Was ist eine Reisestornoversicherung?
Heutzutage reisen immer Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen. Es ist dabei immer wichtig auch die richtige Reiseversicherung mit im Gepäck zu haben.
Die wichtigsten Versicherungen sind eine Reisekrankenversicherung, eine Reiserücktrittsversicherung auch Stornoversicherung genannt, eine Reiseabbruchversicherung und eine Reisegepäckversicherung. Immer beliebter werden auch Reiseunfall-, und Reisehaftpflichtversicherungen.
Eine Reiserücktrittsversicherung oder Reisestornoversicherung gehört zu den Versicherungen, die man auf jeden Fall abschließen sollte wenn man verreist. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor Stornierungskosten, die vom ‚Reiseveranstalter erhoben werden, wenn man eine gebuchte Reise kurzfristig doch nicht antreten kann. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. So kann es passieren, dass man kurz vor Reiseantritt schwer erkrankt oder einen Unfall hat. Bei einer Stornierung kurz vor Reiseantritt können dann schonmal Stornierungskosten von 80-100% des Reisepreises auf einen zukommen. Deswegen sollten Sie unbedingt eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, wie beispielsweise die der Hanse Merkur.
Vorteile einer Stornoversicherung
- Schützt vor hohen Stornierungskosten
- Das gute Gefühl abgesichert zu sein
- Versicherungen meist online abschließbar
- Kombitarife möglich
- 24 Stunden Notfall Hotline und Assistance Service
Lohnt es sich zu vergleichen?
Wir haben bereits festgestellt, dass es eigentlich Pflicht sein sollte eine Reiserücktrittsversicherung, auch Stornoversicherung genannt, abzuschließen. Es gibt viele Anbieter für eine solche Versicherung und der Markt ist gerade für Laien sehr unübersichtlich. Daher empfehlen wir Ihnen die Nutzung unseres Online-Versicherungsvergleichs. Dieser erstellt Ihnen eine umfassende Übersicht aller Anbieter, beispielsweise der Reiserücktrittsversicherung, und sie können ganz einfach die unterschiedlichen Versicherungsprodukte auf Preise und Leistungen vergleichen. Weiterhin werden Ihnen auch die Testsieger und die günstigsten Tarife gesondert angezeigt.
Die wichtigsten Fragen:
Sie sind versichert, wenn Sie eine unerwartete gerichtliche Ladung erhalten, die in die Reisezeit fällt. Voraussetzung ist, dass das zuständige Gericht die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung akzeptiert. Versichert ist zudem die Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Reisezeit fällt. Versichert ist das Ereignis, wenn Sie durch eine betriebsbedingte Kündigung Ihren Arbeitsplatz verlieren und anschließend arbeitslos sind. Nicht versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz bei Selbständigkeit. Außerdem ist versichert, wenn Sie ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aus der Arbeitslosigkeit heraus aufnehmen. Nicht versichert allerdings sind die Aufnahme von Praktika, betrieblichen Maßnahmen oder Schulungsmaßnahmen, sowie die Arbeitsaufnahme eines Schüler oder Studenten während oder nach der Schul- oder Studienzeit. Sie sind versichert und können die Reise absagen wenn Sie einen Arbeitgeberwechsel vollziehen und die Reisezeit in die Probezeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit fällt. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsabschluss vor der Kenntnis des Wechsels erfolgte.
Versichert ist die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule, Universität oder Fachhochschule. Voraussetzung ist, dass die Wiederholungsprüfung in die versicherte Reisezeit oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise fällt. Versichert ist des Weiteren die Nichtversetzung eines Schülers oder die Nichtzulassung zur Prüfung, wenn es sich bei der versicherten Reise um eine Schul- oder Klassenreise handelt.
Ebenfalls versichert ist das Versäumnis eines gebuchten und mitversicherten Anschlussverkehrsmittels aufgrund von Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden oder dessen Ausfall. Schließlich ist versichert die schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer Katze.
Wird eine Reise umgebucht werden Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Kosten, die bei einer Stornierung angefallen wären, ersetzt. Wenn Sie die Reise zusammen mit einer Risikoperson gebucht haben, die die Reise aus einem versicherten Grund stornieren muss, ein Doppelzimmer gebucht, so werden Ihnen bis zur Höhe einer Komplettstornierung der Einzelzimmerzuschlag und weitere Umbuchungsgebühren erstattet.
In Kürze
Wie komme ich zu meiner Versicherung?
Diese Versicherungen können Sie abschließen:
Das sagen unsere Kunden:

„Da ich oft im Ausland arbeite, bin ich froh, dass ich über covomo die optimale Versicherung für meine Aufenthalte bekomme.“

„Danke an Euch covomo Team. Jetzt kann der Urlaub mit meinen beiden kleinen Kindern starten. Schön, dass es so unkompliziert geklappt hat..“

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