Krankenzusatzversicherung Testsieger
Zwar werben Gesetzliche Krankenversicherungen damit, das Leistungsspektrum immer wieder zu erweitern, allerdings ist leider das Gegenteil der Fall. Immer öfter kommt es dazu, dass Patienten zumindest anteilig Kosten für Medikamente oder Behandlungen selbst tragen müssen, die es zuvor kostenfrei auf Rezept gab. Um die anfallenden Kosten für beispielsweise Medikamente, Brillen oder Zahnersatz wenigstens teilweise zu kompensieren, greifen immer mehr Betroffene zu privaten Zusatzversicherungen.
Die privaten Versicherungspolicen verfügen über Sonderleistungen, die nur für Privatpatienten gelten, wie zum Beispiel die Übernahme von Behandlungskosten für Heilpraktiker oder eine Einzelzimmerbelegung bei stationären Krankenhausaufenthalten. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung verfügen Sie über solche Leistungen, ohne regulär in einer Privaten Krankenversicherung versichert zu sein. Als gesetzlich Versicherter haben Sie die Möglichkeit einzelne Privatleistungen über eine Krankenzusatzversicherung hinzu zu buchen.
Seit ein paar Jahren ist es den Gesetzlichen Versicherungen erlaubt ihren Kunden entsprechende Policen anzubieten, selbst dürfen sie aber keine privaten Tarife vertreiben. Daher hat jede gesetzliche Krankenkasse private Krankenversicherungen als Vertragspartner, deren Produkte sie dann ihren Kunden, meist zu besonders günstigen Konditionen, zur Verfügung stellen.
Welche Arten von Krankenzusatzversicherungen gibt es?
Da in Deutschland ein zweigliedriges beziehungsweise duales Krankenversicherungssystem zulässig ist, sich aber nicht jedermann einen privaten Versicherungsschutz leisten kann oder nicht für einen solchen zugelassen ist, greifen immer mehr Versicherungsnehmer zu privaten Zusatzversicherungen. Die gängigsten Versicherungsarten sind hierbei die Zahnzusatzversicherungen, ambulante Zusatzleistungen und Wahlleistungen im Krankenhaus. Es gibt unzählige Arten von privaten Krankenzusatzversicherungen, es gibt nahezu keine Leistung beziehungsweise Bedürfnis, welches sich nicht versichern lässt.
Vor allem die Zahnzusatzversicherung erfreut sich großer Beliebtheit. Vor allem aufgrund der Tatsache, dass gesetzliche Versicherer nur noch feste Zuschüsse für Prothesen, Brücken oder Kronen übernehmen, empfiehlt sich der frühe Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, um vor allem im Alter vor hohen Kosten für Implantate, Inlays oder Keramik- beziehungsweise Goldkronen geschützt zu sein. Kosten für solche Leistungen werden von privaten Zusatzversicherungen zu einem weiteren Teil übernommen (zusätzlich zum Anteil der Gesetzlichen Krankenkasse).
Weitere Arten von privaten Zusatzversicherungen:
- Heilpraktikerbehandlungen
- Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
- Chefarztbehandlung
- Zahnvorsorge
- Pflegezusatzversicherung
- Brillenversicherung
- Krankentagegeldversicherung
Die Auslandsreiseversicherungen
Versicherungen, die Sie auf Auslandsreisen absichern, sind immer privat, da es kein Gesetz gibt, welches Sie dazu verpflichtet, sich für den Auslandsaufenthalt zu versichern. Es gibt sechs verschiedene Versicherungsarten, die bei Auslandsaufenthalten sinnvoll sein können. Diese werden unter dem Oberbegriff „Auslandsreiseversicherung“ zusammengefasst und können – je nach Bedarf – aus einer Reisekranken-, Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht– und einer Reisegepäckversicherung bestehen. Diese müssen nicht alle einzeln abgeschlossen werden, oft sind Kombitarife günstiger.
- Reisekrankenversicherung
Die Reisekrankenversicherung, auch Auslandskrankenversicherung genannt, ist ähnlich aufgebaut wie die gesetzliche beziehungsweise private Krankenversicherung in Deutschland. Allerdings mit einigen wesentlichen Unterschieden: Sie ist lediglich im Ausland gültig und beinhaltet Leistungen, die die gesetzliche Versicherung im Ausland nicht übernimmt. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen lediglich im EU-Raum agieren und bieten hier nur einen minimalen Basisschutz, der im Ernstfall nicht ausreichend sein könnte.
Sogar das Auswärtige Amt warnt, dass die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland definitiv nicht ausreichend ist und rät dringendst zum Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung. Wie bereits erwähnt, kommen zwar die gesetzlichen Kassen für gewisse Leistungen auch im Ausland auf, allerdings muss man im Bedarfsfall stets in Vorleistung treten und der Prozess der Rückerstattung ist meist zeitaufwendig und man bekommt nie den geleisteten Betrag voll zurückerstattet. Die Kassen erstatten lediglich einen Betrag in der Höhe zurück, den die Behandlung in Deutschland betragen würde. Zudem werden Bearbeitungskosten vom Erstattungsbetrag abgezogen.
Auch für Privatversicherte kann der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Um hier eine Entscheidung für oder gegen den Abschluss zu fällen, sollten die AVB unter die Lupe genommen werden. Im nächsten Abschnitt erläutern wir die wichtigsten Bestandteile, die eine private Auslandskrankenversicherung beinhalten soll. Ist dies der Fall, ist eine zusätzliche Absicherung nicht notwendig. Aber auch sonst steht es jedem Bürger frei sich für Auslandsaufenthalte zu versichern.
