Auslandskrankenversicherung USA
Vor der Einführung des sogenannten „Patient Protection and Affordable Care Act“, kurz PPACA, im Oktober 2013 gab es in den USA kein gesetzlich verpflichtendes Gesundheitssystem wie in Deutschland. Es stand jedem frei sich zu versichern oder es auch nicht zu tun und aufgrund der hohen Beiträge hat sich die Mehrheit der ärmeren Bevölkerung diese Kosten erspart und blieb unversichert. Da die Arzt- und Behandlungskosten vor allem in den Vereinigten Staaten extrem hoch sind, blieb dem nicht versicherten Teil der Bevölkerung der Zugang zum Gesundheitssystem und die entsprechenden Leistungen verwehrt.
Am 23. März 2010 unterschrieb der US-Präsident Barack Obama die neue Gesundheitsreform, die dann am 01. Oktober 2013 in Kraft getreten ist. Diese Reform wird der Einfachheit halber auch nach dem Initiator „Obama Care“ genannt und verpflichtet jeden amerikanischen Bürger sich zu versichern. Dies soll jedem US-Bürger den Zugang zu guter und bezahlbarer medizinischer Versorgung gewährleisten.
Obama Care ist jedoch nur für US-Bürger gültig. Als Deutscher auf einer Amerikareise besitzen Sie ohne zusätzliche Versicherung keinen Schutz. Ihre deutsche Krankenversicherung ist den USA nicht gültig, nur eine private Auslandskrankenversicherung schützt Sie vor entstehenden Kosten.
Wege in die USA
- Urlauber
- Geschäftsreisende
- Studenten, Au-pairs, Work and Travel
- Expats und Auswanderer
Ist eine Auslandskrankenversicherung für die USA sinnvoll?
Das Gesundheitswesen in Amerika ist extrem teuer. Da zwischen Deutschland und den USA kein Sozialversicherungsabkommen besteht, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten, die in den USA entstehen. Auch die meisten Privatkassen schließen aufgrund der hohen Kosten die USA und Kanada aus ihrem Leistungsspektrum aus. Zudem gibt es Behandlungen und Untersuchung in der Regel nur gegen Vorkasse.
Da eine ärztliche Behandlung in jedem Fall Kosten mit sich bringt, sollte im Vorfeld eine für die Vereinigten Staaten zulässige und ausreichende private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfall müssen die Kosten möglicherweise vorgelegt werden, nach der Rückkehr werden diese aber vom Versicherer erstattet.
Abgesehen von den enorm hohen Kosten, vor denen Sie durch die Auslandskrankenversicherung geschützt wären, ist Ihnen eine ärztliche Beratung oder Behandlung im Krankenhaus auf Privatpatientenniveau garantiert. Ohne Versicherungsschutz sollten Sie damit rechnen, vom Arzt oder Krankenhaus abgewiesen zu werden.
Sollten Sie doch behandelt werden, wird Ihnen zum Beispiel im Krankenhaus eine Tagespauschale von circa 2.000 Euro pro Tag berechnet. Ein Krankenrücktransport, den Ihre Versicherung in jedem Fall zu 100 Prozent übernehmen sollte, kostet aus Übersee um die 100.000 €. Die Arzt- bzw. Behandlungskosten können acht- bis zehnmal so hoch ausfallen wie in Deutschland. Eine Wurzelbehandlung beim Zahnarzt kann somit um die 1.400 Euro kosten – und muss sofort vor Ort bezahlt werden.
Amerikanisches Gesundheitswesen
Die medizinische Versorgung in den USA entspricht, um nicht zu sagen übersteigt sogar, die hohen europäischen Standards. Es ist in der Regel auf sehr hohem Niveau, sodass man sich als Deutscher keine Sorgen machen muss, was die Untersuchungen, die Dokumentation und medizinische Maßnahmen angeht. Diese werden stets gründlich durchgeführt und erfolgen auf dem neuesten Stand der Wissenschaft.
Eine Kehrseite hat diese Medaille aber auch: Die vorbildliche medizinische Versorgung ist extrem teuer und in den meisten Fällen muss dafür in Vorkasse getreten werden, was das Kreditkarten-Limit schnell erschöpfen kann.
Aufgrund der wesentlich höheren Behandlungskosten, sollte für den Auslandsaufenthalt in den USA eine gute private Krankenversicherung in jedem Fall abschlossen werden. Damit lässt sich nicht nur jede Menge Geld sparen, auch die Nerven bleiben verschont, denn Ihre Auslandskrankenversicherung kann Empfehlungen bezüglich Ärzten oder Krankenhäusern und Kliniken aussprechen und stellt – je nach Vertragsinhalt – im Bedarfsfall einen Dolmetscher bereit. Daher sollten Sie auf Reisen in ein Land, dessen Sprache Sie nur sporadisch oder gar nicht beherrschen, stets auf die Dolmetscherleistung achten, um im Bedarfsfall nicht an Sprachbarrieren zu scheitern.
Ein weiterer enorm wichtiger Punkt beim Policenkauf ist, dass die USA als Reiseziel eingeschlossen sind. Viele Tarife schließen Amerika und Kanada aus den Versicherungsleistungen aufgrund der hohen Arzt- und Krankenhauskosten aus.
Grundsätzlich sind für die Einreise in die USA keine Impfungen vorgeschrieben. Momentan sind auch keine Epidemien bekannt, die Impfungen als Prävention notwendig machen würden. Dennoch sollte vor der Amerika-Reise überprüft werden, ob die Tetanus-Impfung aufgefrischt werden muss. Auch alle weiteren Standardimpfungen sollten gemäß dem aktuellen Impfkalender überprüft und ggf. aufgefrischt werden. Darüber hinaus empfiehlt das Auswärtige Amt bei besonderen Umständen (zum Beispiel unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten, aktuellen Ausbrüchen, Hygienemängeln oder einfachen Reisebedingungen) eine Impfung gegen Hepatitis A und B.
