Europäische Reiserücktrittsversicherung

Anders als zum Beispiel bei den Reisekrankenversicherungen, ist es für den Versicherungsabschluss einer Reiserücktrittsversicherung irrelevant wohin die Reise geht. Ausschlaggebend ist lediglich der Gesamtwert der Reise. Aus diesem resultiert auch folglich die Versicherungsprämie. Bei Reisekrankenversicherungen macht das Reiseziel einen bedeutenden Unterschied, da Behandlungen beispielsweise in den USA oder Kanada erheblich teurer sind, als die im europäischen Raum. Da die Region, wohin die Reise geht, bei dieser Versicherungsart keine Rolle spielt, gelten die Reiserücktrittsversicherungen immer für alle Reisen weltweit. Auch die Reisedauer spielt bei dieser Versicherungsart keine Rolle, da der Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung lediglich vor dem Reiseantritt besteht. Er beginnt mit dem Vertragsabschluss und endet mit dem Reiseantritt sofort und unwiderruflich.

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Nicht ohne Reiseversicherung reisen

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Es ist kein seltenes Szenario: Man bucht eine Reise, bezahlt diese und genießt die Zeit der Vorfreude und plötzlich passiert etwas, was es unmöglich macht, die Reise anzutreten. Da eine Reise immer personengebunden ist, lässt sich diese nicht auf eine andere Person übertragen. Was tun? Das Einzige, was übrig bleibt ist die Reise zu stornieren. Dies ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich, allerdings entstehen dabei auch immer sogenannte Stornierungsgebühren. Sollten Sie im Vorfeld eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben und die Reise aus einem versicherten Grund stornieren, werden die anfallenden Gebühren vom Versicherer zurückerstattet. Zu beachten ist bei diesem Versicherungstyp, dass bei Abschluss der Versicherung der Gesamtreisewert angegeben wird, da die Höhe der Stornierungsgebühr und somit auch die der Versicherungsprämie zusammenhängt. Außerdem kann diese Versicherungsart nicht kurzfristig, sondern nur spätestens 30 beziehungsweise 24 Tage vor Abreise abgeschlossen werden. Bei kurzfristigen Buchungen von Last-Minute-Reisen kann man eine Reiserücktrittsversicherung – je nach Versicherer – noch bis zu drei Werktagen nach Buchung abschließen.

Die wichtigsten Versicherungsbegriffe:

Die Stornierungsgebühren hängen unmittelbar mit der Kurzfristigkeit der Stornierung ab und können bis hin zu 100 Prozent des Reisewertes betragen. Die Entwicklung verläuft in den letzten 30 Tagen vor Abreise rasant. Ab der Buchung betragen die Kosten für die Stornierung zwischen zehn und 15 Prozent. Dieser Prozentsatz bleibt bis zu 30 Tagen vor Stornierung bestehen. Muss man die Reise zwei Wochen vor geplantem Abreisetag stornieren, muss man mit Kosten in Höhe von 30 bis 40 Prozent rechnen. Bei einer Stornierung sieben Tage vor Abreisetermin betragen die Stornierungsgebühren bereits 50 bis 70 Prozent und wenn man die Reise am Abreisetag storniert beziehungsweise nicht erscheint, muss man 90 bis hin zu 100 Prozent des Reisepreises bezahlen, obwohl man die Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Nicht jeder Rücktrittsgrund ist versichert, denn nicht alles wird von der Versicherung als dringender Grund die Riese nicht anzutreten betrachtet. Jeder Versicherer hat einen Katalog mit akzeptierten Gründen. Verallgemeinert lässt sich sagen, dass alles, was nicht in den Versicherungsbedingungen beziehungsweise im Katalog explizit als Rücktrittsgrund aufgelistet ist, auch nicht als Reiserücktrittsgrund zulässig ist. Wichtig hierbei ist auch, dass das Eintreten des Versicherungsfalls beim Vertragsabschluss nicht absehbar war und plötzlich und unerwartet eingetroffen ist. Des Weiteren darf der Versicherungsfall nicht aus einer fahrlässigen Handlung resultieren oder gar absichtlich herbeigeführt worden sein.

Genau wie die Reiseabbruchversicherung betrachtet auch die Reiserücktrittsversicherung, wenn es um einen Versicherungsfall geht nicht nur den Policeninhaber, sondern auch einen sogenannten Kreis der Risikopersonen. Dazu zählen normaler Weise die direkten Verwandten des Versicherungsnehmers wie Eltern, Kinder und Geschwister sowie Ehe- und Lebenspartner. Manche Versicherer zählen sogar Hunde zu den Risikopersonen. Auch hier sind genauere Angaben den AVB des jeweiligen Versicherers zu entnehmen. Im Einzelnen bedeutet das, dass es irrelevant ist, ob Ihnen persönlich oder einer Ihnen nahestehenden Person etwas zustößt, wenn dies passiert, sind Sie trotzdem gegen die Stornierungsgebühren abgesichert.

Der Testsiegertarif der Reiserücktrittsversicherungen liegt bei einem Reisewert von 500 Euro bei 26 Euro und bei einem Reisewert von 1.000 Euro bei 42 Euro. Beide beinhalten neben der Reiserücktritts- auch eine Reiseabbruchversicherung. Eine reine Reiserücktrittsversicherung ist schon ab 18 Euro (Reisewert: 500 Euro) beziehungsweise knapp 31 Euro (Reisewert: 1.000 Euro) zu haben. Die bis hier hin erwähnten Tarife beinhalten keine Selbstbeteiligung, somit müssen Sie mit keinen weiteren Kosten rechnen und sind auf der sicheren Seite.

