischt mit dem Antritt der Reise, beispielsweise mit dem Check-in am Flughafen. Ab da würde die Reiseabbruchversicherung für den Fall, dass Sie gezwungen sind die Reise abzubrechen, haften. Auch hierbei gibt es einer Reihe akzeptierter Gründe, die eintreten müssen, damit die Versicherung die nicht-genutzten Reiseleistungen erstattet.
Hierbei gilt es folgendes zu beachten:
- Zum einen muss für den Abschluss dieser beiden Versicherungsarten eine Frist von 30 beziehungsweise 24 Tagen eingehalten werden. Bei Last-Minute-Buchungen gelten andere Fristen, die meist zwischen einem und drei Werktagen ab der Buchung betragen.
- Zum anderen ist es, besonders wenn es um das Reiseziel Türkei geht zu beachten, dass die meisten Versicherungen Rücktritts- und Abbruchgründe wie Terroranschläge und plötzliche kriegsähnliche Ausschreitungen und Zustände, nicht versichern, außer, es wird vom Auswärtigen Amt ausdrücklich eine Reisewarnung mit höchster Alarmstufe ausgesprochen. Daher sollten Sie hier insbesondere darauf achten, dass dies inkludiert ist. Für diesen Fall ist einer der Versicherer aber gewappnet: EuropAssistance versichert den Reiserücktritt beziehungsweise eine kostenlose Umbuchung, falls in den letzten zwei Wochen vor Reiseantritt im Urlaubsort ein derartiges Ereignis stattfindet.
Achten Sie bei der Wahl der Police stets auf die Versicherungssätze, um im Zweifelsfall nicht ohne ausreichenden Versicherungsschutz dazustehen. Außerdem sollten die AVB äußerst genau unter die Lupe genommen werden, da sich die Policen oftmals auf eine Produktsparte wie zum Beispiel Sport- oder Campingausstattung spezialisieren. Außerdem sollten Sie trotz Versicherung Ihre Sachen aus den Augen lassen, da der Versicherungsschutz und somit der Zahlungsanspruch nur bestehen, wenn Sie gut auf Ihre Wertgegenstände aufgepasst haben.

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