Incoming Krankenversicherung

Was für deutsche Reisende eine Auslandskrankenversicherung ist, ist für die ausländischen Gäste die „Incoming Krankenversicherung“. Somit ist sie speziell auf die Bedürfnisse ausländischer Gäste zugeschnitten, die für eine bestimmte Zeit in Deutschland bleiben möchten. Für visapflichtige Besucher, die nicht Bürger eines Landes der Europäische Union sind, ist diese Versicherung von großer Bedeutung. Für Mitglieder der Europäischen Union und der Schengener Staaten wird kein Visum verlangt, da sie die sogenannten freizügigkeitsberechtigten Bürger sind, die einen uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben. Zu diesen Bürgern gehören auch die Bürger des EWR – Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums. Der ERW-Zone gehören alle Länder der Europäischen Union sowie die Länder Island, Lichtenstein und Norwegen an.

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Schengener Staaten

Das Schengener Abkommen dient zur Abschaffung der stationären Grenzkontrollen zwischen den Teilnehmerstaaten. Dazu gehören:

Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Zu den Schengen Staaten gehören also alle EU-Staaten inklusive Island, Norwegen und Schweiz, außer Großbritannien, Irland und Zypern. Bulgarien, Rumänien und Kroatien wenden das Schengener Abkommen teilweise an, das heißt Personenkontrollen und Binnengrenzen bleiben noch bestehen.

Nicht ohne Reiseversicherung reisen

Wer benötigt ein Visum?

Bürger, die nicht der EU-, Schengen oder ERW Staaten angehören, benötigen für ihre Einreise nach Deutschland ein Visum. Das sind die sogenannten Bürger mit einem eingeschränkten Zugang. Die Bürger dieser Länder müssen immer ein Visum beantragen, unabhängig davon wie lange sie sich in Deutschland aufhalten wollen. Diese Länder benötigen also ein Visum auch dann, wenn Sie nur für einen kurzfristigen Familienbesuch einreisen. Für die aufgezählten Länder gilt auch eine weitere besondere Regelung: Um das Visum zu bekommen, muss nach dem 2004 festgelegten europäischen Standard eine Reisekrankenversicherung abgeschossen werden.

Außerdem gibt es auch Länder, die für den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum benötigen. Erst nach Überschreiten der 90 Tage müssen diese Bürger ein entsprechendes Visum nachweisen können. Diese Länder finden Sie hier.

Länder mit eingeschränktem Zugang finden Sie unter folgendem Link.

Auf was muss ein Deutschland-Gast beim Abschluss besonders achten?

Wenn der ausgewählte Tarif einen begrenzten Deckungsbeitrag hat, bedeutet das, dass beim Eintreten eines Versicherungsfalls Ihre Versicherung nur bis zu dem maximalen Deckungsbeitrag leistet. Müssen Sie als Gast zum Beispiel ins Heimatland transportiert werden und beträgt der maximale Deckungsbeitrag für diese Position 50.000 Euro, die Transportkosten aber 60.000 Euro, dann müssen Sie die restlichen 10.000 Euro aus eigener Tasche zahlen. Unsere Empfehlung sind Tarife mit einem unbegrenzten Deckungsbeitrag, da in dem Fall die gesamten Kosten übernommen werden.

Wie auch jede andere Versicherung werden die Incoming-Krankenversicherungen mit und ohne Selbstbehalt angeboten. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger, als die ohne Selbstbehalt. Lassen Sie sich von dem günstigeren Beitrag jedoch nicht täuschen, denn dieser kann im Nachhinein sehr teuer werden. Der Selbstbehalt beträgt in den meisten Fällen 20 Prozent der entstandenen Kosten. Bezogen auf den Fall von eben, müsste sich der Gast an den Transportkosten beteiligen und zwar mit 12.000 Euro, was 20 Prozent des Gesamtschadens ausmacht.

