Günstige Reiserücktrittsversicherung dank Online-Vergleich
Die Reiserücktrittsversicherung ist eine der sechs Versicherungstypen, die unter dem Begriff Reiseversicherungen zusammengefasst werden. Diese Versicherungsart ist hilfreich, wenn man eine bereits gebuchte und bezahlte Reise kurzfristig absagen muss.
Bei einer Stornierung entstehen immer Gebühren, die Stornierungsgebühren genannt werden. Diese können je nach Kurzfristigkeit der Stornierung bis zu 90 Prozent des Reisepreises betragen und werden vom Reiseveranstalter erhoben. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Stornierungsgebühren steigen, je näher der Abreisetermin rückt. Daher ist auch der Abschluss nur maximal bis zu 30 beziehungsweise 24 Tage vor Abreise möglich.
In unserem Online-Vergleich mit mehr als 1.200 Tarifen finden Sie mit wenigen Klicks eine günstige Reiserücktrittsversicherung, die Sie anschließend bequem online abschließen können.


Eine Reise einfach absagen – geht das?
Man muss sagen, dass nicht alle Gründe, die Sie möglicherweise dazu bewegen eine Reise abzusagen auch aus Sicht der Versicherung legitime und triftige Gründe sind. Bei den Reiserücktritts– und Reiseabbruchversicherungen kann man aber eines allgemein sagen:
Alles, was nicht in den AVB explizit als Rücktritts- beziehungsweise Abbruchgrund aufgelistet ist, wird nicht versichert.
Verpassen Sie den Flug, weil Sie verschlafen haben oder möchten aufgrund einer leichten Erkältung lieber zuhause bleiben, wird kein Versicherungsunternehmen die Stornierungsgebühren übernehmen. Beim Verschlafen ist es Eigenverschulden und auch der Schweregrad der Erkrankung muss von einem Arzt attestiert werden, denn nur unerwartet auftretende und schwere Erkrankungen sind als Rücktrittsgrund versichert.
Rücktritts- und Abbruchgründe
Außerdem wird bei Rücktritts- beziehungsweise Abbruchgründen zwischen „persönlichen“ und „äußeren“ Rücktrittsgründen unterschieden. Alle im Folgenden aufgezählten Gründe sollten in Ihrer Police versichert sein, da es sich dabei um die gängigen Gründe handelt.
Unter persönlichen Gründen versteht man Ereignisse, wie ein Unfall, Verletzungen, schwere und unerwartete Krankheiten oder eine unerwartete Schwangerschaft. Auch der Wechsel oder Verlust eines Arbeitsplatzes und die Nichtversetzung eines Schülers sind versicherte Gründe.
Bei den persönlichen Gründen wird außerdem nicht nur der Policeninhaber betrachtet, sondern ein sogenannter „Kreis der Risikopersonen“. Dazu zählt das unmittelbare Verwandtschaftsumfeld des Policeninhabers: Eltern, Kinder, Geschwister sowie Ehe- beziehungsweise unverheiratete Lebenspartner und bei manchen Versicherern sogar Hunde.
Zu den äußeren Gründen zählen Ereignisse wie zum Beispiel erhebliche Schäden am Eigentum, Verkehrsmittelverspätungen oder Naturkatastrophen am Urlaubsort.
Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner – Sie können nur profitieren!
Für den Vergleich empfiehlt sich die Nutzung unseres Online-Vergleichsrechners. Nach Eingabe der Eckdaten (Versicherungstyp, Reisewert, Region, Anzahl der Reisenden, Reiseart und die Vertragsdauer) erstellt das Tool innerhalb weniger Sekunden eine übersichtliche Liste mit allen für Sie relevanten Produkten.
Es filtert aus unserem Versicherungspool die besten Angebote heraus. Dabei werden Sie auch immer auf den Testsieger und natürlich auch auf den günstigsten und gleichzeitig passenden Tarif hingewiesen. Wir versichern Ihnen, dass sich ein Vergleich für Sie immer auszahlen wird.
