Die beste Reiserücktrittsversicherung – alle Testsieger
Eine Reiserücktrittsversicherung wird abgeschlossen, um im Falle einer kurzfristigen Stornierung aus einem versicherten Grund, die Stornierungsgebühren abzuwenden. Die Stornierungskosten können je nach Kurzfristigkeit bis zum vollen Reisepreis betragen. Da sie unmittelbar mit der Kurzfristigkeit der Stornierung zusammenhängen, kann die Reiserücktrittversicherung maximal bis 30 Tage vor Abreise abgeschlossen werden. Manche Versicherer lassen eine Abschlussfrist von 24 Tagen zu.
Die Testsieger Reiserücktrittsversicherungen
- Topschutz – TravelSecure (1,4)
- Elvia Vollschutz – AGA (1,5)
- RRK – HanseMerkur (1,9)
- RU – ERV (2,1)
- Premiumschutz – URV (2,2)
Testsieger oder günstige Tarife – was ist besser?
Bei Versicherungen lässt sich nicht eindeutig und verallgemeinert sagen, welcher Tarif der „Beste“ ist, da es sich hierbei um eine sehr individuelle Entscheidung handelt. Jeder hat andere Wünsche, Vorstellungen und Umstände, die Einfluss auf die Wahl der passenden Versicherung haben.
Ein Vergleich kann Bares sparen!
Man kann und sollte daher Versicherungen vergleichen und genau unter die Lupe nehmen, um möglichen Fehlentscheidungen vorzubeugen. Außerdem gibt es Kriterien bzw. Inhalte, die eine Versicherungsart definitiv enthalten sollte. Im Folgenden möchten wir Ihnen zwei Tarife aus unserem Online-Vergleich vor- und gegenüberstellen. Auf der einen Seite das günstigste Angebot, auf der anderen den Testsieger. Dabei sind alle Parameter auf den Reisewert von 1.000 € und eine Reisedauer von 15 Tagen bezogen.


Die wichtigsten Versicherungsbegriffe:
Zum Kreis der Risikopersonen zählen bei diesem Tarif die versicherten Personen untereinander, die zusammen eine Reise gebucht haben und antreten möchten und die Angehörigen des jeweiligen Versicherungsinhabers. Dazu zählen Ehepartner oder Lebensgefährten, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger, Personen, die nichtmitreisende minderjährige Personen betreuen und in der Versicherungspolice angemeldete Hunde. Beim Ereignis „Tod“ wird dieser Kreis um einige Personen erweitert, die da wären: Tante, Onkel, Neffe und Nichte.
Zu den Rücktrittsgründen zählen Ereignisse wie schwerer Unfall, unerwartet eintretende schwere Erkrankung und unerwartete Impfunverträglichkeit, Impfversagen ist ausgeschlossen. Schäden am Eigentum infolge von Feuer, Wasserrohrbrüche und Elementarereignisse zählen ebenfalls zu akzeptierten Rücktrittsgründen der TravelSecure. Der Verlust oder ein Wechsel des Arbeitsplatzes, sowie die Nichtversetzung eines Schülers und die Wiederholung nichtbestandener Prüfungen sind auch Gründe weswegen eine Reise storniert werden kann. Allerdings darf der Eintritt dieser Ereignisse bei Vertragsabschluss der Versicherung und Buchung der Reise nicht bekannt gewesen sein. Im Falle eines Bruches von Prothesen bzw. unerwarteter Lockerung von implantierten Gelenken oder ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornierungsgebühren. Schwangerschaft, Scheidungsklage und eine unerwartete gerichtliche Ladung, sowie konjunkturbedingte Kurzarbeit für einen Zeitraum von mind. drei Monaten sind aus Sicht der TravelSecure akzeptierte Gründe eine Reise nicht antreten zu können.
Der Testsieger-Tarif leistet auch Entschädigung im Falle einer Vermittlungsgebühr von maximal 100 Euro, sofern diese bei Abschluss des Vertrags im Reisewert einbezogen wurde.
Ist eine Reiserücktrittsversicherung empfehlenswert?
Besonders bei lange im Voraus geplanten Reisen sollte der Rücktritt versichert werden, auch wenn die Reise ein Frühbucherangebot und nicht extrem teuer ist. Hier ist der Zeitraum, in dem möglicherweise etwas passieren kann größer und daher auch die Eintrittswahrscheinlichkeit eines unvorhergesehenen Rücktrittgrundes höher.
Es ist üblich die Reiserücktrittversicherung in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung zu buchen, da der Schutz der Reiserücktrittversicherung bei Antritt der Reise erlischt. Ab hier greift der Schutz der Reiseabbruchversicherung. Oftmals ist die Buchung einer solchen Kombination auch günstiger als die Buchung einzelner Tarife und ebenfalls deutlich günstiger als der Rücktritt oder Abbruch einer Reise.
Empfehlenswert sind auch Tarife ohne Selbstbehalt, obwohl sie auf den ersten Blick in der Anschaffung teurer sind. Wenn man aber bedenkt, dass die Reiserücktrittversicherung des Testsiegertarifs ohne Selbstbehalt 42 Euro bei einem Reisewert in Höhe von 1.000 Euro kostet und man damit voll und ganz abgesichert ist, erscheint der günstigste Tarif mit einer Versicherungsprämie von 21 Euro zuzüglich Mindestselbstbehaltssumme von 25 Euro nicht mehr ganz so attraktiv. Hierbei liegt die Betonung auf Mindestselbstbehaltssumme, da man mit Zuzahlungen in Höhe von 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens rechnen muss.
Wie komme ich zu meiner Versicherung?
Diese Versicherungen können Sie abschließen:
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