Sollte ich eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt abschließen
Die Reiserücktrittsversicherung ist einer der sechs Reiseversicherungen, aus denen man bei allen Reisen wählen kann. Hilfreich wird die Reiserücktrittsversicherung, wenn Sie eine geplante und bereits bezahlte Reise nicht antreten können. In diesem Fall entstehen Stornierungskosten, die je nach Kurzfristigkeit der Stornierung bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen können. Haben Sie im Vorfeld eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, müssen Sie sich um solche Themen keine Gedanken machen. Diese übernimmt alle anfallenden Kosten und das zu vergleichsweise kleinen Preisen.
Tarife ohne Selbstbehalt
- „Topschutz“ von TravelSecure
- „Reiserücktritt“ von reiseversicherungendirekt.de
- „RL“ von ERV
- „Reise-Rücktritt“ von HanseMerkur
Ist eine Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbehalt sinnvoller?
Reiserücktrittsversicherungen mit Selbstbeteiligung beinhalten in den meisten Fällen entweder eine 50 prozentige Selbstbeteiligung oder eine 20 prozentige, allerdings mit einem Mindestbetrag von 25 €. Das bedeutet, dass man im Bedarfsfall trotz der Versicherung anteilige Zahlungen aus eigener Tasche leisten muss. In den seltensten Fällen bleibt es tatsächlich bei einer Selbstbeteiligung in Höhe des Mindestbetrags.
Bei der Annahme, dass man eine Reise, die 1.000 € gekostet hat, 5 Tage vor Abreise storniert und daher Stornierungskosten in Höhe von 500 € (5 Tage vor Abreise ca. 50% des Reisewertes) betragen und man davon 50 bzw. 20 Prozent trotz Versicherung selbst zahlen muss, wären es wiederum 250 € bzw. 100 € zur Versicherungsprämie hinzuzuaddieren. Da macht es wenig Sinn bei der Versicherungsprämie zu sparen, wenn man im Bedarfsfall so viel mehr draufzahlen muss.
Die wichtigsten Fragen:
Man unterscheidet jeden Versicherungstyp in weitere Kategorien. Da gibt es zum Beispiel die Option, eine Versicherung mit und ohne Selbstbehalt abzuschließen. Selbstbehalt ist das gleiche wie Selbstbeteiligung und bedeutet, dass man im Schadensfall anteilige Kosten trotz dem Versicherungsschutz selbst tragen muss. Die Entscheidung ist jedem selbst überlassen, ob man eine Versicherung mit oder ohne Selbstbehalt bucht, allerdings ist auch hier dringendst zu einem Vergleich zu raten.
Bei der Reiserücktrittsversicherung gibt es eine 30- bzw. 24-Tage-Frist, die für den Vertragsabschluss relevant ist. Das bedeutet, dass die Reiserücktrittversicherung spätestens 30 bzw. 24 Tage vor Abreisetag abgeschlossen werden muss. Außerdem werden Stornierungskosten bei absichtlich oder fahrlässig herbeigeführten und bei Vertragsabschluss absehbaren Ereignissen nicht übernommen. Bei kurzfristig gebuchten Reisen, beispielsweise innerhalb dieser Fristen, kann man bis zu einem Tag nach der Buchung eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.
Des Weiteren sollten Sie sich im Vorfeld über im Schadensfall benötigten Unterlagen, Nachweise und Belege informieren. Ihre Versicherungsgesellschaft wird Ihnen alles Wichtige in den AVB zusammengefasst vorlegen, lesen Sie sich dies im Vorhinein durch, um im Bedarfsfall schnell und richtig handeln zu können. Dies vermeidet unnötigen Schriftverkehr und verkürzt die Zeit, bis Sie Ihr Geld wiederbekommen.
Grundsätzlich ist zu einer Reiserücktrittsversicherung zu raten, da man einschneidende Ereignisse meistens nicht vorhersehen kann. Im schlimmsten Fall muss man sogar den vollen Reisepreis bezahlen, obwohl man die Reise nicht angetreten wird. Um solchen Enttäuschungen vorzubeugen, kann man für vergleichsweise wenig Geld eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.
Verreisen Sie als Familie und haben Kinder dabei, ist es äußerst ratsam eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, da Kinder aufgrund des noch nicht ganz ausgeprägten Immunsystems häufiger erkranken.