Einige Versicherungen setzten eine Altersgrenze, andere wiederum verzichten darauf. Zu beachten ist jedoch, dass die Versicherung mit zunehmendem Alter teurer werden. Ab dem 65. Lebensjahr verlangen die meisten Versicherungen einen Aufpreis.

Die Krankenversicherung kann sogar noch am Abreisetag abgeschlossen werden, allerdings definitiv vor der Aus- beziehungsweise Einreise.

Nicht ohne Reiseversicherung reisenManche Tarife bieten Schutz nur für einen begrenzten Zeitraum. Wenn die Versicherung nur für 56 Tage gilt, dann achten Sie darauf, dass nach Ablauf der 56 Tage der Versicherungsschutz sofort erlischt. Die Versicherung startet mit dem Reiseantritt. Auf unserem Portal finden Sie auch Tarife, die einen Schutz für bis zu fünf Jahre bieten.

Krankenversicherung für Mitglieder des Sozialversicherungsabkommens

Nicht ohne Reiseversicherung reisenDeutschland hat mit folgenden Ländern ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen: Bosnien-Herzegowina, Israel, Kosovo, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Tunesien. Für die gesundheitliche Versorgung dieser Staatsangehörigen bedeutet es, dass Sie während des Aufenthaltes in Deutschland, genauso wie die EU-Bürger die ärztlichen Leistungen nutzen können.

Aber auch hier gilt: Nur in Notfallsituationen werden die Behandlungen kostenlos durchgeführt. Ein Notfall liegt dann vor, wenn die Behandlung innerhalb von 12 Stunden durchgeführt werden muss, um katastrophale Gesundheitsschäden zu vermeiden. Die Krankenrücktransporte werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Beachten Sie dabei, dass der Krankenrücktransport nach Australien bis zu 100.000 Euro kostet. Da diese Länder ohnehin für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, muss auch ein adäquater Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden.

Sowohl für EU-Bürger als auch für die Bürger des Sozialversicherungsabkommens gilt, dass sie im Notfall zwar behandelt werden, die dabei entstehenden Kosten aber höchstwahrscheinlich nicht in voller Höhe von den Krankenversicherungen im Heimatland erstattet werden!

Krankenversicherung für nicht-EU-Bürger

Nicht-EU-Bürger, deren Land kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat, müssen jede ärztliche Behandlung selbst zahlen, unabhängig davon, ob es ich um einen Notfall handelt oder nicht. Zu beachten ist, dass die Behandlungen in Deutschland höchstprofessionell durchgeführt werden, was mit sehr hohen Kosten verbunden ist.

Warum lohnt sich eine Incoming-Krankenversicherung?

Nicht ohne Reiseversicherung reisenWie man sieht, bietet die gesetzliche Krankenkasse letztendlich nicht die gewünschten Leistungen. Zwar wird man im Notfall behandelt, die Kosten müssen die Gäste, wenn auch nur teilweise, selbst tragen, da die Krankenkassen für gewöhnlich nicht die gesamten Kosten übernehmen. Ein sehr wichtiger Punkt ist der Krankenrücktransport. Die Kosten belaufen sich von 15.000 Euro bis 35.000 Euro innerhalb Europas und außerhalb von 45.000 Euro bis 100.000 Euro. Diese Kosten können einen lebenslang verfolgen und bei Nichtzahlung sogar strafbar machen. Die Incoming-Krankenversicherung schütz Sie als Gast vor solchen Situationen.

  • Ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen
  • Krankentransporte ins nächste Krankenhaus
  • Krankenrücktransporte ins Heimatland
  • Krankenhaustagegeld für eine bestimmte Dauer (meist 15 bis 30 Tage)
  • Überführungskosten
  • Erstattung der Kosten für akute Zahnbehandlungen
  • Übernahme der Kosten für Zahnersatz
  • Erstattung der Kosten für Sehhilfen
  • Besondere Heilbehandlungen und Massagen, Rehabilitationsmaßnahmen und Psychotherapie
  • Übernahme der Kosten für eine Begleitperson bei Krankenrücktransport
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Krankenversicherung für EU-Bürger

Bürger der Europäischen Union dürfen in jedem Land der EU lebenNicht ohne Reiseversicherung reisen und arbeiten, eine Begrenzung des Aufenthaltes gibt es nicht. Sinn und Zweck der Union ist die Bildung eines gemeinsamen Binnenmarkts, welcher automatisch auch die Rechte zur Freizügigkeit einräumt. Einen Vorteil genießen die Bürgen der Union auch durch die (EHIC) European Health Insurance Card – die Europäische Krankenversicherung. Dank der EHIC Krankenkassenkarte können Sie in jedem Land der Europäischen Union ärztlich behandelt werden. Doch auch hier gibt es Einschränkungen. Sie können einen gewöhnlichen Arztbesuch nicht mit einer gesetzlichen Krankenkasse kostenlos tätigen. Ausländische Gäste bekommen für solche Behandlungen eine Rechnung ausgestellt, die von der Krankenkasse im Heimatland meist nicht, zumindest nicht komplett, erstattet wird. Mit der gesetzlichen EHIC-Karte werden in Notfallsituationen Patienten aufgenommen und dabei entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Krankenrücktransporte ins Heimatland kosten innerhalb der EU bis zu 35.000 Euro und außerhalb sogar bis zu 100.000 Euro. Diese Kosten werden nie von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.

Fazit

Wenn Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland bequem und sorglos genießen möchten, ohne sich vor unbezahlbaren Kosten zu fürchten, dann ist die Incoming-Krankenversicherung sehr empfehlenswert. Unser Portal bietet Ihnen einen guten Überblick von aktuell angebotenen Tarifen, dabei können Sie ganz einfach selbst den Zeitraum und die Reiseart angeben. Unsere Empfehlung und gleichzeitig auch Testsieger ist der Incoming-Kranken-Tarif der ERV (Europäischen Reiseversicherung). Der Tarif ist ohne Selbstbehalt, mit einer unbegrenzten Deckungssumme und kostet 2,20 Euro pro Tag bei einer Reisedauer von zwei Wochen. Dieser Tarif kann auch für eine längere Reisedauer abgeschlossen werden, maximal aber 12 Monate. Dementsprechend steigt auch die Tarifprämie.

In Kürze

  • Die Incoming-Krankenversicherung ist speziell auf die Bedürfnisse ausländischer Gäste zugeschnitten. Sie ermöglicht ausländischen Gästen auch in Deutschland die gewöhnlichen ärztlichen Behandlungen in Anspruch zu nehmen, ohne sich dabei vor überteuerten Preisen fürchten zu müssen.
  • Die Incoming-Krankenversicherung füllt die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung. Reisende aus bestimmten Ländern können gar keine Leistungen während des Aufenthaltes in Deutschland in Anspruch nehmen, weshalb eine Reisekrankenversicherung auch als Pflicht oder Voraussetzung für die Visaerteilung gilt.
  • Beim Abschluss der Versicherung sollten Gäste darauf achten, dass der Tarif eine unbegrenzte Deckungssumme hat, ohne Selbstbehalt ist und für die gesamte Reisedauer gültig ist.

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Das sagen unsere Kunden:

„Da ich oft im Ausland arbeite, bin ich froh, dass ich über covomo die optimale Versicherung für meine Aufenthalte bekomme.“
Till Heimlich
„Danke an Euch covomo Team. Jetzt kann der Urlaub mit meinen beiden kleinen Kindern starten. Schön, dass es so unkompliziert geklappt hat..“
Lis Hannemann-Strenger
„Die Versicherung für mein Auslandssemester in Südafrika habe ich einfach über covomo gefunden und abgeschlossen.“
Tobias Gaertner