Man kann und sollte bei Versicherungen nie verallgemeinern oder pauschal sagen, dass ein bestimmter Tarif für jedermann passend ist. Da jeder Mensch andere Prioritäten und Bedürfnisse hat, muss man auch jede Versicherungsentscheidung individuell betrachten. Daher kann man auch nicht generell sagen, dass der günstigste Tarif passend oder unpassend ist.
Da es bei Reiserücktrittsversicherungen große Preisunterschiede gibt und diese je nach Preis auch mit unterschiedlichen Leistungen gespickt sind, raten wir dazu nicht einfach den günstigsten oder teuersten Tarif abzuschließen, sondern im Vorfeld zu vergleichen, um nicht die Gefahr einzugehen einen überteuerten oder unpassenden Tarif abzuschließen.
Vergleich günstigster Tarif vs. Testsieger
Bei den beiden Tarifen handelt es sich einmal um den Testsiegertarif (Finanztest 02/2014) vom Versicherer TravelSecure und um den günstigsten von uns angebotenen Tarif, dem „Reiserücktritt (mit 50% SB) von URV.
Beide Tarife enthalten eine Reiseassistance-Hotline und die Abschlussfrist beträgt 30 Tage. Ein Versicherungsabschluss nach Aus- beziehungsweise Einreise ist nicht möglich.
Der Tarif „Reiserücktritt (mit 50% SB)“ vom Versicherer URV (Union Reiseversicherung) ist mit einer Tarifprämie von gerade mal 21 Euro nur halb so teuer wie der Testsieger. Allerdings ist dieser auch mit einer 50-prozentigen Selbstbeteiligung belastet, was bedeutet, dass Sie im Schadensfall trotz dem Versicherungsschutz die Hälfte der anfallenden Kosten selbst tragen müssen. Bei diesem Tarif ist die Reisedauer unbegrenzt, allerdings ist er für lediglich eine einzelne Reise gültig. Der Versicherungsschutz erlischt mit der Einreise nach Deutschland sofort. Auch handelt es sich hierbei um eine reine Reiserücktrittsversicherung, was wiederum bedeutet, dass Sie lediglich vor dem Reiseantritt geschützt sind und nicht während der Reise.
Stornierungskosten und anfallende Mehrkosten für eine Hinreise werden aufgrund des Selbstbehaltes zu 50 Prozent übernommen, Umbuchungskosten werden bis zur Höhe der anfallenden Stornokosten komplett übernommen, das aber auch nur bis zu 42 Tage vor Reiseantritt. Im Einzelnen bedeutet das: Sollten Sie eine Reise mit dem Wert von 1.000 Euro 42 Tage vor Reiseantritt stornieren, fallen Kosten in Höhe von circa 150 Euro an. Diese werden im Bezug zum Gesamtreisewert prozentual bestimmt und betragen 42 Tage vor Abreise 15 Prozent. Buchen Sie also Ihre Reise um, werden Kosten bis zu 150 Euro komplett übernommen. Alles darüber hinaus muss von Ihnen geleistet werden.
Außerdem beinhaltet dieser Tarif keinen Ombudsmann und auch die Mehrkosten für ein Einzelzimmer werden nicht übernommen. Bei Last-Minute-Reisen ist die Buchung dieses Tarifs noch bis zu einem Werktag nach der Reisebuchung möglich.
Mit 42 Euro ist der Testsiegertarif zwar doppelt so teuer wie das günstigste Angebot, überzeugt aber auch mit deutlich besseren Inhalten. Der Tarif „Topschutz (ohne SB)“ aus dem Hause TravelSecure wurde im Februar 2014 von der Zeitschrift Finanztest mit der Note „sehr gut“ (1,4) bewertet und landet nicht ohne Grund auf dem ersten Platz. Er enthält neben der Reiserücktritts- auch eine Reiseabbruchversicherung und schützt Sie somit nicht nur vor, sondern auch während Ihrer Reise und das ganz ohne Selbstbeteiligung. Bei Last-Minute-Reisen ist ein Versicherungsabschluss noch einen Tag nach Reisebuchung möglich. Die Reisedauer ist bei diesem Tarif auf 365 Tage begrenzt.
