Krankenversicherung Spanien – worauf sollten Reisende achten?

In Spanien ist das Gesundheitssystem wie in Deutschland in einen öffentlichen und einen privaten Sektor aufgeteilt. Über 90 Prozent der Bevölkerung nehmen die Leistungen des öffentlichen Systems in Anspruch, welches über Sozialversicherungsbeiträge finanziert wird. Die Versicherungsbeiträge der privaten Träger sind individuell und hängen genau wie in Deutschland vom Alter und Geschlecht des Interessenten und natürlich vom Leistungsumfang des Versicherungsschutzes ab. Diese sind aber trotz ähnlicher Policeninhalte in der Regel günstiger als die Prämien der deutschen privaten Krankenversicherungen.

Sowohl abhängige Beschäftigte als auch alle Selbstständigen müssen bei der spanischen Sozialversicherung gemeldet sein. Dafür erhält jeder Versicherte eine Sozialversicherungskarte, mit der er beim zuständigen Gesundheitszentrum (Centro de Salud) die Versichertenkarte beantragen kann. Mit dieser Krankenversichertenkarte können ärztliche Dienste und Krankenhausdienstleistungen in Spanien kostenlos in Anspruch genommen werden, zahnärztliche Dienste sind davon allerdings ausgeschlossen. Medikamente bekommt man in Apotheken, das aber nur gegen Zuzahlung und in manchen Fällen gegen Vorlage eines ärztlichen Rezeptes.

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Deutsche in Spanien

Die Notrufnummer 112 ist europaweit gültig und kann aus jedem europäischen Land kostenlos angerufen werden. Im Gegensatz zu Deutschland sind in Spanien viel mehr Medikamente und Antibiotika rezeptfrei erhältlich und auch die Preise sind deutlich niedriger als Hierzulande. Daher ist auch das Mitbringen größerer Vorräte unnötig. Als EU-Bürger oder Staatsbürger eines anderen Landes, mit dem Spanien ein entsprechendes Abkommen eingegangen ist, haben Sie das Recht auf Inanspruchnahme der gleichen Leistungen, wie ein spanischer Bürger.

Während des Spanienurlaubs erhalten EU-Staatsbürger im Notfall die gleiche medizinische Versorgung wie Spanier. Dieser Service wird über die EHIC abgerechnet, Zahnbehandlungen sind allerdings aus dem Leistungspaket ausgeschlossen.

Da auch im Urlaub schnell einiges passieren kann, ist es ratsam im Vorfeld eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, denn die Kosten, die bei einem Arztbesuch entstehen können, können Sie ohne adäquaten Versicherungsschutz in den privaten finanziellen Ruin treiben.

Zu den Leistungen einer privaten Reisekrankenversicherung gehört unter anderem der Krankenrücktransport nach Deutschland, der aus Spanien oder Mallorca bis zu 50.000 Euro kosten kann. Dieser ist ebenfalls aus dem EHIC-Schutz ausgeschlossen und muss im Bedarfsfall vom Patienten bezahlt werden.

In Deutschland obliegen die Arbeitgeber einer sogenannten Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter, was im §§ 617 – 619 BGB geregelt ist. Daher müssen sich Angestellte, die auf Dienstreise gehen eigentlich auch um nichts kümmern. Eigentlich wohlbemerkt! Trotz dieser Regelung sollten Sie um Missverständnisse und Probleme zu vermeiden vor der Abreise abklären, ob ein adäquater Auslandsschutz tatsächlich vorhanden ist.

Als Selbstständiger oder freier Mitarbeiter sind Sie für Ihren Auslandsschutz selbst verantwortlich. Covomo bietet hierfür eine Reihe an Versicherungstarifen an, die beispielsweise sowohl für private als auch dienstliche Reisen gültig sind. Somit wären Sie nicht auf dienstlichen, sondern auch privaten Auslandsreisen geschützt. Zudem gibt es auch sogenannte Kombitarife, die aus verschiedenen Auslandsreiseversicherungen zusammengestellt werden können. Für Dienstreisende wären Reiserücktritts-, Reiseabbruch- sowie Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung sinnvolle Ergänzungen.

Als Student, Au-Pair oder Work and Traveller ist es nicht möglich und somit auch nicht nötig in Spanien eine Sozialversicherung abzuschließen. Im Einzelnen bedeutet das, dass man sich vor Ort auch keine Krankenversicherung zulegen kann. Daher ist es besonders wichtig, sich vor der Ausreise zu erkundigen, inwiefern der Schutz der gesetzlichen beziehungsweise privaten deutschen Krankenversicherung in Spanien gültig ist und vor allem für welche Reisedauer. Man muss sich auch dahingehend erkundigen, in welchen Fällen der Versicherungsschutz besteht und welche Formalitäten (EHIC) dafür notwendig sind. Zusätzlich zum Schutz der EHIC ist es trotzdem äußerst ratsam eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen, da diese über ein viel größeres und vor allem den Umständen angepasstes Leistungsspektrum verfügt, als die EHIC.
Wer langfristig in Spanien leben möchte, das heißt länger als drei Monate, muss nachweisen, dass derjenige für sich und seine Familienangehörige über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um nicht vom spanischen Staat abhängig zu sein. Dazu zählt auch der Nachweis über eine abgeschlossene Krankenversicherung, die alle notwendigen Kosten und Leistungen abdeckt. Für Familien existiert ein ähnliches System wie in Deutschland, bei dem verheiratete Ehepartner in einem Familientarif gemeinsam versichert sind. Der Familientarif umfasst auch deren Kinder unter 16 Jahre.

