Krankenrücktransport
Der Krankenrücktransport ist neben den medizinischen Leistungen am Reiseort einer der wichtigsten Bestandteile einer Auslandskrankenversicherung. So gut wie alle Auslandskrankenversicherungen beinhalten diese Leistung, allerdings muss hier genauer differenziert werden: Versicherungen unterscheiden nämlich zwischen „medizinisch sinnvollem“ und „medizinisch notwendigem“ Rücktransport. Wir klären hier über die Unterschiede auf und erläutern was außerdem zum Thema Krankenrücktransport wichtig ist.
Ein großer Unterschied: medizinisch sinnvoll oder notwendig
Die meisten Reisenden gehen davon aus, dass sie bei einer schweren Erkrankung oder einem Unfall auf ihre Auslandskrankenversicherung zählen können und in schlimmeren Fällen schnell nach Deutschland rücktransportiert werden. Der Rücktransport kann allerdings vom Versicherer abgelehnt werden, wenn dieser zum Beispiel nicht medizinisch notwendig, sondern nur medizinisch sinnvoll eingestuft wird. Einige Versicherer übernehmen lediglich Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport.
In den AVB der Concordia Auslandskrankenversicherung heißt es zum Beispiel zum Thema Übernahme von Rückführungskosten: „Erstattung der durch einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport in die Heimat entstandenen Kosten“
Bei den meisten Versicherern wie der ERV, Allianz oder HanseMerkur ist von einem „medizinisch sinnvollen“ Rücktransport die Rede, für den die Kosten übernommen werden. Die beiden Begriffe unterscheiden sich deutlich voneinander:
- Meist als „medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet“ in den AGB zu finden
- Ein Rücktransport wird nur dann übernommen und organisiert, wenn der Patient vor Ort nicht ausreichend behandelt werden kann
- Es muss also ein Krankenhaus mit Engpässen, eingeschränkten Operationsmöglichkeiten, schlechten medizinischen Bedingungen oder anderen Mängeln vorliegen, damit ein Rücktransport bezahlt wird
- Meist genügt aber auch ein voraussichtlicher Krankenhausaufenthalt von mehr als 14 Tagen, damit ein Krankrücktransport als medizinisch notwendig gilt
- Die behandelnden Ärzte vor Ort entscheiden über die Transportfähigkeit des Patienten
- Ein Rücktransport kann bereits dann übernommen werden, wenn der Patient alleine am Urlaubsort zurückbleiben müsste oder psychisch durch die Situation überfordert werden könnte
- Bedingung nicht so streng abgesteckt wie bei medizinisch notwendigem Rücktransport
- Alle Gründe für medizinisch notwendigen Rücktransport auch bei medizinisch sinnvollem Rücktransport enthalten
- Entscheidung über Transportfähigkeit wird von Ärzten des Versicherers getroffen
- Sollte in Ihrer Reisekrankenversicherung standardmäßig enthalten sein
Wie läuft ein Rücktransport ab?
Die wichtigsten Fragen
Die Entscheidung, ob ein Krankenrücktransport durchgeführt und bezahlt wird, trifft ausschließlich der Versicherer. Dieser zieht in manchen Fällen einen Assisteur-Dienstleister hinzu, der entsprechend ausgebildete Ärzte vor Ort zur Verfügung stellt. Diese beraten die Situation mit dem behandelnden Arzt im Krankenhaus, der Patient wird nur selten in die Entscheidung einbezogen. Die Meinung des behandelnden Arztes hat dabei nicht so viel Priorität, wie die der Vertragsärzte der Versicherer bzw. des Assisteur-Dienstleisters.
Bei einigen Versicherern gibt es die Möglichkeit einen Krankenrücktransport selbst zu organisieren. Natürlich muss man dafür körperlich und geistig einigermaßen fit sein – nach einem schweren Unfall ist dies in der Regel ausgeschlossen. Ist man aber in der Lage und organisiert alles selbst, gewähren Versicherer die Kostenrückerstattung ohne die Einschaltung von Vertrags-Ärzten.
Natürlich wird der wirtschaftliche Aspekt nicht außer Acht gelassen. Übersteigen die kalkulierten Behandlungskosten die Transportkosten, wird in der Regel ein Krankenrücktransport durchgeführt.
Alle Versicherer erwarten die Kontaktaufnahme mit der zur Verfügung stehenden 24-Stunden-Notruf-Hotline. Sollte diese ausbleiben, muss der Versicherungsnehmer damit rechnen, die Kosten in voller Höhe oder anteilig selbst zu tragen. Außerdem muss er dann oft in Vorkasse treten, da die Versicherung ja nichts vom Schadensfall weiß und die Leistungen nicht bezahlen kann. Des Weiteren bedarf diese Situation einer umfangreichen Prüfung, was wiederum die Erstattung deutlich verzögern kann.
Wird der Versicherer rechtzeitig eingeschaltet, verläuft die Erstattung meist direkt zwischen Transportunternehmen und Versicherer, der Patient bzw. Versicherungsnehmer bleibt von dem Prozess unberührt.
Wenn der Schadensfall dem Versicherer rechtzeitig gemeldet und der Krankenrücktransport über den Versicherer organisiert wird, muss der Patient nicht in Vorkasse treten. In diesem Fall übernimmt das jeweilige Assisteur-Unternehmen den Transport und die Abrechnung verläuft direkt zwischen der Versicherung und dem Dienstleister ohne den Policeninhaber zu berühren.
Wird der Krankenrücktransport „auf eigene Faust“ durchgeführt, müssen die tatsächliche Notwendigkeit bzw. Dringlichkeit des Transports und die dadurch entstandenen Kosten geprüft werden. In diesem Fall ist die Direktabrechnung meist nicht mehr möglich.
Daher ist es äußerst wichtig im Krankheitsfall, der eventuell auf einen Krankenrücktransport hinausläuft, so früh wie möglich den Versicherer zu informieren.
Tipp: Die 24/7 Hotline des Versicherers am besten vor der Auslandreise im Handy abspeichern. So hat man den richtigen Ansprechpartner immer griffbereit.
Der behandelnde Arzt erachtet den Rücktransport als sinnvoll, der Versicherungs-Sachverständige allerdings nicht. Werden in diesem Fall die Kosten für den Rücktransport übernommen?
Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen den Parteien (Patient, behandelnder Arzt und Vertragsarzt eines Assisteur-Dienstleisters) so versuchen manche Versicherer in Gesprächen zu einer Einigung zu kommen. Gelingt dies nicht, ist die Meinung des Assisteurs maßgeblich. Andere Versicherer gehen ausschließlich auf die Entscheidung des Assisteurs ein.
Dabei werden unter anderem auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Ist der Krankenrücktransport günstiger als die Behandlung im Ausland, wird ein Krankenrücktransport in der Regel vom Versicherer eingeleitet.
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