Brauche ich eine Krankenversicherung im Ausland?
Wer eine Reise außerhalb Deutschlands plant, sollte bei der Urlaubsplanung auch Reiseversicherungen berücksichtigen. Vor allem die Reisekrankenversicherung ist auf Reisen im Ausland besonders wichtig und kann im Zweifelsfall vor hohen Arzt- und/oder Krankenhauskosten bewahren.
Außerdem steht eine Auslandskrankenversicherung mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Über die 24-Stunden-Notfall-Hotline können Sie sich an Ihre Versicherung mit Fragen aller Art wenden, egal ob es um Gesundheit oder das Reiseland geht. Sie betreut Sie auch aus der Ferne, wenn es zum Schadensfall kommt und hilft bei der Suche nach dem passenden Spezialisten oder einem Krankenhaus.

Was ist eine Reisekrankenversicherung bzw. eine Auslandskrankenversicherung?
Eine Reisekrankenversicherung, auch Auslandskrankenversicherung genannt, ist immer nur im Ausland gültig, also nicht im Land wo man dauerhaft lebt. Dabei handelt es sich immer um private Krankenversicherungen, die meistens freiwillig abgeschlossen werden. In manchen Ländern ist der Besitz einer Reisekrankenversicherungspolice als Voraussetzung für den Visumsantrag festgelegt.
Zwar ist es meistens jedem selbst überlassen, ob man eine Reisekrankenversicherung abschließt, aber man muss bedenken, dass die deutsche gesetzliche Krankenversicherung lediglich innerhalb der EU einen gewissen Basisschutz, Dank des Sozialversicherungsabkommens, bietet. Dieser Schutz wird über die European Health Insurance Card, kurz EHIC, gewährleistet, welcher auf der Rückseite jeder Krankenversicherungskarte abgebildet ist. Bewegen Sie sich außerhalb des europäischen Raums, ist eine private Krankenversicherung für das Ausland unabdingbar.
Die Auslandskrankenversicherung beinhaltet einige Leistungen, die im Ausland benötigt, in Deutschland aber überflüssig wären. Dazu zählt beispielsweise der Krankenrücktransport ins Heimatland im Krankheitsfall oder die Übernahme für Bestattungs- oder Überführungskosten nach dem Tod. Andere Leistungen werden von den Reisekrankenversicherungen nicht übernommen, da der Behandlungsbeginn bis zur Rückkehr nach Deutschland warten kann, wie zum Beispiel Massagen oder Physiotherapien.
Die wichtigsten Fragen:
Im Falle eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung gewährleistet die EHIC europaweit medizinischen Basisschutz, allerdings ausschließlich aus dem öffentlichen Sektor (Kassenärzte und öffentliche Krankenhäuser, keine Privatkliniken).
Oftmals muss in solchen Fällen in Vorkasse getreten werden, da sonst die Behandlung im Ausland verweigert wird. Nach der Rückkehr können alle getätigten Leistungen bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Je nach Leistungsumfang Ihrer Versicherung werden dann die Rückzahlungen berechnet. Rechnen Sie nie damit, die volle Summe zurückzuerhalten, da es niemals der Fall sein wird. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen meistens nur so viel, wie die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Zudem werden Bearbeitungskosten hinzugerechnet und von der Rückzahlung abgezogen. Der Betrag, den Sie erstattet bekommen, wird immer geringer sein, als die geleisteten Aufwendungen.
Des Weiteren enthalten die EHIC-Leistungen keinen Krankenrücktranksport, welcher je nach Reiseziel zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro kosten und im schlimmsten Fall einen privaten finanziellen Ruin bedeuten kann.
Da sogar die Europäische Kommission davor warnt, dass der scheinbar ausreichende Schutz der gesetzlichen Krankenversicherungen der EHIC im EU-Ausland nicht ausreichen ist, ist dies definitiv eine sinnvolle und absolut notwendige Investition. Außer der finanziellen Absicherung, unterstützt die Auslandskrankenversicherung auch in weiteren Hinsichten, zum Beispiel bei der Suche nach dem richtigen Spezialisten im Ausland und berät bei Fragen aller Art.