Um offiziell und legal länger als drei Monate in Spanien bleiben zu können, braucht man eine NIE, was für Número de Identidad de Extranjero. Das ist eine Identifikationsnummer für nicht-spanische Staatsangehörige, eine Art Aufenthaltsgenehmigung. Für gewöhnlich sind das keine unbedingt notwendigen Papiere, allerdings können diese langfristig viele Vor- und Amtsgänge in Spanien deutlich erleichtern.

Die wichtigsten Versicherungsbegriffe:

Privatversicherungen arbeiten komplett unabhängig vom öffentlichen System, sind aber auch nicht in allen Fällen unbedingt die bessere Alternative. Wählt man einen günstigen Basistarif, so kann man lediglich aus einer von der Versicherung vorgegebenen Liste mit Fachärzten wählen, da diese mit der jeweiligen Versicherung einen Vertrag abgeschlossen und mit dieser zusammenarbeiten müssen. Etablierte und erfahrene Ärzte rechnen hingegen meist nur privat ab. Zwar kann man diese Leistungen bei Abschluss eines Deluxe-Paketes in Anspruch nehmen, allerdings übernehmen die privaten Versicherer nur 80 Prozent der anfallenden Kosten.

Als Privatpatient können Sie ausschließlich Leistungen in privaten Krankenhäusern in Anspruch nehmen, da in Spanien sowohl die Ärzte als auch Krankenhäuser an die jeweiligen Versicherungen gekoppelt sind. Hierbei ist aber nicht garantiert, dass es sich bei der jeweiligen Klinik um ein Krankenhaus auf demselben Niveau handelt, welches man aus Deutschland gewohnt ist. Außerdem sind nur Leistungen – je nach Beitragshöhe – nur bis zu einem bestimmten Höchstsatz versichert. Alles, was darüber hinaus anfällt, muss der Patient selbst zahlen und das kann teuer werden.

Man muss leider sagen, dass der Versorgungsstandard der spanischen gesetzlichen Versicherung unter dem von Deutschland gewohntem Niveau liegt. Zum Beispiel beträgt die Wartezeit für einen Facharzttermin zwischen einem und sechs Monaten, wobei man auch diesen nur mit einem Überweisungsschein vom Hausarzt beantragen kann. Wir benutzen absichtlich die Formulierung „beantragen“, denn der Termin wird postalisch mitgeteilt, der Patient hat auf die Terminvergabe keinerlei Einfluss. Zwar bewegt sich die Krankenghausversorgung auf anerkannt hohem Niveau, die Wartezeiten für nicht lebensnotwendige Operationen sind allerdings sehr, sehr lang.
Auch mit Spanien besteht das Sozialversicherungsabkommen, nach dem jedem europäischen Bürger im EU-Raum kostenlose Notfallbehandlungen über die gesetzliche Krankenversicherung des jeweiligen Landes zusteht. Dieser Service wird durch die EHIC, was für European Health Insurance Card, zu Deutsch: Europäischen Gesundheitskarte, steht, gewährleistet. Um die Leistungen in Anspruch zu nehmen, muss beim Krankenhausbesuch die Rückseite der gängigen Gesundheitskarte Ihrer Versicherung vorgezeigt werden.

Trotz des Abkommens sollte man sich keinesfalls auf die EHIC verlassen. Es gibt mehrere Punkte, die dagegensprechen. Zum einen handelt es sich um einen Basisschutz, der einen sehr beschränkten Leistungsumfang hat und somit nur die nötigsten Behandlungen in äußersten Notfallsituationen abdeckt, zum anderen wird die EHIC von vielen Behandlern abgelehnt, da diese sehr lange auf ihr Geld warten müssen (bis zu zwei Jahren). Das hängt mit dem komplizierten Abrechnungsprozess zusammen, daher muss man meistens in Vorkasse treten und nach der Rückreise das Geld vom deutschen Versicherer zurückverlangen. Auch da sollten Sie achtsam sein, da der Versicherer lediglich den Betrag erstattet, wie die Behandlung auch in Deutschland kosten würde. Zudem wird auch eine Bearbeitungsgebühr vom Erstattungsbetrag abgezogen.

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Deutsche Krankenversicherung – kündigen oder behalten?

Die normalen spanischen Versicherungen verfügen über einen ähnlichen Leistungsumfang und Versicherungsschutz wie die deutsche Sozialversicherung. Auf die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland sollte aber nur verzichtet werden, wenn absolut keine Vorerkrankungen bestehen, da diese im neuen Vertrag in Spanien in der Regel nicht mitversichert sind. Besteht dieser Fall, sollten Sie sich vor der Kündigung der deutschen Krankenversicherung zuerst beim spanischen Anbieter erkundigen, ob Vorerkrankungen im Tarif mitversichert sind.

Außerdem sollte die deutsche Versicherung nur gekündigt werden, wenn Sie definitiv nicht mehr nach Deutschland zurückkehren möchten. Ansonsten bieten viele Versicherer an, das Versicherungsverhältnis für einen bestimmten Zeitraum ruhen zu lassen oder es bleibt die Option eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen beziehungsweise den Tarif auf einen Anwartschaftstarif umzustellen. Somit bleibt Ihnen immer die Möglichkeit den alten Vertrag jeder Zeit und zu den alten Konditionen sowie mit denselben Leistungen wieder zu aktivieren.

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Das sagen unsere Kunden:

„Da ich oft im Ausland arbeite, bin ich froh, dass ich über covomo die optimale Versicherung für meine Aufenthalte bekomme.“
Till Heimlich
„Danke an Euch covomo Team. Jetzt kann der Urlaub mit meinen beiden kleinen Kindern starten. Schön, dass es so unkompliziert geklappt hat..“
Lis Hannemann-Strenger
„Die Versicherung für mein Auslandssemester in Südafrika habe ich einfach über covomo gefunden und abgeschlossen.“
Tobias Gaertner