Die wichtigsten Fragen:
Vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages sollten die Inhalte stets überprüft werden, da einige Leistungen absolut notwerden sind. Dazu zählen ambulante und stationäre Behandlungen inklusive Diagnose, Operationen und Verpflegung; schmerzstillende Zahnbehandlungen inklusive einfacher Füllungen und einer Reparatur des Zahnersatzes; ärztlich verordnete Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel; Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus; medizinisch erforderlicher Krankenrücktransport nach Deutschland; im Todesfall wahlweise Überführung ins Heimatland oder Bestattung im Ausland.
Im letzten Test wurden weltweit geltende Familien- und Singletarife in fünf Kriterien untersucht. Die Kriterien wurden jeweils gewichtet, woraus sich die Endnote ergibt.
Allgemeine Bedingungen (Gewichtung: 25%), dazu zählen Selbstbehalt, Übernahme alternativer Behandlungen, maximale Reisedauer und Kündigungsfrist.
Krankenrücktransport, Kinderbetreuung, Überführung/Bestattung (Gewichtung: 25%) besteht uneingeschränkter Anspruch auf Rücktransport? Werden Kosten für eine Begleitperson übernommen, erfolgt der Rücktransport ins nächstgelegene und geeignete Krankenhaus auch innerhalb Deutschlands? Die Erstattungssumme für Überführung/Bestattung sollte mindestens 10.000 € betragen und bestimmte Services für unter 16-Jährige, wie zum Beispiel Rooming-in, Kinderbetreuung im Notfall, Rückreisekosten im Krankheitsfall eines Erwachsenen sollten ebenfalls enthalten sein.
Gesundheitsleistungen (Gewichtung: 30%) Auf unklare Formulierungen in Bezug auf Vorerkrankungen, Ausschluss einzelner Erkrankungen oder Behandlungen und Verletzungen durch sportliche Aktivitäten, Beschwerden während einer Schwangerschaft, Kostenübernahme für provisorischen Zahnersatz und Hilfsmittel, die unfall- oder krankheitsbedingt verordnet werden, sollte verzichtet werden.
Leistung für Schäden durch Krieg, Pandemie, Kernenergie (Gewichtung: 10%), ist der Ausschluss von Leistungen für Schäden durch Krieg, wenn eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ausgesprochen wurde; Frist ein Land zu verlassen, wenn Unruhen ausbrechen; Ausschluss von Leistungen bei Pandemien oder Atomunfall vorhanden?
Transparenz/Verständlichkeit (Gewichtung: 10%): Sind die Bedingungen klar formuliert und enthalten keine langen verschachtelten Sätze; Bewertung: nach Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und Widerspruchsfreiheit.
Im Folgenden möchten wir Ihnen zwei Testsieger Tarife vorstellen. Zum einen den erstplatzierten Tarif der Halleschen Privaten Krankenversicherung „HALLESCHE Kolumbus“ und zum anderen den günstigeren AXA-Tarif „single TRAVEL“. Beide wurden im Juni 2015 von Finanztest mit der Note „sehr gut“ ausgezeichnet. Die Tarife verfügen über viele Gemeinsamkeiten, aber auch ein paar Unterschiede. Zunächst gehen wir auf die Gemeinsamkeiten ein.
Beide Tarife sind weltweit einschließlich USA und Kanada gültig und sind reine Reisekrankenversicherungen ohne weitere Zusatzreiseversicherungen. Beides sind Jahrestarife, bei denen Reisen mit einer maximalen Dauer bis zu 56 Tagen versichert sind. Beide Tarife enthalten eine Reiseassistance-Hotline und einen Ombudsmann aber keinen Selbstbehalt. Die maximale Deckungssumme ist unbegrenzt und ein Abschluss ist nach Ausreise aus Deutschland nicht mehr möglich. Außerdem ist ein Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung für den Vertragsabschluss.
Die Kosten für einen Krankenrücktransport sowie eine Begleitperson werden von beiden Anbietern zu 100 Prozent übernommen, eine zusätzliche Pauschale für den Rücktransport gibt es nicht. Arznei-, Verbands- und medizinische Hilfsmittel werden ebenfalls komplett übernommen. Auch ambulante und stationäre Arzt- und Krankenhausbehandlungen werden vom Versicherer bezahlt, ein Krankenhaustagegeld gibt es aber nicht. Auch die Anreise von Angehörigen wird nicht übernommen, aber ein Rooming-In für ein Elternteil, dessen Kind stationär behandelt werden muss, ist inkludiert.
Auch akute Schwangerschaftsbeschwerden, die Entbindung von Frühgeburten sowie Transportkosten ins nächstgelegene Krankenhaus werden zu 100 Prozent übernommen. Genauso wie schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparaturen von Zahnersatz und Überführungskosten im Todesfall.
Die Testsieger Auslandskrankenversicherung
Der Tarif wurde mit der Note „sehr gut“ (0.7) ausgezeichnet und kostet 12,50 Euro pro Jahr. Er ist für geschäftliche und private Reisen gedacht und übernimmt Bestattungskosten zu 100 Prozent. Die Nachleistung wird noch bis zu sieben Tagen nach Tarifende ausgezahlt. Das heißt, sollten Sie nach der maximalen Reisedauer von 56 Tagen nicht transportfähig sein, verlängert sich der Versicherungsschutz um eine weitere Woche.
Wie komme ich zu meiner Versicherung?
Diese Versicherungen können Sie abschließen:
Das sagen unsere Kunden:

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