Bei Langzeitaufenthalten müssen Impfauflagen für die Anmeldung an Schulen, Kindergärten und Universitäten beachtet, ggf. komplettiert und nachgewiesen werden. Die fehlenden Impfungen sollten in jedem Fall noch in Deutschland vervollständigt werden, da es in Amerika definitiv umständlicher und teurer wird.
Außer den höheren Arzt- und Krankenhaus- bzw. Behandlungskosten gibt es einen weiteren Unterschied zu Deutschland, den man meistens nicht bedenkt. Diesen stellt die Weitläufigkeit des Landes dar. In manchen Gebieten, zum Beispiel Nationalparks, die besonders für Touristen interessant sind, kann es durchaus der Fall sein, dass die nächstgelegene medizinische Versorgungseinheit über 200 Kilometer entfernt ist. In diesem Fall können Erste-Hilfe-Kenntnisse und eine Notfallreiseapotheke bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes lebensrettende Maßnahmen darstellen.
Es ist empfehlenswert, notwendige Medikamente aus Deutschland mitzunehmen. Sollten diese Medikamente Morphin oder andere Opiate enthalten, wird bei der Einreise eine ärztliche, englischsprachige Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Präparate benötigt. Auch bei der Zollerklärung sind die Präparate unbedingt aufzuführen! Hinweise zu den Zollvorschriften finden Sie hier.
Sollte es absehbar sein, dass man in Amerika Medikamente benötigt, sollte man sich vor Abreise von seinem Arzt ein international gültiges, englischsprachiges Rezept ausstellen lassen. Medikamente werden in den USA in sogenannten Drugstores vertrieben. Diese bilden entweder eigene Geschäfte oder bilden eine Abteilung im Supermarkt und entsprechen der deutschen Version einer Drogeriehandlung. In Amerika werden auch weitaus mehr Präparate rezeptfrei verkauft als in Deutschland. Für die Einlösung eines ärztlichen Rezepts muss such an eine gekennzeichnete Stelle in den Drugstores gewendet werden, die an eine europäische Apotheke erinnert.
Sonnenschutz kann besonders in den Sommermonaten in Küstenregionen aber auch in vielen weiteren Teilen Amerikas unverzichtbar sein. Diese sind in Drugstores und Supermärkten zu Deutschland-ähnlichen Preisen erhältlich, daher ist die Mitnahme nicht unbedingt notwendig.
Als Deutscher in die USA
Vor der Reise in die USA stellt man sich immer die Frage, ob man eine PPACA braucht. Die schnelle Antwort ist nein. Und tatsächlich braucht man sich für die Einreise nicht über Obama Care zu versichern, da man als Urlauber oder Student ja nicht erwerbstätig wird. Allerdings ist es in jedem Fall durchaus sinnvoll, sich privat krankenversichern zu lassen, da die Arzt- und Behandlungskosten in Amerika extrem hoch sind, sollten Sie ohne Krankenversicherung überhaupt behandelt werden.
Da es bei AuPair- und Work&Travel-Programmen nicht primär um Verdienst, sondern Weiterbildung und Horizonterweiterung geht, fällt die tatsächliche Bezahlung (außer Unterkunft und Verpflegung) gering aus und führt keine PPACA-Verpflichtung nach sich.
Geschäftsleute die im Auftrag ihres Unternehmens nach Amerika reisen, müssen sich eigentlich um nichts selbst kümmern. Im Regelfall übernimmt der Arbeitgeber alle organisatorischen Angelegenheiten, inklusive Krankenversicherung bzw. Obama Care.
Um Ihnen trotzdem einen kleinen Einblick in das Verfahren zu gewähren, erläutern wir im Folgenden die wichtigsten Aspekte, die auch für Selbstständige relevant sein könnten. Zum einen ist eines der Visaarten, die für Geschäftsreisen in Frage kommt, das sogenannte „B1/B2 Befristeter Geschäftsbesuch (Temporary Visitor for Business)“-Visum. Dieses Visum ist für Besuche geschäftlicher oder privater Art, die länger als drei Monate dauern gedacht und gilt im Regelfall bis zu sechs Monaten. Um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden, ist es sinnvoll für Geschäftsreisende aus Deutschland ein Begleitschreiben des eigenen Unternehmens in englischer Sprache mit sich zu führen. In Diesem Schreiben sollte der Zweck der Reise, die Aufenthaltsdauer und die Tatsache, dass der Mitarbeiter kein Einkommen aus US-amerikanischen Quellen beziehen wird, glaubwürdig vermerkt sein.
Wer in Amerika dauerhaft in einem größeren US-Unternehmen (über 50 Mitarbeiter) tätig ist, ist verpflichtet sich über Obama Care zu versichern. Die Unternehmen werden aber verpflichtet ihre Angestellten dabei zu unterstützen, durch das Unternehmen muss eine angemessene Beteiligung am Krankenversicherungssystem nachgewiesen werden. Auch hier werden einige Optionen offengehalten. Es können eigene Firmenangebote sein oder durch eine Zuzahlung der Selbstversicherung der Mitarbeiter erfolgen.
Sollten Sie bereits so lange in den USA tätig sein, dass Ihnen eine Einbürgerung bevorsteht, sind Sie spätestens ab der Einbürgerung zur Krankenversicherung verpflichtet. Vorher gelten in den meisten Fällen die Expats-Bestimmungen.