Mögliche Mehrkosten für Hin- und Rückreise und ein Einzelzimmer werden bei diesem Tarif komplett übernommen. Genauso wie Stornierungs- und Umbuchungskosten und auch Mehrkosten, die durch Verspätung des ÖPNV entstanden sind oder durch eine Nachreise anfallen. Auch Mehrkosten für eine Zwangsverlängerung werden erstattet genau wie Kosten für nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen.
Der Hund wird bei diesem Tarif als Risikoperson angesehen und daher ist der Rücktritt oder Abbruch wegen einer Erkrankung oder einem Unfall des Hundes legitim.
Reiseabbruchversicherung
Auch wenn Sie gezwungen sind eine Reise vorzeitig zu beenden entstehen Kosten zum Beispiel für die kurzfristige Rückreise. Außerdem erhalten Sie nie das Geld für bereits bezahlte aber nicht genutzte Reiseleistungen zurück wie zum Beispiel die restlichen Hotelübernachtungen oder ähnliches. Auch von Ausflügen vor Ort kann – wenn überhaupt – nur im Zusammenhang mit Stornierungsgebühren zurückgetreten werden.
Um sich also nicht nur vor, sondern auch während der Reise vor Storno- beziehungsweise Abbruchkosten zu schützen, ist eine Reiseabbruchversicherung sinnvoll. Diese erstattet, sofern Sie aus einem versicherten Grund die Reise abbrechen, alle nicht genutzten Reiseleistungen und übernimmt die Umbuchungsgebühren für die Rückreise.
Außerdem bieten viele Versicherer eine Reiseassistance-Hotline an, an die Sie sich im Bedarfsfall wenden können. Diese übernimmt einige organisatorische Aufgaben für Sie wie zum Beispiel die Buchung eines Rückflugs.
Auch die Reiseabbruchversicherung betrachtet neben dem Policeninhaber auch seinen Kreis der Risikopersonen, sollte also während der Reise nicht Ihnen, aber einem Ihnen nahestehenden Menschen etwas Schwerwiegendes zustoßen, sind Sie auch in dem Fall vor Rücktrittsgebühren abgesichert.
Wir empfehlen im Optimalfall einen Kombitarif, bestehend aus einer Reiserücktritts– und einer Reiseabbruchversicherung, abzuschließen. Somit sind Sie nicht nur vor, sondern auch während der Reise vor hohen Storno- beziehungsweise Abbruchkosten geschützt.
Außerdem sollten Sie – sofern möglich – auf einen Tarif ohne Selbstbehalt zurückgreifen. Die meisten Versicherungen mit Selbstbeteiligung sind zwar in der Tarifprämie günstiger, sollte allerdings der Ernstfall eintreten, müssen Sie sich mit mindestens 20 bis hin zu ganzen 90 Prozent an den entstehenden Kosten beteiligen. Und diese werden in jedem Fall höher ausfallen, als die bei der Tarifprämie eingesparte Differenz.
Des Weiteren ist auch vom Abschluss einer Reiseversicherung direkt beim Reiseveranstalter dringendst abzuraten. Diese bieten meistens überteuerte Tarife mit geringen Leistungen ihrer Vertragspartner an, die für viel Geld wenig bieten. Eine Reiseversicherung sollte immer gut überlegt und gut recherchiert sein, ansonsten läuft man Gefahr trotz Versicherungsschutz auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.
In Kürze
- Reiserücktrittsversicherungen bieten Schutz vor dem Reisebeginn. Kosten, die durch Stornierungen entstehen werden vom Reiseveranstalter als Stornogebühren verlangt.
- Reiserücktrittsversicherungen werden mit Reiseabbruchversicherungen ergänzt und bieten damit Schutz auch während der Reise für Umbuchungskosten, die für einen Reiseabbruch entstehen.
- Die Versicherungen leisten nur dann, wenn der Grund der Stornierung oder des Abbruchs ein versicherter Grund ist. Das kann ein persönlicher oder ein äußerer Grund sein.
- Um den passenden Tarif zu finden zu, lohnt es sich immer Tarife zu vergleichen. Der teuerste ist nicht immer der beste und auch der günstige muss nicht immer schlecht sein.
- Grundsätzlich empfehlt es sich einen Tarif ohne Selbstbehalt zu wählen und die Dienste eines Vergleichsportals zu nutzen.