Die Versicherungsprämie der Reiserücktrittsversicherung richtet sich stets nach dem Gesamtreisewert. Sollten Sie Extra-Leistungen, wie Tagesausflüge vor Ort buchen, müssen Sie diese zum Restlichen Reisewert dazurechnen, anderen Falls werden diese Leistungen und Kosten aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Vor allem bei teuren und lange im Voraus geplanten Reisen sollte man nicht bei einer Reiserücktrittsversicherung sparen, denn die Stornierungskosten je nach Kurzfristigkeit der Absage sehr hoch ausfallen. Storniert man eine Reise 30 Tage vor Abfahrt, liegen die Stornierungsgebühren noch bei circa 15 bis 20 Prozent. Muss man sieben Tage vor Abreise eine Stornierung beantragen, bewegt man sich schon bei Kosten zwischen 50 und 70 Prozent. Hier bewegt man sich dann im teuersten Stornierungszeitraum. Ist man aus einem unvorhersehbaren Grund gezwungen eine Reise am Abreisetag zu stornieren, muss man mit Stornierungsgebühren von 90 oder gar ganzen ein Hundert Prozent rechnen. Da ist es deutlich günstiger, im Vorfeld mit einer Reiserücktrittversicherung abgeschlossen zu haben.
Allerdings gilt nicht alles für die Versicherung als triftiger Grund eine Reise nicht antreten zu können. Hierbei sind die AGBs nützlich, in denen alle versicherten Ereignisse aufgezählt sind. Grundsätzlich gilt, dass alles, was nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt ist, auch kein Rücktrittsgrund ist.
Eine Besonderheit der Reiserücktrittsversicherung ist, dass diese nicht nur den Versicherungsnehmer betrachtet, sondern auch einen Kreis der sogenannten Risikopersonen. Dazu zählen direkte Verwandte des Versicherungsnehmers wie Eltern, Kinder und Geschwister, aber auch Ehe- und Lebenspartner, sowie Großeltern und Enkel. Im Todesfall werden auch Tanten, Onkel, Nichten und Neffen berücksichtigt. Das bedeutet, sollte einer dieser Personen etwas Schwerwiegendes (genaue Infos siehe AGBs der jeweiligen Versicherung) zustoßen, ist der Policeninhaber berechtigt, die Reise nicht anzutreten und die anfallenden Kosten werden von der Reiserücktrittsversicherung übernommen.
Testsieger (ohne SB) vs. günstigster Tarif (ohne SB)
Der Testsieger der Reiserücktrittsversicherungen ohne Selbstbeteiligung ist der Tarif „Topschutz (ohne SB)“ des online-Anbieters TravelSecure. Diese ist eine Tochter der Würzburger Versicherungsgruppe im Segment der Reiseversicherungen. Bei einem fiktiven Reisewert von 1.000 € beträgt die Versicherungsprämie für diesen Tarif 42 € (2,80 €/Tag bei einer 15-tägigen Reise).
Der günstigste Tarif in diesem Segment, ebenfalls auf einen Reisewert von 1.000 € bezogen, liegt bei 33 € und stammt vom SafetyCard, ebenfalls eine online-Tochter für Reiseversicherungen. Der Tarif „Reiserücktritt+Reiseabbruch (exkl. SB“ der Signal Iduna Tochter kann unter bestimmten Bedingungen sogar bis zu 14 Tage vor Abreise abgeschlossen werden.
Auch der Testsieger beinhaltet in diesem Tarif neben der Reiserücktritts- auch eine Reiseabbruchversicherung. Im Gegensatz zur TravelSecure akzeptiert SafetyCard die Krankheit des Hundes nicht als Grund die Reise nicht antreten zu können, der Hund ist hier also keine Risikoperson.
Beide Verträge beziehen sich auf eine Einzelreise und übernehmen Umbuchungskosten zu 100 Prozent. Auch die Option auf einen Ombudsmann zurückzugreifen beinhalten beide Tarife, sowie eine Reiseassistance-Hotline. Für den Abschluss beider Tarife ist ein Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung.
Die Policen sind in den Bestandteilen zwar ähnlich, Unterschiede gibt es aber trotzdem nicht nur beim Preis. Bei der Reiseabbruchversicherung muss man beim günstigeren Tarif einige Abstriche machen: Mehrkosten bei Zwangsverlängerung der Reise und im Falle eines Rücktritts auf Grund eines Unfalls des zu Reise angemeldeten Hundes, werden im Gegensatz zur TravelSecure von SafetyCard keinerlei Kosten erstattet.