Im Folgenden stellen wir Ihnen vor, welche Leistungen unsere Top-Drei Jahresverträge beinhalten und auch Ihr Wahlprodukt enthalten sollte. Diese sollten in jedem Fall in jeder Versicherungspolice inkludiert sein. Dazu zählen, dass die Kosten für einen Rücktransport zu 100 Prozent übernommen werden sollten und, dass die Versicherung die Beratung eines Ombudsmannes zur Verfügung stellt sowie eine Notrufhotline bzw. eine Reiseassistance.
Auch Kosten für Arznei-, Verbands- sowie medizinische Hilfsmittel, ambulante und stationäre Krankenhausbehandlungen inklusive Analyse und Diagnose sollten ebenfalls vom Versicherer gedeckt werden. Aufwendungen für akute Schwangerschaftsbeschwerden, Entbindung von Frühgeburten und schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz sind Standardleistungen, die definitiv enthalten sein sollten.
Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist aber, dass die Nachleistung bis zur Transportfähigkeit verlängert wird. Das bedeutet, dass Sie in diesem Fall über die festgelegte Reisedauer hinaus Leistungen erhalten, bis Sie transportfähig sind und der Schutz nicht mit dem letzten Vertragstag erlischt.
Von Verträgen mit Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung ist grundsätzlich abzuraten, da man im Schadensfall immer einen Teil der Kosten selbst tragen muss, wie es der Name schon sagt. Tarife mit Selbstbehalt sind manchmal in der „Anschaffung“ zwar günstiger, allerdings handelt es sich dabei tatsächlich um Kleinstbeträge zwischen einem und fünf Euro. Diese sind aber mit einer Selbstbeteiligung belastet, die im Schadensfall eine Zu- bzw. Nachzahlung aus eigener Tasche bedeutet. Zwar spart man zu Beginn ein paar Cents, sollte es aber zum Bedarfsfall kommen, bleiben Sie auf Kosten, die mindestens zwischen 25 und 100 Euro liegen, sitzen. Meißens beträgt der Selbstbehalt zwischen 100 Euro pauschal oder 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens aber 25 Euro. Also wird es im Schadensfall definitiv teurer, als einen etwas teureren Tarif ohne Selbstbehalt zu wählen.
Unterschied zwischen Reisen innerhalb der EU und weltweit inklusive USA und Kanada
Auch das Reiseziel macht bei der Entscheidung für oder gegen eine private Krankenversicherung für das Ausland einen entscheidenden Unterschied, da beispielsweise die Transportkosten zwischen nahgelegenen Zielen in Europa günstiger sind, als aus Übersee. Betragen die Krankentransportkosten von Mallorca nach Deutschland noch um die 10.000 Euro, so liegt man bei dem gleichen Service aus der Karibik bei circa 60.000 Euro und aus Australien sogar bei 100.000 Euro.
Außer den Krankenrücktransportkosten, machen auch Aufwendungen für ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte einen enormen Kostenblock aus, vor allem in Übersee. Sind Arztkosten innerhalb der EU noch einigermaßen erschwinglich und aus eigener Tasche bezahlbar, sieht es in den USA schon ganz anders aus. Allgemein bekannt ist hier, dass die Arztkosten extrem hoch sind und für viele Einheimische nicht mal zu bezahlen.
Stationäre Behandlung = Finanzieller Ruin: Wird man in Deutschland ins Krankenhaus eingeliefert, trägt zunächst die Krankenversicherung alle anfallenden Kosten. Der Patient muss lediglich eine Krankenhaustagespauschale in Höhe von 10 Euro pro Tag leisten, die ab dem 28. Tag des Krankenhausaufenthaltes entfällt. Somit kostet es den Patienten selbst maximal 280 Euro. In Ländern mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, zum Beispiel Russland, Ägypten, USA und Australien, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für den Krankenhausaufenthalt keinen Cent. Wer in den USA ohne private Krankenversicherung für das Ausland in ein Krankenhaus eingeliefert wird, bekommt am Ende der Behandlung alle Leistungen in Rechnung gestellt und sollte zum Beispiel in den USA mit Kosten in Höhe von circa 2.000 Euro pro Tag rechnen.
Wie komme ich zu meiner Versicherung?
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