Im Schadensfall werden folgende Kosten üblicher Weise von den Versicherern übernommen: Stornierungskosten, mögliche Mehrkosten für die Hinreise und/oder ein Einzelzimmer sowie Umbuchungskosten. Diese Unkosten sollten zu 100 Prozent vom Versicherer übernommen werden.

Wir als Versicherungsfachleute raten von Tarifen mit Selbstbeteiligung ab, obwohl diese zwar in der Tarifprämie etwas günstiger sind, können im Eintrittsfall hohe Kosten entstehen, die Sie anteilig selbst tragen müssten. Weiter unten vergleichen wir zwei Tarife einen mit und einen ohne Selbstbeteiligung. Der Tarif mit Selbstbehalt ist gerade mal einen Euro billiger, dafür mit ganzen 20 Prozent Selbstbehalt, mindestens aber 25 Euro belastet. Das bedeutet, dass im Schadensfall außer der Tarifprämie noch mindestens 25 Euro hinzukommen, womit man dann bei 66 Euro liegen würde. Man kann mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen, dass der Eigenanteil immer höher, als die Mindestsumme von 25 Euro sein wird.

Damit Sie nicht nur vor, sondern auch während Ihrer Reise geschützt sind, sind Kombitarife, die aus einer Reiserücktritts- und einer Reisehaftpflichtversicherung bestehen, sehr empfehlenswert. Diese Tarife sind meist in Kombination auch günstiger in der Tarifprämie als der Abschluss zweier einzelner Verträge.

Das wichtigste ist aber der Vergleich. Man sollte sich nie auf die Aussagen von Freunden oder Bekannten oder Werbung verlassen, denn so individuell wie die menschlichen Bedürfnisse und Wünsche sind, genauso individuell sind auch Versicherungen. Daher sollten Sie nicht einfach den Testsieger oder den günstigsten Tarif buchen, denn insbesondere bei Versicherungen muss teuer nicht gleich gut und günstig nicht immer schlecht sein. Um Ihnen den Vergleichsprozess zu erleichtern haben wir ein Vergleichstool entwickelt, welches in wenigen Schritten zu einem übersichtlichen Vergleich führt.

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Tarifvergleich

Im Folgenden stellen wir einen Vergleich zwischen dem Testsieger und einem Tarif mit einem eher schlechten Preis-Leistungs-Verhältnis vor. Hierbei handelt es sich um den von Finanztest im Februar 2014 gekürten Testsieger aus dem Hause Travel Secure (Tarif „Topschutz (ohne SB)“ mit der Note 1,4 „sehr gut“) und einem Tarif der Allianz Global Assistance (Tarif „Reiserücktritt-Vollschutz (mit SB)“ mit der Note 3,5 „befriedigend“).

Zunächst stellen wir die Gemeinsamkeiten der beiden Tarife vor. Bei beiden handelt es sich um Kombitarife, die jeweils aus einer Reiserücktritts– und einer Reiseabbruchversicherung bestehen, wodurch Sie sowohl vor als auch während Ihrer Reise optimal vor hohen Stornierungs- beziehungsweise Abbruchkosten geschützt sind. Beide Tarife werden jeweils für eine Einzelreise abgeschlossen und sind sowohl für eine private als auch eine geschäftliche Reise zulässig. Der Geltungsbereich umfasst ebenfalls bei beiden Produkten die gesamte Welt inklusive USA und Kanada. Bei beiden Tarifen hat man den Service eines Ombudsmannes und einer Reiseassiastance. Die Tarife können bis spätestens 30 Tage vor der Abreise abgeschlossen werden, ein Abschluss nach Ausreise ist nicht mehr möglich. Für den Abschluss beider Tarife ist ein Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung. Es werden Stornierungs- und Umbuchungskosten übernommen sowie anfallende Mehrkosten für eine mögliche Hinreise oder für ein Einzelzimmer. Auch nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen im Falle eines Reiseabbruchs werden zurückerstattet, ein Notfalldarlehen gibt es allerdings bei beiden Versicherern nicht.

Testsieger: Travel Secure „Topschutz (ohne SB)“

Die Tarifprämie des Testsiegertarifs beträgt bei einem Reisewert von 1.000 Euro 42 Euro und beinhaltet keinen Selbstbeteiligungsanteil. Bei der Buchung einer Last-Minute-Reise ist ein Vertragsabschluss noch einen Tag nach der Reisebuchung möglich. Hier gibt es die Besonderheit, dass das Haustier Hund als Risikoperson anerkannt wird. Des Weiteren werden sowohl die Mehrkosten, die durch Verspätung des ÖPNV entstehen übernommen als auch die für eine Rückreise.

Schwaches Preis-Leistungs-Verhältnis: Allianz Global Assistance „Reiserücktritt-Vollschutz (mit SB)“

Dieser Tarif liegt beim gleichen Reisewert von 1.000 Euro bei einer Tarifprämie in Höhe von 41 Euro und ist mit einer Selbstbeteiligung von 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens aber 25 Euro belastet. Die Stornierungskosten werden auch hier komplett übernommen, sogar inklusive 100 Euro Visumskosten. Bei Last-Minute-Reisen ist der Vertragsabschluss noch bis zu drei Werktagen nach Reisebuchung möglich. Mehrkosten, die durch Verspätung des ÖPNV entstehen und die für eine Rückreise werden jeweils bis zu 1.500 Euro erstattet, Mehrkosten für eine Zwangsverlängerung bis zu 4.000 Euro.

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